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Bundesrat lehnt Verhüllungsverbot ab und unterstützt Gegenvorschlag

Bundesrat lehnt Verhüllungsverbot ab und unterstützt Gegenvorschlag

19.01.2021, 09:0119.01.2021, 10:14
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Für den Bundesrat ist die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» unnötig. Die Gesichtsverhüllung sei in der Schweiz ein Randphänomen, argumentierte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Ein Verbot beschneide die Rechte der Kantone, schade dem Tourismus und helfe den Frauen nicht.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass schweizweit niemand sein Gesicht verhüllen darf. Das Verbot würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind - so zum Beispiel auf den Strassen, in Restaurants oder im Museum.

«Eine unnötige Initiative»

Bundesraetin Karin Keller-Sutter spricht waehrend einer Medienkonferenz ueber das EID-Gesetz, am Donnerstag, 14. Januar 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Gegen ein Verbot der Verhüllung: Justizministerin Karin Keller SutterBild: keystone

Dem Bundesrat geht solch ein Verhüllungsverbot zu weit. Die Initiative sei unnötig, sagte Keller-Sutter am Dienstag vor den Bundeshausmedien. Es gebe in der Schweiz nur wenige Frauen, die ihr Gesicht ganz verhüllen würden. Eine Studie der Universität Luzern komme zum Schluss, dass in der Schweiz 20 bis 30 Frauen einen Niqab tragen würden. «Eine Burka sehen wir eigentlich nie. Es gibt also keinen Grund, die Bundesverfassung zu ändern.»

Ein Verhüllungsverbot sorge auch nicht für eine bessere Integration, zeigte sich Keller-Sutter überzeugt. Bei den verschleierten Frauen handle es sich meistens um Touristinnen, die sich nicht integrieren müssten.

Befürwortest du ein Burka-Verbot?

Anders als die Initianten geht der Bundesrat auch nicht davon aus, dass sich die Sicherheit mit einem Verhüllungsverbot erhöhen würde. Gegen den Terrorismus brauche es andere Massnahmen. Auch das viel zitierte Argument, ein Verhüllungsverbot würde die Stellung der Frauen stärken, lehnt der Bundesrat ab. Ein Kleiderverbot sei der falsche Weg. Die Untersuchung der Universität Luzern zeige auch, dass Frauen, die in der Schweiz einen Niqab tragen, dies meist freiwillig tun würden.

Werde eine Frau gezwungen, einen Niqab zu tragen, könne sie sich schon heute mit einer Anzeige wegen Nötigung wehren. «Radikalisierung erfolgt nicht über den Gesichtsschleier», erklärte Keller-Sutter. Es gebe konvertierte Schweizerinnen, die einen Schleier tragen. Aber das seien, wie die Studie zeige, sehr wenige.

Kantone entscheiden über Verhüllung

Zudem liege die Frage, welche Gesichtsverhüllungen in welchen Situationen erlaubt oder verboten sind, in der Kompetenz der Kantone. Dies sei auch richtig so, weil die Kantone die Bedürfnisse der Bevölkerung am besten kennen würden, sagte Keller-Sutter. Auch die Bedürfnisse der Tourismusregionen könnten so berücksichtigt werden.

Die Initiative sieht zwar Ausnahmen für einen Schal gegen Kälte oder den Motorradhelm vor, nicht aber für Touristinnen. «Gerade Kantonen, die viele Touristinnen aus arabischen Staaten haben, könnte dies finanziell schaden», meinte die Justizministerin. Heute kennen einzig die Kantone Tessin und St. Gallen ein Verhüllungsverbot. In 15 Kantonen gibt es ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen. 9 Kantone haben keine Regeln zur Verhüllung.

Mit Gegenvorschlag Gesetzeslücke schliessen

Keller-Sutter räumte aber ein, dass die Gesichtsverhüllung in Einzelfällen zu Problemen führen kann. Der Bundesrat unterstützt deshalb einen indirekten Gegenvorschlag, der in Kraft tritt, falls die Volksinitiative abgelehnt wird. Der Gegenvorschlag verlangt, dass Personen gegenüber den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es zur Identifizierung notwendig ist - beispielsweise bei Ämtern oder im öffentlichen Verkehr.

Wer sich weigert, soll mit eine Busse bestraft werden. In der Praxis werde sich dieses Gesetz vor allem so auswirken, dass Personen, die ihr Gesicht nicht zeigen, bestimmte Leistungen nicht erhalten, erklärte die Justizministerin. Wenn zum Beispiel ein GA gelöst werden wolle.

Mit diesem Gegenvorschlag werde eine Lücke im Bundesrecht geschlossen und die Sicherheit gezielt verbessert. Ausserdem sieht der Gegenvorschlag vor, dass mit einem Programm die Rechte der Frauen gefördert werden.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde im September 2017 vom sogenannten Egerkinger Komitee eingereicht. Das Komitee hatte bereits die Anti-Minarett-Initiative lanciert und durchgebracht. Volk und Stände stimmen am 7. März über die sogenannte Burka-Initiative ab. (aeg/sda)

Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka

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Hidschab & Co. – Verhüllungen vom Kopftuch bis zur Burka
Hidschab: Wird vor allem als Bezeichnung für ein Kopftuch verwendet, das Haar und Ohren vollständig bedeckt, das Gesicht indes frei lässt. Meist werden zusätzlich die Halsregion, der Ausschnitt und eventuell die Schultern bedeckt.
quelle: shutterstock
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176 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kaspar Floigen
19.01.2021 09:13registriert Mai 2015
Natürlich wäre es auch so vom Bundesrat abgelehnt worden, aber das Timing ist einfach so schlecht, dass es richtig lustig ist.
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karima
19.01.2021 14:24registriert Mai 2017
Die Burka ist kein religiöses sondern ein politisches Symbol. Die Burka ist eine Verstoss gegen die Menschenwürde.
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Boris Kerzenmachrr
19.01.2021 09:21registriert November 2020
Schön wärs, wenn der Islam nur das Problem seltsamer Bekleidung mit sich brächte, sie wäre nämlich gar kein Problem. Sie wird nur zu einem durch den Zusammenhang mit all den anderen Problemen. Islamismus beginnt nicht bei Selbstmordattentaten oder Steinigungen. Er beginnt mit muslimischen Grundschulkindern, die der Lehrerin nicht die Hand geben wollen, und vielem mehr. Die Burka/das Burkini ist ein Symbol für die Unterdrückung und Einengung der Frau im Islam. Und weil dieses Symbol für sich genommen so unwichtig ist, lässt sich die Empfindlichkeit in Europa gut skandalisieren.
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