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Schweizer Gewerkschaft klagt gegen die FIFA – aber die USA stehlen ihr die Show

Arbeiter auf einer Baustelle in Katar.
Arbeiter auf einer Baustelle in Katar.Bild: EPA

Schweizer Gewerkschaft klagt gegen die FIFA – aber die USA stehlen ihr die Show

Der Internationale Gewerkschaftsbund «Bau- und Holzarbeiter Internationale» hat beim Seco eine Beschwerde eingereicht. Sie werfen der FIFA vor, sie kümmere sich zu wenig um das Schicksal der Arbeiter in Katar. Der Bund wird jetzt aktiv.
18.06.2015, 06:0518.06.2015, 08:17
Antonio Fumagalli / Aargauer Zeitung
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Dümmer hätte es für den globalen Gewerkschaftsbund «Bau- und Holzarbeiter Internationale» (BHI) nicht laufen können. Schon lange hatte man die Aktion gegen die FIFA geplant. Am 28. Mai dieses Jahres schritten die Aktivisten zur Tat: Ein knappes Dutzend BHI-Mitglieder – einige reisten eigens aus Indien und Brasilien an – klingelte beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in Bern und überreichte den verdutzten Beamten persönlich eine «Klage», so die Wortwahl der Gewerkschafter, gegen den Weltfussballverband.

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Die Aufmerksamkeit der Medien wäre ihnen gewiss gewesen, hätte die Kantonspolizei Zürich nicht just am Tag zuvor sieben hochrangige FIFA-Funktionäre verhaftet. So gingen die Bilder aus dem Luxushotel Baur au Lac um die Welt, der von der US-Justiz initiierte Schlag gegen die FIFA dominierte die Zeitungsspalten.

Bundesanwaltschaft: Riesige Datenmenge

Die Bundesanwaltschaft stützt sich bei den Ermittlungen rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften an Russland und an Katar auch auf 53 Verdachtsmeldungen von Schweizer Banken wegen Geldwäscherei. Momentan müssten neun Terabytes an Daten aufbereitet und analysiert werden, sagte Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch vor den Medien. Der Fall sei gewaltig, komplex und aufwendig. «Wir haben sehr viele Informationen, nun müssen wir einen Fokus setzen.»

Zuständig sei eine eigens eingesetzte Task-Force mit spezialisierten IT-Ermittlern. Bisher seien zehn Personen verhört worden. «Ich schliesse nicht aus, dass ich auch FIFA-Präsident Blatter und FIFA-Generalsekretär Valcke befragen werde», so Lauber. Laut dem Bundesanwalt könnte das Verfahren Monate oder gar Jahre dauern. (SDA)
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Sieben FIFA-Funktionäre wurden am 26. Mai 2015 in Zürich verhaftet
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Worum geht es den Gewerkschaftern? Sie werfen der FIFA vor, sie kümmere sich zu wenig um das Schicksal der Arbeiter, die derzeit die Infrastruktur für die Fussball-WM 2022 in Katar erstellen. Konkret missachte die FIFA die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), wonach ein Unternehmen zur «Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte für die mit den Tätigkeiten betrauten Personen» verpflichtet ist, schreibt die BHI.

Ist die Schweiz zuständig?

Um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen, haben sie sich nun an den in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannten «Kontaktpunkt» des Bundes gewandt. Jeder Staat, der die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen unterzeichnet hat – weltweit knapp 50 Länder –, ist verpflichtet, einen solchen Kontaktpunkt einzurichten. In der Schweiz ist dieser beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) angesiedelt. Das Amt bestätigt die aktuelle Eingabe.

Arbeiter-Buden in Katar.
Arbeiter-Buden in Katar.Bild: EPA

Gemäss Seco werden pro Jahr zwei, drei Beschwerden eingereicht. Es hat dann drei Monate Zeit, um zu prüfen, ob darauf eingetreten werden kann. Im vorliegenden Fall ist die Ausgangslage insofern kompliziert, als dass die FIFA eine Vereinsstruktur aufweist und die mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen in Katar stattfinden. Beim Bund will man die Chancen der Eingabe nicht kommentieren. Aufgrund von Äusserungen eines hochrangigen OECD-Mitglieds, das der FIFA den Status eines multinationalen Unternehmens zuspricht, ist allerdings davon auszugehen, dass die Schweiz zuständig ist.

In der Folge muss der Bund ein Mediationsverfahren durchführen. Das heisst, er bittet die involvierten Parteien an den runden Tisch und nimmt eine Vermittlerrolle wahr, allenfalls auch über einen externen Mediator. Ein Zwangsmittel, um die Parteien zum Dialog zu verpflichten, sehen die OECD-Richtlinien bewusst nicht vor. «Die Unternehmen haben aber ein Interesse daran, die Konflikte aussergerichtlich zu lösen», sagt Lukas Siegenthaler vom Kontaktpunkt. Dafür spreche, dass in den letzten Jahren noch nie eine angefragte Partei den Dialog verweigert habe. Auch Christine Kaufmann, Völkerrechtsprofessorin an der Uni Zürich, sagt: «Es ist wie bei einer Scheidung: Wenn der Fall vertraulich bleibt, kommt man eher zu einer Lösung.»

«Behördlicher Leerlauf»

Jetzt auf

Menschenrechtsorganisationen hingegen kritisieren den Kontaktpunkt. Das Verfahren sei im Gegensatz zu demjenigen von skandinavischen Ländern oder England «absolut zahnlos» und nichts anderes als ein «behördlicher Leerlauf», sagt etwa Andreas Missbach von der Erklärung von Bern. Die NGO hat selbst Erfahrungen mit der Seco-Stelle gemacht, als sie 2011 eine Beschwerde gegen den Rohstoff-Multi Glencore wegen Steuerpraktiken in Sambia einreichte. «Heute würden wir es nicht mehr tun», sagt Missbach. Die Organisationen setzen deshalb auf ein anderes Pferd: Die im April lancierte Konzernverantwortungsinitiative, welche verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen verlangt.

Bei der FIFA schaut man dem Fall gelassen entgegen. «Wir evaluieren derzeit die nächsten Schritte», heisst es bei der Medienstelle. Der Verband habe gegenüber den katarischen Behörden «wiederholt angemahnt, dass akzeptable Arbeitsbedingungen für alle Arbeiter zwingend erforderlich» seien. Zudem dränge man «auf die Umsetzung der angekündigten und teilweise initiierten Reformen».

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