Es klingt technisch, doch dahinter verbirgt sich politischer Sprengstoff: Der Bundesrat will das Beschaffungsrecht mit revidierten WTO-Übereinkommen abgleichen. Gleichzeitig planen Bund und Kantone, ihre Regeln für Beschaffungen zu vereinheitlichen.
Inhaltlich heisst das: Die Verleihung von Konzessionen oder die Übertragung bestimmter öffentlicher Aufgaben soll künftig dem Beschaffungsrecht unterstellt werden. Als Beispiel nennt der Bundesrat in seiner gestern Abend veröffentlichten Botschaft den Nationalstrassen-Unterhalt.
Gegenüber dem Öffentlichkeitsgesetz will der Bundesrat eine Sonderordnung einführen – und diese dürfte noch zu reden geben: Beschaffungsunterlagen, die wie die Ausschreibung oder der Zuschlag nicht ohnehin der Transparenz unterliegen, sollen selbst nach Abschluss des Verfahrens nicht zugänglich gemacht werden.
Der Eidgenössische Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger schlägt Alarm wegen dieses Vorschlags.
Wenn das Parlament diesem folge, werde es für Bevölkerung und Medien «nicht mehr nachvollziehbar sein, wie die Behörden beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen mit Steuergeldern umgehen», schreibt er in einer Stellungnahme.
Lobsiger erinnert an die Aufdeckung teurer Beschaffungspannen, aus welchen «wichtige Lehren» gezogen worden seien. Tatsächlich sorgten gerade freihändige Vergaben beim Bund in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Das sind Aufträge, die ohne öffentliche Ausschreibung an einen Lieferanten gehen.
Manchmal sind «Freihänder» kaum zu umgehen. Weil die Korruptionsanfälligkeit damit jedoch steigt, ist Transparenz umso wichtiger.
Das zeigte etwa der Skandal um das Informatikprojekt «Insieme». Rund 100 Millionen Franken wurden damit in den Sand gesetzt. Allein im Jahr 2011 gab es im Rahmen von «Insieme» über 30 freihändige Vergaben über den gesetzlichen Schwellenwerten.
Der Bundesrat verweist darauf, dass es bei Beschaffungen oft um Geschäftsgeheimnisse oder Kalkulationen geht, und diese seien vertraulich.
Dieses Argument lässt Adrian Lobsiger nicht gelten. Für solche Fälle seien ja schon heute Ausnahmen vorgesehen, so der Öffentlichkeitsbeauftragte.
Mit seinem Transparenz-Rückzieher hat der Bundesrat gestern Abend alle überrascht. Erst recht, weil in der Vernehmlassung zur Revision des Beschaffungsrechts von keiner Seite der Wunsch geäussert wurde, das Öffentlichkeitsprinzip einzuschränken.
Seit der Wahl von Trump werden Bananenrepubliken irgendwie Mode...