Schweiz
Fussball

Stefan N.: Wiese hatte der GC-Chaot kein Stadionverbot?

GC Fans unterbrechen das Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Luzern und dem Grasshopper Club Zuerich in der Swissporarena, am Sonntag, 12. Mai 2019 in Luzern. (KEYSTONE/Alexa ...
Wüste Szenen am Sonntag in Luzern: GC-Chaoten erzwingen den Spielabbruch.Bild: KEYSTONE

Wieso hatte der GC-Chaot Stefan N. kein Stadionverbot?

16.05.2019, 09:5117.05.2019, 08:26
Mehr «Schweiz»

Der GC-Chaot Stefan N., der sich gestern der Polizei gestellt hat, hatte zu den Rädelsführern gehört, die am letzten Sonntag in Luzern den Spielabbruch erzwungen hatten.

Wie Recherchen der «Berner Zeitung» nun zeigen, wurde er bereits vor zwei Monaten wegen Landfriedensbruch verurteilt. Es ging bei der Verurteilung um einen Vorfall im Herbst 2016, als GC-Ultras YB-Fans attackiert hatten. Stefan N. hatte zwar keine aktive Rolle bei den Attacken gehabt, wurde aber dennoch verurteilt, weil er mit den Ultras mitmarschiert war. Da er bereits vorbestraft war, kassierte er eine unbedingte Geldstrafe von 1800 Franken.

Wie kommt es also, dass er am vergangenen Sonntag trotzdem ins Stadion durfte? SFL-Kommunikationschef Philippe Guggisberg sagte gegenüber der «Berner Zeitung», dass die Liga von dieser Verurteilung nichts wusste. «Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, dass die Gerichte in einem solchen Fall die Liga informieren müssen», begründet René Graf, Gerichtssekretär beim Regionalgericht Bern-Mittelland.

Fälle von Landfriedensbruch im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen müssen nur dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) gemeldet werden. Das Fedpol gibt die Information an die Kantone weiter, welche Massnahmen wie z. B. Rayonverbote aussprechen können. Somit würde der Fall in der Hooligan-Datenbank landen. Hier kommt das entscheidende Problem: Die Polizei kann diese Hooligan-Datenbank einsehen, die Fussballliga aber nicht.

Die «Berner Zeitung» schreibt von einem weiteren pikanten Detail: Bereits im Herbst 2016 hatte Stefan N. ein Stadionverbot. Allerdings wisse die Liga nicht, wie happig dieses Stadionverbot ausfiel, sagt Guggisberg. Das habe mit einer Richtlinie zu tun, die sich auf das Bundesgesetz über den Datenschutz bezieht: «Demnach müssen wir nach Ablauf eines Stadionverbots die entsprechenden Personendaten aus unserer Datenbank löschen», sagt Guggisberg zur «Berner Zeitung».

Das Fazit der «Berner Zeitung»: Wiederholungstäter können somit nicht als solche erkannt werden. Das ist insofern pikant, weil sich allein diese Tatsache straferhöhend auswirken würde. (jaw)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
GC-Fans sorgen für Spielabbruch in Luzern
1 / 12
GC-Fans sorgen für Spielabbruch in Luzern
Polizisten sichern das Spielfeld in Luzern. GC-Fans provozieren angesichts des Abstiegs einen Spielabbruch.
quelle: keystone / str
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Schiedsrichter testen Videoassistenten VAR in der Praxis
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
19 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Elpampa
16.05.2019 10:08registriert September 2018
Ein bisschen scheinheilig von euch: Ihr plädiert jeweils auf Datenschutz, schreibt aber gleichzeitig, dass es ein pikantes Detail sei, dass man aufgrund des Datenschutzes so jemanden nicht erkennen könne.

Es stellt sich mir im ganzen Kontext einfach die Frage der Verhältnismässigkeit. Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn die "Anklage" wegen Nötigung fallengelassen würde.
1202
Melden
Zum Kommentar
avatar
rescue me
16.05.2019 10:26registriert März 2018
Haben die Medien das Thema jetzt langsam genug ausgeschlachtet? Oder übertreiben wir weiterhin komplett was das angeht?
11847
Melden
Zum Kommentar
avatar
Mr Kakapopoloch
16.05.2019 12:28registriert November 2014
Fernab vom Kernthema:

Die Verurteilung wegen Landesfriedensbruch, nur weil man sich in einer Gruppe mit Fehlbaren Personen aufgehalten hat, ist eine ziemlich abenteuerliche Rechtslage. Wiederholungstäter/Depp hin oder her.
323
Melden
Zum Kommentar
19
So up to date ist die Schweizer Rapszene

watson war gestern am SRF Bounce Cypher vor Ort in Oerlikon. Logisch, dass nicht jeder so gut Bescheid weiss wie Menschen, die im Journalismus arbeiten, aber trotzdem: Wir wollten von den Künstlerinnen und Künstlern wissen, wie gut sie informiert sind darüber, was in der Welt gerade so abgeht. Weisst du, wer zurzeit in den USA um das Amt des Präsidenten kämpft? Oder wie unser Schweizer ESC-Song heisst?

Zur Story