Am 16. April hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass die obligatorischen Schulen am 11. Mai, die Mittel-, Berufs- und Hochschulen am 8. Juni wieder geöffnet werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mittlerweile ein Schutzkonzept ausgearbeitet, das den Kantonen Empfehlungen für den Präsenzunterricht gibt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Die Kantone können zwar den Schulunterricht nach ihren Vorstellungen gestalten, sollen sich aber an die Empfehlungen des BAG halten.
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Der Schulunterricht im Klassenzimmer soll nach den vorgaben des BAG dem Alter der Schüler angepasst werden. Für den Unterricht von Kindern unter 10 Jahren gilt demnach, dass Erwachsene untereinander und zu den Schülern einen Abstand von zwei Metern einhalten sollen. Eine Maskenpflicht für Lehrpersonen ist nicht vorgesehen.
Diese Empfehlung beruht laut dem BAG auf der Erkenntnis, dass Erwachsene zwar das Coronavirus an Kinder weitergeben können, kleine Kinder jedoch kaum Erwachsene anstecken – in 99 Prozent der Fälle seien kleine Kinder asymptomatisch, das heisst, sie entwickeln keine für die vom Coronavirus verursachte Krankheit Covid-19 typischen Symptome.
Allerdings spricht das BAG in seinem Papier lediglich von «Können», nicht von «Müssen». Die Ausgestaltung des Unterrichts bleibt nach wie vor den Kantonen überlassen; sie können also entscheiden, ob sie im Klassenzimmer auch für die Primarschüler einen Sicherheitsabstand anordnen. Falls sie dies tun, würde dies bedeuten, dass es einen Halbklassenunterricht gäbe. Die Kantone haben die Kompetenz, über die Empfehlungen des BAG hinaus weitere präventive Massnahmen zu verhängen.
Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat den Entwurf des BAG laut dem Bericht des «Tages-Anzeigers» gutgeheissen, «aber punktuell Kritik geübt». Man verlange Klarheit zur Frage des Sicherheitsabstands für über 10-Jährige. Ob das BAG diesem Ansinnen nachkommt, wird sich am Mittwoch zeigen: Dann soll der Bundesrat das Schutzkonzept des BAG offiziell vorstellen.
Noch bleiben offene Fragen. So ist nicht klar, ob für Kinder, deren Eltern zur Risikogruppe zählen, andere Regeln gelten. Oder welche Regelung etwa für Horte und ähnliche Tagessschulen gelten soll.
(dhr)