Schweiz
Coronavirus

Corona-Massnahmen: Bundesrat mobilisiert die Armee erneut

Bundesrat mobilisiert 2500 Soldaten gegen Corona – das sind die neusten Covid-Entscheide

Die Schweiz hat am Mittwoch die unrühmliche 10'000-Grenze bei den Corona-Infektionen geknackt. Nun kündigt der Bundesrat neue Massnahmen an.
04.11.2020, 14:3004.11.2020, 14:54
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Armee-Einsatz gegen Corona

Der Einsatz für Armeeangehörige in der Corona-Krise - im Bild beim Üben für einen Patiententransport - ist vom Parlament nachträglich bewilligt worden.
2500 Soldaten können im Kampf gegen Corona einrücken. Bild: KEYSTONE

Um die Kantone bei der Bewältigung der steigenden Anzahl Hospitalisierungen und Covid-19-Patienten in Intensivpflege zu unterstützen, hat der Bundesrat einen erneuten Einsatz der Armee beschlossen. Er umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, die die Spitäler beider Pflege oder beim Patiententransport unterstützen können. Zum Vergleich: Im Frühling bot der Bundesrat bis 8000 Soldaten auf. Die Soldaten könnten zum Beispiel beim Screening von Covid-19-Verdachtsfällen, bei Testabstrichen oder bei der allgemeinen Behandlung von Patienten zum Einsatz kommen. Sie könnten die Spitäler bei der Erweiterung ihrer Kapazitäten auf ihren Intensivpflegestationen mit Material und Personal unterstützen oder als Fahrer den Transport von infektiösen Patienten durchführen.

Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Kantone müssen hier aufzeigen, dass sie sämtliche anderen Mittel ausgeschöpft haben. Der Einsatz ist bis 31. März 2021 befristet.

Unterstützung für Sportvereine

Leere platze fotografiert, im Fussball Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Luzern, im Stadion Wankdorf in Bern, am Sonntag, 25. Oktober 2020. (KEYSTONE/Anthony  ...
Bild: keystone

Egal ob im Fussball oder Eishockey: Die Sportvereine leiden massiv wegen den Corona-Geisterspielen. Allerdings hat der Bundesrat noch keine à-fonds-perdu-Beiträge gesprochen. Hingegen hat Der Bundesrat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit beauftragt, bis im Dezember ein «Aussprachepapier» zu erarbeiten.

Ausserdem präzisierte der Bundesrat in seiner neuen Covid-19-Verordnung Mannschaftssport «die Richtlinien für die Handhabung» der Darlehen in der Gesamthöhe von 175 Millionen Franken pro Jahr. Diese tritt am 1. Dezember in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen in der Sportförderung. Das sind die Bedingungen:

  • Der Bund kann einzelne Klubs direkt mit zinslosen Darlehen in der Höhe von bis zueinem Viertel ihres Betriebsaufwands der Saison 2018/2019 unterstützen. Die Klubsmüssen dafür Sicherheiten in der Höhe von 25 Prozent des Darlehens leisten.
  • Jene Klubs, die das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen können, müssen die Löhne um maximal einen Fünftel kürzen.
  • Die Klubs haben maximal zehn Jahre Zeit, die Darlehen zurückzuzahlen.

Härtefallregelung

Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen - maximal mit 200 Millionen Franken.

Die Landesregierung hat am Mittwoch den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.

Für Unternehmen, die zusätzlich zu weiteren Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind, kommt die Härtefallregelung zum Zug. Ein Unternehmen ist dann ein Härtefall, wenn der Jahresumsatz 60 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegt. Die Regelung zielt insbesondere auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe ab.Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone.

Verlängerung Corona-Erwerbsersatz

Barstuehle und Bartische stehen in einer geschlossenen Bar in Zuerich, am Donnerstag, 29. Oktober 2020. In Restaurants und Bars duerfen neu schweizweit hoechstens vier Personen an einem Tisch sitzen - ...
Viele Bars mussten wegen Corona faktisch schliessen. Bild: keystone

Viele Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus starkbetroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen. Sie könnenweiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen: Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 inKraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.

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12 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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I don't know what you heard about me
04.11.2020 17:20registriert August 2014
"Nun kündigt der Bundesrat neue Massnahmen an" - Armee wird aufgeboten, finanzielle Unterstützung für Sportvereine, Härtefallregelung und Erwerbsersatz. Endlich die richtigen Massnahmen! Diese werden die Spitalüberlastung ganz sicher verhindern und dieses Virus komplett zurückdrängen wie in Südkorea oder Taiwan. Grande Bundesrat! 👏🙄
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Bitsundbites
04.11.2020 16:14registriert Juli 2019
Und die Schweiz weiß es wieder mal besser. allen gerecht werden und möglichst niemandem auf die Füsse stehen. Herr Berset, ich glaub sie machen gerade wieder das gleiche wie im Frühling, und auch wieder einen Monat zu spät.

Aber Hauptsache der Wirtschaft gefällt es.
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