Frauen, die vergewaltigt worden sind, haben oft Angst davor, die Tat anzuzeigen. Oder sogar in ihrem engen Umfeld davon zu erzählen. Zum Schmerz kommt Scham und Angst vor den Reaktionen. Das Beispiel der Aargauer Influencerin Morena Diaz (26) illustriert, wovor sich die Frauen fürchten.
Auf Instagram berichtete Diaz von einem Freund, der sie vor Heiligabend 2018 vergewaltigt hatte. Sie sei in eine Schockstarre gefallen und habe sich nicht wehren können. Und genau dies ist ein Vorwurf, den sich Morena Diaz wie viele Frauen vor ihr nun anhören muss. In den Kommentarspalten wird angezweifelt, ob es sich tatsächlich um eine Vergewaltigung handelt, weil sie sich nicht ausreichend gewehrt habe.
Bei der Rombacher Psychotherapeutin Christel Jäck (77) löst diese Haltung Unverständnis aus. «Es ist unglaublich, dass eine Frau sich wehren muss, wenn sie keinen Sex haben will», sagt sie. «Es wird nicht gefragt, ob eine Frau die Intimität wünscht oder geniesst, sondern ob sie energisch genug ausdrückt, dass sie es nicht will.»
Die Erfahrung von Morena Diaz deckt sich mit dem, was die Psychotherapeutin in ihrem Beruf erlebt. «Ich höre immer wieder von Klientinnen, was abläuft, wenn sie eine Vergewaltigung anzeigen», sagt sie. Wenn Frauen nicht mit dem Messer bedroht oder mit brutaler Gewalt überwältigt werden, wird ihre Glaubwürdigkeit angezweifelt.
Die Gründe dafür sieht Jäck in den patriarchalen Strukturen. «Frauen mussten sich wehren, um nicht als Schlampen zu gelten. Männer mussten Frauen erobern, ein Nein war kein Nein.» Dank der Emanzipation und der #MeToo-Bewegung würden diese Strukturen allmählich aufgelöst.
Aber noch immer haben viele Männer und Frauen das Bild verinnerlicht, dass eine Frau sich vehement wehren muss, wenn sie keinen Sex will. So steht es auch im Schweizer Sexualstrafrecht, das jetzt revidiert werden soll. Eine Gesetzesänderung soll eine «Nein heisst Nein»-Regel einführen. Setzt sich jemand beim Sex über ein Nein hinweg, ist es eine Vergewaltigung.
Für Christel Jäck ist eine solche Gesetzesanpassung absolut notwendig. «Sexuelle Bedürfnisse müssen klar kommuniziert werden», sagt sie. So kann sich auch niemand hinter dem Argument «Was darf man denn eigentlich noch?» verstecken.
Man darf, was einvernehmlich ist. Was beide wollen. Und das kann man vor dem Sex abmachen.
(aargauerzeitung.ch)
Just let that sink... Sehr gut auf den Punkt gebracht Frau Jäck!
Macht ausübend. Nicht nur Iran / Irak / USA, sondern vor unserer Türe in der modernen, aufgeklärten Schweiz.
Nein heisst nein: Einverstanden. Aber die Beweisschwierigkeiten werden sich nicht grundlegend ändern, denn die Unschuldsvermutung und die Voraussetzung, jemanden strafrechtlich nur zu verurteilen, wenn Tat und Schuld einwandfrei bewiesen sind bleiben. Es handelt sich um unveräusserliche Grundsätze jedes zivilisierten Strafrechts. Lieber jemanden zu Unrecht frei sprechen, als eine unschuldige Person zu verurteilen.