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Der Datenschutz in der Schweiz ist ungenügend und kriegt ein Update

Wir hinterlassen Tausende Daten im Netz – nun soll unser Datenschutz ein Update erhalten

Algorithmen im Netz werten personenbezogene Daten aus und versuchen, daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale oder Verhaltensweisen einer Person abzuleiten. Doch: Welche Daten dürfen Dienstleister sammeln? Das Parlament ringt um eine Antwort.
19.12.2019, 06:2019.12.2019, 08:47
Sven Altermatt / ch media
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Der Ständerat will den Schutz persönlicher Daten verstärken und die Regeln für sogenanntes Profiling verschärfen.
Der Ständerat will den Schutz persönlicher Daten verstärken und die Regeln für sogenanntes Profiling verschärfen.bild: shutterstock

Ein Update ist dringend nötig: Bald 30 Jahre alt ist das geltende Datenschutzgesetz. «Internet» war damals noch ein Fremdwort, und Smartphones gab es ebenso wenig wie Google oder Facebook. Die Totalrevision des Gesetzes soll die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seither berücksichtigen. Ziel ist es zum einen, die Daten der Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen und deren Kontrollmöglichkeiten auszubauen.

Zum anderen soll mit der Revision der Schweizer Datenschutz ans europäische Recht angepasst werden. EU-Beamte prüfen bis im Mai 2020, ob die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit «angemessenem Datenschutz» anerkannt werden kann. Wird sie das nicht, müssten hiesige Unternehmen im Ausland mit erheblichen Nachteilen rechnen.

Unter diesen Vorzeichen hat der Ständerat gestern der Totalrevision zugestimmt (siehe nachfolgende Box). Dabei ging er in einigen Punkten weiter als der Nationalrat, der im Herbst das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf deutlich abgeschwächt hatte. Ein so wichtiges wie umstrittenes Thema der neuen Datenschutzregeln ist das sogenannte Profiling.

Gemeint ist damit «jede Art der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten». Was technisch klingt, hat handfeste Auswirkungen. ­Jeder Einzelne hinterlässt Tausende Daten im Netz. Bei einem Profiling werden automatisiert Persönlichkeitsprofile erstellt. Algorithmen werten personenbezogene Daten aus und versuchen, daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale oder Verhaltensweisen einer Person abzuleiten.

Ein Beispiel: Onlineshops verfolgen per Tracker zuerst das Surfverhalten von Nutzern und unterbreiten ihnen dann Kaufempfehlungen. Profiling möge harmlos sein, wenn ein Mensch ein Buch kaufe, ­erklärte Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli im Herbst. «Aber es ist weniger harmlos, wenn es beispielsweise darum geht, was für ein Risiko er oder sie für eine Versicherung darstellt.»

Streamingdienste wie Netflix registrieren das Verhalten der User sehr genau.
Streamingdienste wie Netflix registrieren das Verhalten der User sehr genau.bild: shutterstock

Tatsächlich sind die Techniken für Profiling vielfältig – und dürften noch vielfältiger werden. Der Videostreaming-­Dienst Netflix etwa registriert genau, was seine Konsumenten schauen, welche Szenen sie überspringen oder wo sie anhalten. Das erlaubt konkrete Aussagen, in welcher Verfassung ein Konsument ist. Noch wertvoller werden entsprechende Daten, wenn sie mit anderen kombiniert werden.

Einwilligung für Profiling doch noch nötig

Wohin das führen kann, zeigt nach Ansicht der Organisation Digitale Gesellschaft der Fall «Cambridge Analytica». Das gleichnamige britische Unternehmen schöpfte mittels einer App die Profile von mehreren Millionen Facebook-Nutzern ab und erstellte damit Persönlichkeitsprofile. Likes, Profilbilder und angeklickte Links können Auskunft geben über sensible Informationen, und zwar bis hin zur politischen Einstellung oder der sexuellen Orientierung.

Fachleute sprechen von «Profiling mit hohem Risiko», wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder Rückschlüsse auf verschiedene Lebensbereiche zulassen. Die linken Parteien und der Bundesrat wollten für solche Fälle bereits im Nationalrat eine ausdrückliche Einwilligung durch die Betroffenen im Gesetz festschreiben, scheiterten aber mit diesem Vorhaben. Eine Mehrheit war der Ansicht, dass die Einwilligung dazu auch stillschweigend erfolgen könne.

Der Ständerat hat sich nun mit 19 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Art Kompromiss ausgesprochen: Demnach soll unterschieden werden zwischen normalem «Profiling» und «Profiling mit hohem Risiko». Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter unterstützte diesen risikobasierten Ansatz.

Das europäische Recht kennt beim Profiling keine Unterscheidung. Auch für Schweizer Websites existieren im Prinzip keine Landesgrenzen, viele Betreiber müssen sich deshalb schon heute an die EU-Richtlinien halten.

Die Vorlage geht jetzt zurück an den Nationalrat. Im kommenden Frühjahr könnte die Gesetzesrevision verabschiedet werden. (aargauerzeitung.ch)

Ständerat ist auf EU-Linie
Der Ständerat will den Schutz persönlicher Daten verstärken. Bei der Revision des Datenschutzgesetzes weicht er damit von verschiedenen Beschlüssen des Nationalrats ab. Das Ziel sind EU-kompatible Regeln. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer das Datenschutzgesetz mit 29 zu 4 Stimmen an. Der Ständerat arbeitete effizient und beriet die Vorlage in anderthalb Stunden durch. Der Nationalrat hatte in der Herbstsession dafür fast sieben Stunden gebraucht. Das hohe Tempo in der kleinen Kammer dürfte den klaren Mehrheitsverhältnissen in der Staatspolitischen Kommission geschuldet sein. Dort sei der neue Schutzstandard zwar ebenfalls kontrovers diskutiert worden, sagte Sprecher Daniel Fässler (CVP/AI). Schliesslich hätten aber überall Kompromisse mit komfortablen Mehrheiten gefunden werden können. Nebst dem Kompromiss in Sachen Profiling beschloss die kleine Kammer unter anderem, die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen. Dies ist für die linken Parteien ein auch ideologisch wichtiger Punkt. Ohne Gegenantrag sah die kleine Kammer zudem davon ab, einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen. Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach in der Ratsdebatte davon, dass nun eine «ausgewogene Vorlage» vorhanden sei. (sda/sva)
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27 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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TheRealDonald
19.12.2019 08:04registriert Juli 2017
Warum diskutieren? Warum Kompromisse? Der maximale Datenschutz muss das Minimum sein.
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NathanBiel
19.12.2019 08:41registriert September 2015
Dann dürfen wir bald ein weiteres Popup Fenster wegklicken damit wir im Internet surfen können. So wie bei den Cookies. So ein blöder Mist! Verbietet doch einfach das Datensammeln und Punkt!
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Bildung & Aufklärung
19.12.2019 09:46registriert Juli 2019
So zum ko...
Warum werden wir nicht einfach, so wie es ganz normal sein sollte, geschützt, unsere Privatsphäre und Daten gehören uns.
Nach viel Druck gibt es jetzt endlich plötzlich bei vielen Seiten Tracking/Cookie-Einstellungen, die man akzeptieren, resp. ausschalten kann. Endlich! Jahrelang wurde halt einfach ausspioniert...

Und wer immernoch meint, sei ja nicht so schlimm, der hat nicht einen Blassen, wie genau und umfangreich Profie sind! Da ist die Fichen-Affäre Nasenwasser dagegen!

Unternehmen wissen nur mittels Kundenkarten oft VOR der Frau, dass sie schwanger ist !!!
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