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Frauenstreik

Ein Jahr nach Frauenstreik: Appell für «zeitgemässes Sexualstrafrecht»

Des femmes manifestent pendant le grand cortege lors de la Greve nationale des femmes ce vendredi 14 juin 2019 a Lausanne. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
Eine der grössten Mobilisierungen der Schweizer Geschichte: Am 14. Juni 2019 gingen gemäss Schätzungen eine halbe Million Frauen auf die Strassen.Bild: KEYSTONE
Frauenstreik

Ein Jahr nach Frauenstreik: Ein «Nein» soll für die Bestrafung von Vergewaltigern genügen

12.06.2020, 00:0112.06.2020, 12:33
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Ein Jahr nach dem historischen Frauenstreik vom 14. Juni 2019 lancieren Dutzende Organisationen und Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Justiz den nationalen Appell für ein «zeitgemässes Sexualstrafrecht». Sie kritisieren, dass Eingriffe in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht unbestraft bleiben.

«Wir fordern die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können», heisst es in dem Appell, den 130 Persönlichkeiten und 55 Organisationen unterzeichneten. Die Straftatbestände Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art. 190 (Vergewaltigung) sollten entsprechend ergänzt werden.

Heute anerkennt Strafrecht eine sexuelle Handlung gegen den Willen der betroffenen Person nur dann als schweres Unrecht, wenn das Opfer dazu – etwa durch Gewalt oder Drohung – genötigt wurde. Das teilten Amnesty International Schweiz und weitere Unterzeichnerorganisationen am Freitag mit.

Täter bleiben oft straflos

Vom Opfer werde damit indirekt verlangt, dass es sich zur Wehr setzt und weitere Verletzungen in Kauf nehme, ein «Nein» allein genüge nicht, heisst es weiter in dem Appell. Und so blieben massive Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung in der Schweiz regelmässig straflos.

«Sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person darf das Strafrecht nicht tolerieren. Das veraltete Sittenbild muss aus dem Recht entfernt werden», erklärte Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin Alliance f und Nationalrätin (GLP/BE).

Eine repräsentative Erhebung von gfs.bern im Auftrag von Amnesty International legte 2019 ein schockierendes Ausmass sexueller Gewalt in der Schweiz offen. 22 Prozent der Frauen in der Schweiz haben demnach während ihres Lebens ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, 12 Prozent erlitten Geschlechtsverkehr gegen den eigenen Willen. Nur 8 Prozent der Betroffenen erstatteten nach sexueller Gewalt Anzeige bei der Polizei.

Vergewaltigung Symbolbild
Fast ein Viertel der Schweizerinnen haben bereits ungewollte sexuelle Handlungen erlebt.Bild: Shutterstock

Das Justizdepartement prüft zurzeit im Auftrag der Rechtskommission des Ständerats, wie das Schweizer Strafrecht sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person behandeln soll, wenn weder Gewalt noch Drohung vorlag.

Strafe bei Handlungen ohne Zustimmung

Neun Länder in Europa stellen Vergewaltigung aufgrund fehlender Zustimmung bereits unter Strafe: Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Schweden, Grossbritannien und Zypern. In Spanien, Dänemark, den Niederlanden und Finnland werden entsprechende Reformen diskutiert.

Zu den Initiantinnen des Appells zählen neben Kathrin Baertschy auch Tamara Funiciello, Co-Präsidentin SP-Frauen Schweiz und Nationalrätin (SP/BE), Alexandra Karle, Geschäftsleiterin Amnesty International Schweiz und Agota Lavoyer von Lantana, einer Fachstelle für Opferhilfe bei sexueller Gewalt.

Neben Alliance f und Amnesty International Schweiz haben unter anderem auch die feministische Friedensorganisation cfd, die Frauen für den Frieden und die Dachorganisation der Frauenhäuser Dao den Appell unterzeichnet. Die SP Schweiz, die Grünen Schweiz, die Juso Schweiz und die Jungen Grünliberalen Schweiz sowie die Gewerkschaft Unia unterstützen den Appell ebenfalls. (cki/sda)

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Frauenstreik am 14. Juni 2019
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Frauenstreik am 14. Juni 2019
Sitzstreik in der Berner Kramgasse.
quelle: keystone / peter klaunzer
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Nach dem Frauenstreik sind die Welt und der Sex besser
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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ChillDaHood
12.06.2020 08:20registriert Februar 2019
Überfällig und nötig. Ein reines Nachziehen zum aktuellen Wissensstand. Wer sich nach einem deutlich geäusserten "Nein" darüber hinwegsetzt und die Schockstarre des (möglicherweise sogar kräftigen) Opfers nützt, handelt in meinen Augen strafbar.

Es ist natürlich immer noch nötig, das auch beweisen zu können und die Gefahr, dass Täterinnen und Täter "in dubio pro reo" davonkommen existiert. Aber ein "NEIN" muss als Abwehr reichen.
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Kiro Striked
12.06.2020 09:07registriert August 2019
Bleibt die Frage des Beweisens. Leider.

Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die Richtige Richtung, aber Aussage gegen Aussage wird leider bleiben.

Sagt die Frau "Nein" und Mann machts trotzdem, kann er sagen "sie hat nie "Nein" gesagt.

Sagt Frau "Ja" und behauptet nacher das Gegenteil, kann er sich auch nicht "richtig" wehren.

In Beiden Fällen ein Aussage gegen Aussage Fall.
Halte dies für ein so abartig schwieriges Thema um eine gute Lösung zu finden. Man gibt immer der einen oder anderen Seite das "Szepter" in die Hand. Und körperliche Beweise sind je nach Fall auch nichtssagend.
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RandomNicknameGenerator
12.06.2020 10:33registriert Oktober 2018
Die Ahndung der Tat (inkl. dem Beweisproblem) ist das eine. Er wird aber ein klares Bild vermittelt: sagt sie Nein, ist es eine Vergewaltigung. Viele sagen noch Immer, dass eine Frau "überzeugt werde müsse". "Das wird ihr dann schon gefallen, sobald sie kommt".

So ist von Anfang an klar: Nein heisst Nein.
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