Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass er die neue Strafnorm, die Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe stellt, am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Das Stimmvolk hat im Februar die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm deutlich gutgeheissen. Der Ja-Stimmen-Anteil lag bei 63,1 Prozent.
Mit der Zustimmung des Stimmvolkes wird nun die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitert. Heute schützt Artikel 161 des Strafgesetzbuches vor Diskriminierung und Hetze wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Ethnie oder Religion.
Bereits heute macht sich unter Umständen strafbar, wer Einzelpersonen oder klar definierte Gruppen herabwürdigt. Wer dagegen «die Homosexuellen» herabwürdigt, hat nichts zu befürchten. Das wird sich nun ändern.
Was genau noch erlaubt und was verboten sein wird, sorgte im Abstimmungskampf für Kontroversen. Die Auslegung wird Sache der Gerichte sein. Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat in der heutigen Form zu durchschnittlich 24 Verurteilungen pro Jahr geführt.
Gemäss der Praxis des Bundesgerichts müssen die diskriminierenden Äusserungen öffentlich sein und vorsätzlich, damit sich jemand strafbar macht. Ausserdem müssen sie so heftig sein, dass sie den Kern der Menschenwürde tangieren. Witze am Stammtisch sind nicht betroffen, sofern Unbeteiligte nicht mithören müssen. Auch wer sich beispielsweise öffentlich gegen die Ehe für homosexuelle Paare ausspricht, riskiert keine Strafe.
Bestraft werden könnte dagegen Hetze gegen «die Homosexuellen» im Internet. Eine Strafe würde auch riskieren, wer jemandem aufgrund der sexuellen Orientierung eine Leistung verweigert, die für die Allgemeinheit bestimmt ist. Das könnte unter Umständen auch ein Lokal betreffen, das Heterosexuelle abweist. (pit/sda)