Ein Update ist dringend nötig: Bald 30 Jahre alt ist das geltende Datenschutzgesetz. «Internet» war damals noch ein Fremdwort, und Smartphones gab es ebenso wenig wie Google oder Facebook. Die Totalrevision des Gesetzes soll die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seither berücksichtigen. Ziel ist es zum einen, die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen und deren Kontrollmöglichkeiten auszubauen.
Zum anderen soll mit der Revision der Schweizer Datenschutz ans europäische Recht angepasst werden. EU-Beamte prüfen bis im Mai 2020, ob die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit «angemessenem Datenschutz» anerkannt werden kann. Wird sie das nicht, müssten hiesige Unternehmen im Ausland mit erheblichen Nachteilen rechnen.
Unter diesen Vorzeichen hat der Ständerat gestern der Totalrevision zugestimmt (siehe nachfolgende Box). Dabei ging er in einigen Punkten weiter als der Nationalrat, der im Herbst das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf deutlich abgeschwächt hatte. Ein so wichtiges wie umstrittenes Thema der neuen Datenschutzregeln ist das sogenannte Profiling.
Gemeint ist damit «jede Art der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten». Was technisch klingt, hat handfeste Auswirkungen. Jeder Einzelne hinterlässt Tausende Daten im Netz. Bei einem Profiling werden automatisiert Persönlichkeitsprofile erstellt. Algorithmen werten personenbezogene Daten aus und versuchen, daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale oder Verhaltensweisen einer Person abzuleiten.
Ein Beispiel: Onlineshops verfolgen per Tracker zuerst das Surfverhalten von Nutzern und unterbreiten ihnen dann Kaufempfehlungen. Profiling möge harmlos sein, wenn ein Mensch ein Buch kaufe, erklärte Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli im Herbst. «Aber es ist weniger harmlos, wenn es beispielsweise darum geht, was für ein Risiko er oder sie für eine Versicherung darstellt.»
Tatsächlich sind die Techniken für Profiling vielfältig – und dürften noch vielfältiger werden. Der Videostreaming-Dienst Netflix etwa registriert genau, was seine Konsumenten schauen, welche Szenen sie überspringen oder wo sie anhalten. Das erlaubt konkrete Aussagen, in welcher Verfassung ein Konsument ist. Noch wertvoller werden entsprechende Daten, wenn sie mit anderen kombiniert werden.
Wohin das führen kann, zeigt nach Ansicht der Organisation Digitale Gesellschaft der Fall «Cambridge Analytica». Das gleichnamige britische Unternehmen schöpfte mittels einer App die Profile von mehreren Millionen Facebook-Nutzern ab und erstellte damit Persönlichkeitsprofile. Likes, Profilbilder und angeklickte Links können Auskunft geben über sensible Informationen, und zwar bis hin zur politischen Einstellung oder der sexuellen Orientierung.
Fachleute sprechen von «Profiling mit hohem Risiko», wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder Rückschlüsse auf verschiedene Lebensbereiche zulassen. Die linken Parteien und der Bundesrat wollten für solche Fälle bereits im Nationalrat eine ausdrückliche Einwilligung durch die Betroffenen im Gesetz festschreiben, scheiterten aber mit diesem Vorhaben. Eine Mehrheit war der Ansicht, dass die Einwilligung dazu auch stillschweigend erfolgen könne.
Der Ständerat hat sich nun mit 19 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Art Kompromiss ausgesprochen: Demnach soll unterschieden werden zwischen normalem «Profiling» und «Profiling mit hohem Risiko». Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstützte diesen risikobasierten Ansatz.
Das europäische Recht kennt beim Profiling keine Unterscheidung. Auch für Schweizer Websites existieren im Prinzip keine Landesgrenzen, viele Betreiber müssen sich deshalb schon heute an die EU-Richtlinien halten.
Die Vorlage geht jetzt zurück an den Nationalrat. Im kommenden Frühjahr könnte die Gesetzesrevision verabschiedet werden. (aargauerzeitung.ch)
Warum werden wir nicht einfach, so wie es ganz normal sein sollte, geschützt, unsere Privatsphäre und Daten gehören uns.
Nach viel Druck gibt es jetzt endlich plötzlich bei vielen Seiten Tracking/Cookie-Einstellungen, die man akzeptieren, resp. ausschalten kann. Endlich! Jahrelang wurde halt einfach ausspioniert...
Und wer immernoch meint, sei ja nicht so schlimm, der hat nicht einen Blassen, wie genau und umfangreich Profie sind! Da ist die Fichen-Affäre Nasenwasser dagegen!
Unternehmen wissen nur mittels Kundenkarten oft VOR der Frau, dass sie schwanger ist !!!