Nahaufnahme. Ein männliches Gesicht mit Bart. Der Mann schminkt sich. Schnitt. Eine blonde Frau, die ernst in die Kamera blickt. Schnitt. Zwei Männer, die sich küssen. Schnitt.
Das Video geht noch weiter, aber für die Verantwortlichen bei Facebook war an diesem Punkt wohl schon klar: Dieses Video ist nicht tragbar.
Und so verweigerte Facebook dem Checkpoint Zürich, einem Gesundheitszentrum für queere Menschen, dieses Filmchen als Werbung zu schalten. Begründung: «Das Video beinhaltet sexuelle oder anzügliche Bilder, Nacktheit und Menschen in anzüglichen Posen oder bei sexuell provokanten Handlungen».
Doch dann wendete sich das Blatt. watson hat bei Facebook angefragt, was die genauen Gründe für den negativen Entscheid gewesen seien. Am Abend desselben Tages war das Video freigeschaltet.
Bei dem Video handelt es sich ursprünglich um eine Promotion für eine LGBT-Gesprächsreihe, die das Zürcher Gesundheitszentrum organisiert. Es sollte anlässlich des Welt-AIDS-Tages, der am 1. Dezember stattfand, beworben werden.
«Wir haben leider immer wieder Probleme, Werbung bei Facebook oder Instagram zu schalten», sagt Bastian Baumann, Leiter von Checkpoint Zürich. Bei diesem Clip sei sich Baumann jedoch sicher gewesen, dass er angenommen werde. Weil: «Sie küssen sich nur».
Wären es ein Mann und eine Frau gewesen, die sich geküsst hätten, wäre die Anzeige zugelassen worden, ist sich Baumann sicher. Nach der ersten Absage wurde sogar nochmals eine Überprüfung eingeleitet. Die Antwort blieb dieselbe.
Für Baumann unverständlich: «Die Amerikaner und auch Facebook brüsten sich mit ihrer freien Meinungsäusserung, lassen politische Kampagnen mit offensichtlichen Fake-News ungeahndet und zeigen auch Videos mit expliziten Gewaltinhalten. Aber ein schwules Paar, das sich küsst, scheint die Algorithmen zu triggern».
Facebook widerspricht dieser Ansicht. Ein Sprecher sagte gegenüber watson:
Gemäss den Werberichtlinien von Facebook besteht eine gewisse Zeitlimite bei Kussszenen (unabhängig davon, wer sich küsst), die nicht überschritten werden darf, ansonsten verweigert das System automatisch dessen Freischaltung.
Die Liste der nicht freigeschalteten Inhalte bleibt jedoch lang: Selbst ein Post, der an HIV-Positive gerichtet war, durfte nicht beworben werden. Facebooks Begründung:
Facebook würde offenbar beim Thema HIV automatisch auf sexuelle Orientierung oder körperliche beziehungsweise geistige Behinderung schliessen, meint Baumann. «Das ist natürlich Quatsch».
Baumann sieht hinter der strikten Werbe-Regelung keine Verschwörung gegenüber der LGBTIQ-Bewegung. Vielmehr glaubt er, dass es sich die weltweit agierenden sozialen Netzwerke nicht mit Menschen, Kulturen und religiösen Gruppen verscherzen wollen, bei denen Homosexualität noch ein Tabu ist.
Diese These stützt ein Video auf Twitter, das im November viral ging. Es zeigt zwei homosexuelle Männer, die gemeinsam tanzen. Weder küssen sie sich dabei noch sind sie spärlich bekleidet oder tanzen übermässig lasziv. Trotzdem bekamen User diese Meldung:
Twitter stufte das Video als «sensibel» ein. User mussten bestätigen, dass sie sich dessen bewusst sind, bevor sie es schauen konnten.
I have been introduced to #FlirtyDancing—a blind date show where two people learn a dance separately and then must perform it upon meeting each other—and now I’m RUINED. pic.twitter.com/UnLDX7IpRK
— Justin Kirkland (@justinkirkland4) November 17, 2019
Der Checkpoint Zürich will seine Werbung weiter so produzieren, wie sie es sich gewohnt sind. «Natürlich lassen uns solche Erfahrungen frustriert zurück. Aber wir wollen uns nicht einer falschen Moralvorstellung anpassen», sagt Bastian Baumann.
Im Jahr 2019 brauche es eine klare Haltung in Sachen Homosexualität. Man würde lieber auf Diskurs setzen, statt sich den grossen Unternehmen aus dem Silicon Valley zu beugen.
Die klare Haltung könnte auch Facebook gut gebrauchen, denn obwohl das Video mittlerweile freigeschaltet wurde, bleibt ein fader Beigeschmack ob der Art und Weise, wie es dazu kam.
Zeigt sich hier auch wieder, Kurz vor einem Skandal stehend, lenkt Facebook dann trotzdem ein, obwohl es vorher gegen Ihre Richtlinien verstossnen hatte. Komisch oder?
Wenn es gegen Richtlinien verstösst, kann man das doch angeben "Szene X verstösst gegen unsere Richtlinien weil die Darsteller Sex haben" dann kann man Szene X rausnehmen. Da es hier aber nichts so gibt, wird erstmal rumgedruckst, und dann bei Öffentlichem Interesse doch Erlaubt.
Peinlich, einfachnur peinlich.
Da gibt es mehr "anzüglichere" katzenvideo als die zwei von der Gesundheitzentrum.
Und das Video von FlirtyDancing ist einfach nur sowas von Zucker.