Schweiz
Durchsetzungsinitiative

Trotz DSI-Nein: Damit müssen straffällige Ausländer künftig rechnen

Trotz des Neins zur DSI: Damit müssen straffällige Ausländer künftig rechnen

28.02.2016, 15:4829.02.2016, 09:18
Mehr «Schweiz»

Nach Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative tritt nun die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Strafgesetzes in Kraft. Das bedeutet: Sofern kein schwerer persönlicher Härtefall dagegen spricht, muss das Gericht straffällige Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von der Höhe der Strafe zwischen 5 und 15 Jahren des Landes verwiesen, wenn sie wegen folgender Delikte verurteilt worden sind:

  • Tötungsdelikte, inklusive Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und strafbarem Schwangerschaftsabbruch.
  • schwere Körperverletzung, Genitalverstümmelung, Aussetzung, Gefährdung des Lebens und Angriff.
  • Schwere Vermögensdelikte wie Raub und Betrug, Veruntreuung als Mitglied einer Behörde oder als Vormund; Diebstahl und Erpressung, sofern gewerbsmässig, bandenmässig oder bewaffnet begangen; Computerbetrug, Check- und Kreditkartenmissbrauch; Wucher, Hehlerei, sofern gewerbsmässig begangen.
  • Einbruch, also Diebstahl und Hausfriedensbruch gleichzeitig.
  • Sozialversicherungs- und Sozialhilfebetrug, Sozialmissbrauch.
  • Steuerdelikte.
  • Zwangsheirat, Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Entführung und Geiselnahme.
  • Sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Kinderpornografie.
  • Brandstiftung, Delikte mit Sprengstoffen, Giftgas, oder radioaktiven Stoffen, gentechnisch veränderten oder gesundheitsgefährdenden Stoffen, Verbreiten menschlicher Krankheiten oder vorsätzlicher Trinkwasserverunreinigung.
  • Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs.
  • Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten, Beteiligung an oder Unterstützung von kriminellen Organisation, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, Terrorfinanzierung.
  • Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Verletzungen der Genfer Konventionen und andere Kriegsverbrechen.
  • Schwere Verstösse gegen das Ausländerrecht und schwere Drogendelikte.
  • Das Gericht ist frei, auch wegen leichterer Straftaten eine Landesverweisung anzuordnen.
Ausländerrechtliche Begriffe
Mit der Ausschaffungs-Initiative, die eigentlich Weg- oder Ausweisungs-Initiative heissen müsste, hat die SVP für eine gewisse Verwirrung gesorgt. Das bedeuten die verschiedenen Begriffe:

Wegweisung: Verbindliche Anordnung der kantonalen Ausländerbehörde, die Schweiz innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Gründe können beispielsweise Ablauf oder Entzug einer Aufenthaltsbewilligung sein.

Ausweisung:
Verbindliche Anordnung des Bundesamts für Polizei, die Schweiz innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Das kann die Behörde tun, wenn die betroffene Person die innere oder die äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet.

Ausschaffung: Vollzug einer Aus- oder Wegweisung

Landesverweisung: Anordnung eines Gerichts, die Schweiz innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen.

Einreiseverbot: Verbindliche Anordnung der Bundesbehörden oder des Gerichts, das Gebiet der Schweiz für eine bestimmte Zeit nicht mehr zu betreten. (sda)

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
18 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
FrancoL
28.02.2016 16:05registriert November 2015
Das hat seine positiven Seiten; so stehen nun auch die Steuerdelikte klar im Strafkatalog. Das wird manchen reichen Ausländer nicht besonders freuen.
Ja der Katalog ist hart aber fair und kann einfach ergänzt werden ohne eine Abstimmung für die Änderung in der BV einzuläuten.
754
Melden
Zum Kommentar
avatar
Kaspar Floigen
28.02.2016 16:30registriert Mai 2015
Ganz ehrlich, ich als Ausländer finde das ganz ok (bis auf das etwas vage "Störung des öffentlichen Verkehrs und des Eisenbahnverkehrs").
Mir war die Härtefallklausel einfach sehr wichtig, weil man in einem Rechtsstaat einen uneingeschränkten Ausschaffungsautomatismus nicht akzeptieren kann. Die AI geht auch (einigermassen) hart mit Wirtschaftsdelikten ins Gericht, was ich befürworte.
777
Melden
Zum Kommentar
avatar
SVRN5774
28.02.2016 17:34registriert Februar 2015
Finde ich gut 👍 Wer sich nicht benehmen kann, muss raus!
684
Melden
Zum Kommentar
18
Mehrere Teenager wegen «geplanter Sprengstoffanschläge» festgenommen – was wir wissen

Die Polizeien in Schaffhausen und Thurgau ermitteln gegen drei – teilweise minderjährige – Personen. Ihnen wird vorgeworfen, Sprengstoffanschläge geplant und den Islamischen Staat unterstützt zu haben. Ausserdem soll ein Schweizer mit einer ebenfalls verdächtigten Person aus Deutschland in Kontakt sein. Eine Übersicht:

Zur Story