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Nationalrat hat keine Eile mit dem schärferen Datenschutzgesetz

Trotz Warnungen: Der Nationalrat hat keine Eile mit dem schärferen Datenschutzgesetz

Die Beratungen des neuen Datenschutzgesetzes ziehen sich weiter hin. Gleichzeitig wächst die Angst, dass die EU die Schweiz abstraft.
04.03.2020, 05:3704.03.2020, 09:01
Sven Altermatt / ch media
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Die Schweiz soll ein zeitgemässes Datenschutzgesetz bekommen (Symbolbild).Bild: AP

Langwierige, zähe Beratungen hat das Parlament schon hinter sich. Immer wieder kam es zu Verzögerungen. Doch jetzt zieht sich alles noch länger hin: Die beiden Ratskammern werden das neue Datenschutzgesetz nicht wie ursprünglich angedacht in der laufenden Frühlingssession verabschieden. Der Nationalrat berät das Geschäft in dieser Woche erneut. Danach hätte das Geschäft eigentlich zwischen den beiden Ratskammern herumwandern sollen – bis die Parlamentarier ihre Differenzen ausgeräumt haben.

Nun hat der Nationalrat die dritte Beratungsrunde aber vorauseilend von der Traktandenliste gestrichen. Man benötige mehr Zeit für die Differenzbereinigung, bestätigt Andreas Glarner (SVP/AG), der die staatspolitische Kommission der grossen Kammer präsidiert. Umstritten ist vor allem das sogenannte Profiling (siehe Kasten unten).

Die Verzögerung sorgt bei Ständeräten hinter vorgehaltener Hand für Kopfschütteln. Immerhin: Die kleine Kammer selbst wird sich bereits Anfang Mai an ihrer Sondersession mit dem Gesetz befassen. «Wir wollen zügig vorwärtsmachen», betont Andrea Caroni (FDP/AR), Präsident der ständerätlichen Schwesterkommission. Der Nationalrat wird das Geschäft dann frühestens in der Sommersession im Juni wieder behandeln.

«Lassen uns den Fahrplan nicht von aussen diktieren»

Bei ihren Beratungen schielen die Parlamentarier auch nach Brüssel. Und dort drängt die Zeit: Spätestens am 25. Mai muss die EU-Kommission entscheiden, ob sie die Schweiz weiterhin als Drittstaat anerkennt, der Personendaten ausreichend schützt. Die Wirtschaft ist auf diese Einstufung angewiesen. Verliert die Schweiz die Anerkennung, können einheimische Unternehmen mit solchen aus der EU nicht mehr einfach Daten austauschen. Ihr bürokratischer Aufwand stiege markant. Die Verzögerung der parlamentarischen Beratungen gefährde den Standort Schweiz, warnten die Wirtschaftsverbände deshalb schon früh. «Unsere Kommission hat ihren eigenen Fahrplan, wir lassen uns diesen nicht von aussen diktieren», sagt Präsident Glarner.

Tatsächlich ist es für die EU an sich wohl weniger relevant, wann das Schweizer Gesetz in Kraft tritt. Viel wichtiger sei es, dass die Revision in die für sie richtige Richtung geht, so der Aargauer FDP-Nationalrat Matthias Jauslin.

Neues Druckmittel für die EU-Kommission

Unabhängig von inhaltlichen Fragen befürchten Politiker, dass die EU den Datenschutz aus politischen Motiven nicht mehr anerkennen könnte – um Bundesbern so zu einer Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens zu bewegen. Ähnlich äusserte sich gegenüber dieser Zeitung bereits die Europarechtlerin Christa Tobler. «Es besteht durchaus die Gefahr, dass die EU die Datenschutzanerkennung verweigert und dies als Druckmittel nutzt», sagt auch Jauslin. «Obwohl das Dossier mit den institutionellen Fragen überhaupt nichts zu tun hat.» Unter einem solchen Spielchen würde letztlich der Datenschutz leiden.

Nimmt die EU die Schweizer Wirtschaft wegen des Rahmenabkommens erneut in Geiselhaft? Im Departement von Justizministerin Karin Keller-Sutter gibt man sich demonstrativ gelassen. Der Schweizer Datenschutz werde nach dem gleichen Bewertungsraster und zum gleichen Zeitpunkt wie jener von anderen Drittländern bewertet, erklärt eine Sprecherin des zuständigen Bundesamts für Justiz. «Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass politische Kriterien berücksichtigt werden.»

Datenschutzgesetz: Profiling ohne Einwilligung?
Es soll den technologischen Entwicklungen gerecht werden: das neue Datenschutzgesetz. Unterdessen zeichnet sich in den beiden Ratskammern eine Einigung ab. Grosser Streitpunkt bleibt das Profiling. Gemeint ist damit die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ein Beispiel, das vielen wohlbekannt sein dürfte: Onlineshops verfolgen per Tracker zuerst das Surfverhalten von Nutzern und unterbreiten diesen dann Kaufempfehlungen. Der Ständerat will unterscheiden zwischen normalem Profiling und Profiling «mit hohem Risiko», für das eine ausdrückliche Einwilligung nötig wäre. Ein solcher Fall soll vorliegen, wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder Rückschlüsse auf unterschiedliche Lebensbereiche zulassen. Die vorberatene Kommission des Nationalrats lehnt dies weiterhin mehrheitlich ab. Sie ist der Ansicht, dass die Einwilligung zu einem Profiling stillschweigend erfolgen kann. (sva)

(aargauerzeitung.ch)

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14 Kommentare
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drjayvargas
04.03.2020 07:37registriert Januar 2016
Unglaublich. Alle Planlos? #neuland lässt Grüssen. Aber dann Alle im Kollektiv schreien wenn was passiert. Doch doch, gute Leute die wir da haben.
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