Die Geschichte scheint sich zu wiederholen: Nach wie vor sammelt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Informationen als ihm das Gesetz erlaubt. Zu diesem Schluss kommt die parlamentarische Oberaufsicht. Auch Politikerinnen und Politiker werden überwacht.
In den letzten Jahren hatten Fälle wie jene von alt SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen und der ehemaligen SP-Ständerätin Anita Fetz zu reden gegeben: Linke Politikerinnen und Politiker tauchten teils dutzendfach in den Datenbanken des NDB auf. Eine Aufsichtseingabe von grundrechte.ch veranlasste die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte (GPDel), genauer hinzuschauen.
Die parlamentarische Oberaufsicht stellt dem Nachrichtendienst in ihrem Jahresbericht kein gutes Zeugnis aus. Unter anderem verstiess der NDB gegen das Gesetz, in dem er tausende nicht benötigte Zeitungsartikel, Agenturmeldungen und Texte von Internetseiten sammelte. Das gleiche gilt für die täglichen Ereignisübersichten, die die GPDel analysiert hat.
Kritisch beurteilt sie auch die Berichte kantonaler Nachrichtendienste. Das Gesetz verbietet nämlich die Beschaffung von Informationen über politische Betätigungen, es sei denn, es bestehe Terror- oder Spionageverdacht. Schon vor Jahren war die Überwachung kurdischstämmiger Politiker in Basel ans Licht gekommen. Die GPDel stellte nun fest, dass die entsprechenden Informationen auch nach 15 Jahren noch nicht aus den Datenbanken des Nachrichtendienstes gelöscht worden sind.
Der NDB messe den Schranken des Gesetzes bei der Datenerfassung zu wenig Beachtung bei, schreibt die GPDel in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Ein Grund dafür ist eine interne Weisung, die laut GPDel von einer falschen Auslegung von Rechtsbegriffen ausgeht. Obwohl sich die Aufsichtsdelegation auf die Beurteilungen des Bundesamts für Justiz und des Bundesverwaltungsgerichts stützt, lehnt der Direktor des Nachrichtendienstes eine Korrektur der Weisung ab.
Mängel stellte die GPDel auch bei der Auskunftserteilung fest. In einigen untersuchten Fällen waren die Auskünfte unvollständig. Teilweise fehlten Informationen über den Zweck der Datenbearbeitung, die Empfänger oder die Herkunft der Angaben.
Zur Datenbearbeitung macht die GPDel insgesamt neun Empfehlungen. Neben der Löschung der alten Informationen aus Basel-Stadt und der Anpassung der kritisierten Weisung geht es unter anderem um eine Überprüfung der tatsächlich benötigten öffentlichen Informationen. Im Visier hat die Aufsicht dabei vor allem die Presseschauen.
Weitere Empfehlungen betreffen die Auskunftsbegehren. Die GPDel verlangt unter anderem, dass unvollständige Auskünfte ergänzt und Betroffene über die Löschung von Daten ins Bild gesetzt werden. Der NDB hat inzwischen rund 3.3 Millionen ältere Pressemeldungen aus den Datenbanken gelöscht. Ausserdem werden nicht benötigte Datenbestände identifiziert. Für diese wird eine maximale Aufbewahrungsfrist geprüft. (aeg/sda)
Für den NDB ist dies natürlich ein gefundenes Fressen und die Schlapphüte nehmen sich immer wie mehr Rechte.
Nun haben wir den Salat!
Danke an alle Parteien, die für diese Verarschung des "Volkes" verantwortlich waren.