Schweiz
Coronavirus

Coronavirus auf dem Spielplatz: Das müssen Schweizer Eltern jetzt wissen

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Bild: dpa

Darf mein Kind noch auf den Spielplatz? Oder mit anderen Kindern spielen?

07.04.2020, 14:05
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Viele Eltern sind verunsichert. Dürfen sich Kinder weiterhin mit anderen Kindern treffen und auf den Spielplatz gehen?

Die Verunsicherung ist berechtigt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat darauf verzichtet, explizite Regeln für Familien mit Kindern zu formulieren – hat dafür aber Empfehlungen formuliert. Grundsätzlich gilt auch für Familien mit Kindern:

«Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nur noch aus dem Haus, wenn es zwingend erforderlich ist.»

Unter zwingend erforderlich versteht das BAG:

  • Das Einkaufen von Lebensmitteln.
  • Der Besuch bei der Ärztin.
  • Das Aufsuchen einer Apotheke.
  • Anderen Personen Hilfe leisten.
  • Zur Arbeit gehen, sofern Home Office nicht möglich ist.

Mit Kindern ins Freie gehen fällt nicht in diese Liste – aber allen Eltern ist klar, dass es ohne frische Luft für den Nachwuchs nicht geht. Spaziergänge mit den Kindern im Wald sind wie Joggen oder Radfahren weiterhin erlaubt. Die entsprechenden Social-Distancing-Regeln müssen dabei eingehalten werden.

Die heikle Spielplatzfrage

Das BAG hält fest:

«Treffen von mehr als fünf Personen sind in der Öffentlichkeit verboten. Damit sind öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanlagen gemeint. Treffen sich fünf oder weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft.»

Von dieser Regel theoretisch ausgenommen sind Kinder. Aber nur «theoretisch», denn die Empfehlungen des Bundes sind eindeutig:

  1. Es ist wichtig, dass Gruppen von Kindern in Parks oder anderen Orten möglichst vermieden werden.
  2. Als Richtgrösse können etwa Treffen, die in kleineren Gruppen (bis zirka 5 Kinder) stattfinden, gelten.
  3. Noch wichtiger ist, dass sich Eltern und andere Erwachsene nicht in Gruppen treffen, während ihre Kinder spielen.

Sofern sie nicht geschlossen wurden, ist das Benützen von Spielplätzen also weiterhin erlaubt. Es ist aber ratsam, die Kleingruppenempfehlung des Bundes einzuhalten. Spielen bereits fünf oder mehr Kinder auf einem Spielplatz, sollte deshalb darauf verzichtet werden.

Des Weiteren gilt anzumerken, dass diverse Fachkräfte empfehlen, dass sich Kinder – wenn immer möglich – immer in derselben Gruppe treffen sollen.

(tog)

«Bitte bleibt zuhause!» – Appell einer Krankenschwester an die gesamte Bevölkerung

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45 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dragonlord
07.04.2020 14:38registriert Juli 2016
Würde mein Schulkind gar nicht mehr rausgehen dürfen, wäre das eine massive psychische Belastung.
Es darf nur vor dem Haus mit nur 2 anderen Kindern (Geschwister) aus der direkten Nachbarschaft spielen, mit denen sie vorher schon täglich Kontakt hatte, bzw. mit denen es auch in die selbe Klasse geht. Deren Eltern kennen wir auch persönlich.
Wir sind der Meinung, das dies vertretbar ist, da wir als Eltern selbst zuhause bleiben und keinen Kontakt mit den Kindern haben. Die Kinder dürfen sich zudem nicht umarmen oder Essen austauschen und müssen andere Personen meiden, was hier prima klappt.
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Lebenundlebenlassen
07.04.2020 14:55registriert März 2019
Was mir auffällt, und dies ist in keinster Weise diskrimimierend oder rassistisch gemeint, ist, dass vorallem ausländische Bürger sicht oft in grösseren Gruppen auch mit Kindern, Draussen treffen. Wie wird diese Zielgruppe darüber aufgeklärt und informiert. Wir kann man diese informell erreichen, wenn sie, wahrscheinlich nicht unsere "regionalen" Medien konsumieren? Ich denke hier müsste irgendwie noch sensibilisierter und bewusster aufgeklärt werden.

Ich weiss auch schweizer Senioren gehen immernoch unnötigerweise Einkaufen. Es gibt immer unbelerbare..
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Stinkstiefel
07.04.2020 15:10registriert Juni 2015
Auf eure im Text erläuterte Antwort müsste die Titelfrage "Soll...?" lauten.

Auf die Frage "Darf...?" ist die Antwort zweifellos JA. Auch die eindringlichste Empfehlung des BAG ist nicht das selbe wie eine rechtlich verbindliche und polizeilich durchsetzbare Verordnung.

Insofern, Stand heute:
JA, man darf auf den Spielplatz, wenn die Gruppe 5 Personen nicht überschreitet und der Abstand von 2m gewahrt bleibt. Vorbehaltlich natürlich, der/die Verwaltende des Spielplatzes schliesst ihn nicht von sich aus.
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