Zahlreiche Lengnauer liefen diesen Sommer Sturm gegen die geplante 5G-Antenne im Kirchturm Lengnau. Zahlreiche Einsprachen sind dagegen eingegangen: zwölf von Einzelpersonen, eine Sammeleinsprache von Naturschutzorganisationen und eine mit 176 Unterschriften.
Nun hat die Gemeinde die Bewilligung für die Handyantenne erteilt – die Aufrüstung des Turms der katholischen Kirche St.Martin zu einem Sendeturm ist demnach einen Schritt weiter.
Noch ist der Entscheid nicht definitiv, denn die Bewilligung wurde unter Auflagen erteilt: Bezüglich der neuen Messweisen der Strahlung lag bei der Erteilung der Bewilligung noch kein abschliessender Bericht des Bundes vor – dieser müsse in positiver Formulierung vor dem Baubeginn vorliegen, so die Bewilligung. Zudem läuft noch bis Ende Jahr die Einsprachefrist.
Der Lengnauer Gemeindeschreiber Anselm Rohner bestätigt: «Da die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, haben wir die Bewilligung erteilt – für den Standort und unter klaren Auflagen.» Denn: Halten sich die Mobilfunkanbieter an das Gesetz, kann eine Gemeinde ein Baugesuch für eine Antenne gar nicht ablehnen. Und im Fall von Lengnau kann auch nicht mit Ortsbildschutz argumentiert werden, da sich die geplante Handyantenne versteckt im Kirchturm befinden wird.
Unterdessen sei zwar der Bericht des Bundes eingetroffen, so Rohner. «Doch der ist mehr als 100 Seiten lang und für Laien sehr technisch und nicht verständlich.» Deshalb müsse jetzt der Mobilfunkanbieter Salt mit dem Kanton zusammen analysieren, ob die gemachten Auflagen bezüglich Messweisen oder Strahlung auf Basis dieses Berichts eingehalten würden. Nur: Der Bericht des Bundes lässt viele Fragen offen. So ist darin nicht abschliessend geklärt, ob 5G-Strahlung schädlich ist; auch der Umgang mit Baubewilligungen wird nicht klar geregelt.
Rohner sieht den Kanton und den Bund allgemein in der Pflicht: «Sie müssen klare Regeln schaffen – und erst dann solche neue Technologien wie 5G freigeben.» Jetzt müssten die Gemeinden über Bewilligungen für 5G-Antennen entscheiden. «Dabei sind die Gemeinden zwar die Bewilligungsbehörde, aber die Vorgaben für Frequenzbänder oder Messweisen werden durch den Bund und Kanton festgelegt und kontrolliert.» Anfang 2020 wird die Gemeinde mit dem Kanton analysieren, inwiefern Standorte für Mobilfunkantennen in der Bau- und Nutzungsordnung geregelt werden können. Dies aufgrund eines Überweisungsantrags, der an der vergangenen Winter–gmeind angenommen wurde.
Ob die Einwender gegen die erteilte Baubewilligung wiederum Einsprache machen werden, ist noch offen. «Wir besprechen dies nächste Woche», sagen die Initianten der Sammeleinsprache. Die Enttäuschung über die erteilte Bewilligung sei jedenfalls gross. Insbesondere, da man nach der Wintergmeind darauf gehofft habe, dass die Gemeinde die Erteilung hinauszögern würde. Die Gegner der Antenne sorgen sich vor allem wegen der Strahlenbelastung. Denn der Kirchturm befindet sich mitten im Wohngebiet und im Turm nisten die geschützten Mauersegler.
Zudem beantragten Gegner der Antenne an der Versammlung der Kirchgemeinde vom November eine Auflösung des Vertrags mit Salt. Dies wurde aber abgewiesen, da die Einreichefrist nicht eingehalten worden und der Abschluss von solchen Verträgen in der alleinigen Kompetenz der Kirchenpflege sei. Gemäss Organisationsstatut der katholischen Kirche haben die Gegner noch die Möglichkeit, eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einzuberufen.
(aargauerzeitung.ch)