Schweiz
Interview

Armee an die Grenze um Flüchtlinge abzuweisen: Enorme rechtliche Probleme

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Armee an die Grenze, um Flüchtlinge abzuweisen? So einfach, wie sich die SVP das vorstellt, ist es bei weitem nicht

23.02.2016, 09:2124.02.2016, 11:30
Kian Ramezani
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Österreich will die Aufnahme von Flüchtlingen deckeln, derzeit gelten in dem Land (in der Theorie) Tageskontingente von maximal 80 Asylanträgen. Vor diesem Hintergrund wächst die Sorge vor einem Ausweichen auf die Route über Italien und die Schweiz. Die SVP fordert Soldaten an der Grenze und stösst damit auch in Teilen der FDP auf Gehör.

Doch was genau würden die Soldaten an der Grenze tun? Nicht viel, wie Sicherheits- und Rechtsexperte Markus Mohler im Interview ausführt. «Schuld» daran ist nicht etwa das Schengen-Abkommen, wie manche glauben, sondern die Schweizer Gesetzgebung.

Die SVP will die Armee an die Grenze schicken und so ein «wirksames Abwehrdispositiv» gegen den Flüchtlingsstrom schaffen. Was halten Sie von dieser Forderung?
Markus Mohler: Das ist rechtlich gesehen ein ziemlich komplexes Thema. Die politische Forderung kam schon früher im Zusammenhang mit Kriminaltouristen. Nun geht es aber um Menschen, die internationalen Schutz suchen.

Zur Person
Dr. Markus H.F. Mohler war früher Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen, zuvor Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt und sowie Staatsanwalt.

Wäre die Armee dieser Aufgabe gewachsen?
Die Armeetruppen sind für diese Aufgabe nicht ausgebildet, mit Ausnahme von Teilen der Militärischen Sicherheit (Militärpolizei), die schon früher, vor allem an der Südgrenze, das Grenzwachtkorps (GWK) unterstützt hat. Aber auch deren Ausbildung entspricht nicht derjenigen der Grenzwachtangehörigen. Diese oder andere Soldaten könnten höchstens Angehörige des GWK als Erfüllungsgehilfen unterstützten, allerdings ohne deren Entscheidungskompetenz.

Das sagt das Gesetz:

«Die Truppe hat keine Entscheidungsbefugnisse im Bereiche der Anwendung der zoll-, asyl- und fremdenpolizeilichen Gesetzgebung.»

Das heisst, die Armee könnte gar niemanden zurückweisen?
Das einzuhaltende Verfahren an der Grenze und in Aufnahmezentren ist nach einer Anhaltung an der Grenze aufwändig und kann nur durch Fachkräfte der Migrationsämter von Bund und Kantonen durchgeführt werden. Eine unmittelbare Rückweisung an der Grenze durch das GWK, allenfalls zunächst auch in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kantonspolizei, ist wohl nur in den wenigsten Fällen möglich. Da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle.

Welche Faktoren sprechen Sie an?
In erster Linie ist zu klären, ob die Leute internationalen Schutz suchen oder nicht. Wenn ja, gibt es drei Kategorien: Erstens diejenigen, die gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 individuell verfolgt und somit asylberechtigt sind. Zweitens diejenigen, die wegen eines Non-Refoulement-Gebotes internationaler Konventionen und gemäss der Bundesverfassung nicht in ein Land zurückgewiesen werden dürfen, wo ihnen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Und drittens diejenigen, die vorübergehenden internationalen Schutz vor bewaffneten Konflikten suchen.

Zudem ist zu prüfen, ob die Migranten bereits in einem andern Land registriert worden sind und, allenfalls, ob die vorgewiesenen Reisedokumente echt sind und auch für die betreffenden Personen ausgestellt wurden. Gefälschte Pässe aus Ländern wie Syrien, Irak und Afghanistan können ebenso gekauft werden wie gefälschte Schengen-Visa. Manchmal sind Sprachspezialisten nötig zur Abklärung des wirklichen Herkunftslandes.

Das sagt das Gesetz:

«Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden. (...) Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.»

Für eine unmittelbare Rückweisung an der Grenze kämen also lediglich Asylbewerber aus Ländern wie Tunesien oder Nigeria infrage, die später ohnehin im beschleunigten Verfahren abgewiesen würden?
Rein rechtlich gesehen, ist das so. Vorbehalten bleibt, ob mit den betreffenden Ländern ein Rückübernahmeabkommen besteht, das von ihnen auch beachtet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffenen Migranten gültige Papiere dieser Länder besitzen. Dazu kann das Staatsekretariat für Migration auch bestimmte Verfahrensschritte vorschreiben.

Ein Angehöriger des Grenzwachtkorps durchsucht am Zoll des Bahnhofs Chiasso einen Migranten. (20.06.2015)
Ein Angehöriger des Grenzwachtkorps durchsucht am Zoll des Bahnhofs Chiasso einen Migranten. (20.06.2015)
Bild: TI-PRESS

Was passiert mit Migranten, die über keine gültigen Papiere verfügen?
Bei Migranten, die ein Asylgesuch stellen und keine Papiere haben oder diese nicht echt oder nicht überprüfbar sind oder falls keine Einreisevoraussetzung in den Schengenraum vorliegt, erfolgt die Identifikation mittels Fingerabdrücken. Hierzu wird das Bundesamt für Polizei fedpol eingeschaltet, welche bei der europäischen Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken (Eurodac) eine entsprechende Eingabe und Abfrage vornimmt.

Österreich hat Obergrenzen für Asylanträge eingeführt. Welchen Einfluss hat das auf die Schweiz?
Mit der derzeitigen österreichischen Haltung, die völker- und EU-rechtswidrig ist, muss die Schweiz an der Grenze zusätzlich prüfen, ob die Gefahr einer Rückschiebung durch Österreich in ein Land besteht, wo die Schutzsuchenden verfolgt oder erniedrigend behandelt werden könnten. Es kommt das Verbot der sogenannten Kettenrückschaffung zum Tragen. Auch bei besonders verletzlichen Personen, also alten, gebrechlichen und vor allem migrierenden Kindern oder Familien mit Kindern, ist sicherzustellen, dass sie in dem Land, in das sie von der Schweiz zurückgewiesen werden, hinreichenden Schutz erhalten.

Das sagt das Gesetz:

Keine Person darf in irgendeiner Form zur Ausreise in ein Land gezwungen werden, in dem ihr Leib, ihr Leben oder ihre Freiheit aus einem Grund nach Artikel 3 Absatz 1 gefährdet ist oder in dem sie Gefahr läuft, zur Ausreise in ein solches Land gezwungen zu werden.
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99 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Unkalmar
23.02.2016 12:02registriert Februar 2016
Reisende vom Grenzübertritt in die Schweiz abzuhalten ist etwas anderes, als Reisende in ein bestimmtes Land auszuweisen. Von auf dem Landweg herkommenden Reisenden, kann die Schweiz unbesehen vermuten, dass sie bereits registriert wurden.
Völker- und Menchenrecht, sowie das mittlerweise bedeungslos gewordene Schengenabkommen werden also nicht dadurch verletzt, dass Reisende an der Einreise in die Schweiz gehindert werden.
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atomschlaf
23.02.2016 09:39registriert Juli 2015
Leider ziemlich oberflächliches Interview. Die aktuelle Rechtslage ist bekannt, ebenso wie der Umstand, dass die Asylgesetzgebung für ganz andere Umstände als den heutigen vorgesehen war und somit längst nicht mehr zeitgemäss ist.
Ein effektiver Einsatz der Armee an der Grenze muss via dringlichen Bundesbeschluss o.ä. erfolgen, womit auch gleich dir relevanten Gesetze angepasst werden können.
Es wäre viel spannender gewesen, Herrn Mohler zu fragen, was er für Handlungsoptionen sieht, falls plötzlich Hunderttausende in die Schweiz wollen, weil Österreich und Deutschland dicht machen.
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Thomes
23.02.2016 12:21registriert April 2015
Der AdA kann man ganz bestimmt zur Unterstützung des GWK einsetzen. Backoffice halt. Dem Beamten den Rücken frei halten bei Papierkram und so damit sich dieser auf die Aufgaben konzentrieren kann zu welchen nur er Gesetzlich befugt ist.
Zusätzlich kann man dich Technisches Material der Armee einsetzen, wie z.b am WEF.
Wurde so schon geübt.
Wer Botschaften bewachen kann sollte in der Lage sein einem Grenzschützer den Rücken freizuhalten?
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