Mit dem Covid-Zertifikat geht es vorwärts. Am Montag haben die ersten Kantone damit begonnen, die ersten Zertifikate auszustellen – sowohl in Papierform als auch elektronisch auf der kostenlosen «COVID Certificate App», die per sofort bereit zum Download ist.
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gestern bekannt gab, sind etwas mehr als 260 Zertifikate ausgestellt worden. Bis Ende Juni sollen die Zertifikate, die unter anderem auch fürs Reisen verwendet werden können, dann in der ganzen Schweiz zur Verfügung stehen.
Was aber, wenn ich meine Reise vor der Ausstellung des Covid-Zertifikats geplant habe? Diese Punkte müssen Geimpfte aktuell beachten:
Die Einreisebestimmungen variieren von Land zu Land. Während in gewissen Ländern eine Impfbescheinigung reicht, verlangen andere zusätzliche Dokumente wie etwa ein Formular zur Gesundheitskontrolle. Informiere dich daher vor einer Reise frühzeitig über die Einreisebestimmungen.
Eine gute Übersicht über die Einreisebestimmungen zahlreicher Flugdestinationen findest du hier.
Dies ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Die Länder können souverän entscheiden, welche Bestimmungen für die Einreise gelten und somit auf die epidemiologische Lage reagieren. In Italien beispielsweise wird ein negativer Testnachweis verlangt – unabhängig davon, ob man geimpft ist oder nicht. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen im Zielland zu informieren.
Anders sieht es bei der Rückreise in die Schweiz aus. Da benötigen Geimpfte keinen Testnachweis. Die Impfung nach der zweiten Spritze darf jedoch vorerst nicht länger als 180 Tage zurückliegen.
Nein. Das ist von Land zu Land verschieden. Während einige Länder Geimpften uneingeschränkten Zugang gewähren, verlangen andere einen negativen PCR-Nachweis. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die geltenden Bestimmungen im Zielland zu informieren. Die Informationen findest du am besten über die Gesundheits-Webseite des Reiseziels. Eine kleine Übersicht findest du auch hier:
Beachte jedoch, dass sich die Einreisebestimmungen laufend ändern können.
Auch dies wird unterschiedlich gehandhabt. Bei einigen Ländern reicht die einmalige Impfdosis. Nach Österreich darf man beispielsweise ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung einreisen. Die meisten Länder verlangen vorerst aber die vollständige Impfung. Meistens kommt noch die Wirkungszeit hinzu. Im Normalfall liegt diese Zeit bei zwei Wochen. Heisst: Vollständige Impfung + 14 Tage = Reiseerleichterung.
Hier gilt das Impfdatum inklusive 14 Tage. Hat eine Person die letzte Impfung beispielsweise am 1. Juni erhalten, dann kann die uneingeschränkte Reise am 15. Juni stattfinden.
Der Flughafen Zürich rät, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Aufgrund der zusätzlichen Dokumentenkontrollen sind längere Wartezeiten nicht auszuschliessen.
Neben deinem Pass solltest du dein Covid-Zertifikat mit dem QR-Code nicht vergessen. Falls du noch nicht in Besitz dieses Zertifikats bist, kannst du deine Impfbescheinigung sowie dein Impfbüchlein mitnehmen. Wenn du bereits die elektronische Lösung des Covid-Zertifikats besitzt, brauchst du keinen Papierausdruck.
Beachte, dass gewisse Länder trotz Impfung ein negatives Testresultat verlangen. Diese Bescheinigung solltest du ebenfalls digital bereithalten.
Die QR-Codes werden bald von den Impfzentren oder den Ärzten ausgestellt und können dann in der App des Covid-Zertifikats hinterlegt werden. PCR-Tests sind für 72 Stunden und Antigentests für 24 Stunden in der App ersichtlich.
Bei der Impfung werden keine lebenden Viren gespritzt. Somit können bei einem PCR- oder Antigentest auch keine nachgewiesen werden, ausser die Person ist in der Zwischenzeit infiziert worden, teilt uns das BAG auf Anfrage mit.
Ja, es gilt nach wie vor eine Maskentragepflicht an Bord, wie die «Swiss» auf Anfrage bestätigt.
Meisten sind die Einreisebestimmungen mit dem Zug dieselben wie mit dem Flugzeug. Meistens. Denn auch hier kann es je nach Land für Reisende auf dem Landweg andere Einreisebestimmungen geben.
In Spanien wird beispielsweise für Nicht-Geimpfte, die mit dem Flugzeug nach Spanien reisen, ein negatives Testresultat verlangt. Zugreisende, die aus einem Land kommen, welches nicht als Risikoland eingestuft wird, sind von dieser Testpflicht befreit. Dies gilt allerdings nicht für die Schweiz, da sie als Risikogebiet gilt.
Wie du feststellen kannst, ist das Thema Reisen zu Coronazeiten sehr komplex, es empfiehlt sich daher, sich bei einer Reise ins Ausland frühzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.