Die anhaltenden Massnahmen der Coronakrise haben auch die Fitnesscenter hart getroffen. Auch sie bleiben während des Lockdowns geschlossen, wenn sie öffnen dürfen, sind sie nur teilweise ausgelastet. Viele kleine Fitnessstudios sind daher laut Verbandspräsident Claude Ammann in ihrer Existenz bedroht. Gegenüber SRF sagt er: Zuerst dachten wir, dass es nach 2020 nur noch besser laufen könnte. Doch es ist noch viel schlechter geworden.
Zwar würden die Fitnesscenter versuchen, Outdoor-Aktivitäten mit maximal fünf TeilnehmerInnen als Alternative anzubieten, allerdings sei dies kein Ersatz. Für einen Betrieb, welcher einen Umsatz zwischen 750'000 und 1,2 Millionen Franken mache, sei es nicht einmal kostentragend. Insgesamt seien rund 400 solcher kleineren Fitnessbetriebe im Verband dabei. Zusammen vereinigen diese rund 10'000 Arbeitsplätze, die nun bedroht sind. Fitnessketten sind nicht im Verband vertreten.
Vor allem im Wallis und in der Romandie, wo die Studios schon länger geschlossen sind, stünden viele vor dem Aus: «Einige Betriebe wurden hier bereits aufgekauft oder haben aufgegeben. Sie klammern sich an den letzten Strohhalm und hoffen, dass die Kantone endlich ihrer Pflicht nachkommen.»
Nun will der Verband einen anderen Weg beschreiten. Nächste Woche wird man eine Staatshaftungsklage gegen den Bund einreichen. Dies bestätigte Anwalt und Professor für Staats- und Verwaltungsrecht Urs Saxer gegenüber SRF. Es sei der einzige Weg, mit welchem allfällige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Nach Ansicht von Saxer sind die Auswirkungen der bundesrätlichen Massnahmen auf die Fitnessstudios nicht gerechtfertigt und unverhältnismässig. Fitnessstudios seien keine Corona-Hotspots. Darüber, ob das wirklich so ist, ist man sich unter Expert*innen allerdings nicht einig.
Dass der Bund tatsächlich zu Schadenersatzzahlungen verdonnert wird, ist eher unwahrscheinlich, so Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. Eine Staatshaftung setze insbesondere voraus, dass es ein widerrechtliches Verhalten seitens der Behörden gäbe. Diese Bedingung ist nach Ansicht von Uhlmann kaum gegeben.
Nun muss das Finanzdepartement die Klage beurteilen und eine Stellungnahme vorbereiten. Diese geht dann an den Bundesrat, der eine Stellungnahme oder Klage ablehnen kann. Tut er dies, können die Kläger ihre Klage ans Bundesgericht weiterziehen.
Dies alles dauert aber lange – wohl zu lange für viele Fitnessstudios. Dies ist sich auch Verbandspräsident Ammann bewusst. Mit der Klage wolle man daher vor allem auch ein Zeichen setzen. (pls)
Sollten die Studios gewinnen werden wohl einige Klagen betreffend Rückerstattungen auf die zukommen, ob das allenfalls ein Schuss ins eigene Knie werden würde?