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Coronavirus

Covid-Gesetz: Darum gehts bei der Abstimmung am 13. Juni 2021

Warum wir über das Covid-Gesetz abstimmen und was bei einem Nein passiert

18.04.2021, 17:2304.05.2021, 13:51
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Am 13. Juni stimmt die Schweiz gleich über fünf Vorlagen ab. Neben Pestiziden, der Totalrevision des CO2-Gesetzes und den Änderungen im Polizeigesetz, steht auch das Covid-Gesetz auf dem Programm. Dieses wurde als Antwort auf die Folgen der weltweiten Corona-Pandemie vom Bundesrat ausgearbeitet und im September 2020 vom Parlament abgesegnet.

Doch warum stimmen wir jetzt darüber ab? Und was steht eigentlich genau drin? Die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen findest du hier:

Warum wurde das Covid-Gesetz beschlossen?

Als die Corona-Pandemie Ende Februar 2020 die Schweiz erreichte, musste der Bundesrat schnell auf die veränderte Situation reagieren. Die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus wurden deshalb nicht auf normalem Weg per Gesetz erlassen, weil dies in der Regel mehrere Jahre gedauert hätte. Die Corona-Massnahmen stützen sich auf das Epidemiengesetz.

Das Epidemiengesetz erlaubte es dem Bundesrat, rasch Massnahmen zu erlassen, die verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Doch auch der Wirtschaft musste geholfen und Direktbetroffenen unter die Arme gegriffen werden. Weil das Epidemiengesetz aber keine finanzielle Unterstützung vorsieht, berief sich der Bundesrat bei der Ausarbeitung auf die Bundesverfassung. Diese erlaubt es dem Regierungsgremium, «bei unmittelbar drohender Gefahr per Notrecht Massnahmen zu ergreifen.»

Dieses Notrecht ist aber auf sechs Monate begrenzt. Damit der Bundesrat nicht nach Ablauf dieser Frist erneut per Notrecht Massnahmen ergreifen muss, wurde das Covid-Gesetz ausgearbeitet. Dieses wurde per Dringlichkeitsbeschluss im September in Kraft gesetzt und ist parlamentarisch abgesegnet.

Was steht im Covid-Gesetz?

Die Mitglieder der Kleinen Kammer beschaeftigen sich mit dem Covid-19 Gesetz, an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 2. Dezember 2020 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro ...
Stände- und Nationalrat haben das Covid-Gesetz bereits verabschiedet.Bild: keystone

Das «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» – kurz Covid-Gesetz – beinhaltet mehrere Bereiche. Einerseits regelt es die Unterstützung von Härtefällen. Mehr dazu findest du hier:

Andererseits beinhaltet das Gesetz auch Bestimmungen zu geimpften Personen, zum Contact Tracing, zu Grenzschliessungen und weitere Punkten. Hier eine Auswahl:

  • Geimpfte Personen:
    Diese müssen laut dem Covid-Gesetz nicht in Quarantäne. Es sind keine weiteren Vorteile für Geimpfte in diesem Gesetz verankert.
  • Contact Tracing:
    Der Bund stellt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sicher, damit ein schweizweit funktionierendes Contact-Tracing-System aufgestellt werden kann.
  • Grenzschliessungen:
    Der Bundesrat verpflichtet sich, die Reisefreiheit von Grenzgängerinnen zu wahren.
  • Asylbereich:
    Die Einreise von Ausländerinnen und Ausländer kann eingeschränkt werden. Ausgenommen ist der Familiennachzug und die Einreise von Konkubinatspartnern.
  • Öffnungsschritte:
    Kantone, in denen sich die epidemiologische Lage verbessert und die Massnahmen zur weiteren Ausbreitung des Coronavirus beschlossen haben, können weitere Öffnungen beschliessen. Es wurde aber kein klares Öffnungsdatum festgelegt, vielmehr orientieren sich die Öffnungsschritte an klaren Kennzahlen.
  • Unterstützung der Medien:
    Der Bund trägt die Zustellungskosten von Regional- und Lokalzeitungen.
    Für elektronische Medien trägt er die Kosten der Abonnementskosten (Basisdienste) der Nachrichtenagentur sda. Dafür gilt ein Kostendach von 10 Millionen Franken.
  • Den vollumfänglichen Gesetzestext findest du hier.

Warum stimmen wir über das Covid-Gesetz ab?

Kritiker des Covid-Gesetzes haben am 12. Januar mit 90’789 gültigen Unterschriften ein Referendum zustande gebracht. Wie bei allen anderen Gesetzesentwürfen stimmen wir nun darüber ab. Speziell ist hier lediglich, dass das Gesetz bereits in Kraft ist.

Wer steckt hinter dem Referendum?

Corona-Skeptiker vor dem Tell Denkmal in Altdorf bei einem nicht bewilligten Demonstrationsumzug gegen die Corona-Massnahmen und Maskenpflicht, am Samstag, 10. April 2021, in Altdorf. (KEYSTONE/Urs Fl ...
Massnahmen-Kritiker in Altdorf. Bild: keystone

Das Referendum wurde von verschiedenen kleinere Gruppen gemeinsam getragen. Dabei handelt es sich um Massnahmen-Kritiker und Impf-Skeptiker. Sie verlangen, dass die einschränkenden Massnahmen aufgehoben werden und sie befürchten, dass in der Schweiz eine Impfpflicht eingeführt wird.

Zudem steht für Kritiker im Vordergrund, dass der Bundesrat durch das Covid-Gesetz zu viele Vollmachten erhält. Das Argument der Gegner: die Corona-Pandemie liesse sich auch ohne das Gesetz bewältigen.

Wer ist für eine Annahme des Covid-Gesetzes?

Alle Parteien haben sich gegen das Referendum und für das Gesetz ausgesprochen. Einzig die SVP hat Stimmfreigabe beschlossen, stellt sich damit aber nicht explizit auf die Seite der Gegner. Das Gesetz sei nötig, um die schlimmsten wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der Pandemie abzufedern, so die Befürworter.

Was passiert, wenn das Gesetz abgelehnt wird?

Wird das Gesetz am 13. Juni tatsächlich abgelehnt, tritt es nicht sofort ausser Kraft. Da es zum «dringlichen Bundesgesetz» erklärt wurde, bleibt es bei einem Nein an der Urne ein Jahr lang bestehen – also bis zum 25. September 2021. Die Direktbetroffenen würden ab diesem Datum keine Unterstützung mehr erhalten.

Zwar könnte das Parlament und der Bundesrat kurzfristig neue Gesetze zur Unterstützung erlassen, dabei kann es aber zu einem Unterbruch kommen. Viele Unternehmen wären in dieser Zeit in ihrer Existenz bedroht.

Erhält der Bundesrat durch das Gesetz mehr Befugnisse?

Bundesrat Alain Berset spricht waehrend einer Medienkonferenz ueber das Covid-19-Gesetz, am Montag, 12. April 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Der Bundesrat erhalte zu viel Macht, beanstanden die Gegner des Covid-Gesetzes.Bild: keystone

Der Bundesrat kann bei einem Nein an der Urne am 13. Juni keine Gesetze mehr per Notrecht erlassen. Heisst: Finanzielle Unterstützung fliesst erst wieder, wenn ein Gesetz dazu erlassen und abgesegnet wird.

Der Bundesrat könnte aber auch bei einem Nein weiterhin Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen, denn diese sind nicht im Covid-, sondern im Epidemiengesetz geregelt.

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92 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Liebu
18.04.2021 17:59registriert Oktober 2020
Das Argument der Gegner: die Corona-Pandemie liesse sich auch ohne das Gesetz bewältigen.

Das kann sein. Ich finde es aber besser, wenn gewisse Rechte und Pflichten schon klar sind. Das gibt Sicherheit in unsicheren Zeiten.

Letzten Herbst haben wir schon einmal erleben dürfen, was herauskommt, wenn das nicht klar ist.
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iudex
18.04.2021 17:45registriert April 2020
Und genau wegen dem letzten Absatz verstehe ich nicht, wieso ein dermassen grosses Drama um diesen Erlass gemacht aber gleichzeitig das EpG nicht auch angegriffen wird. Offenbar sind gewisse Gruppierung einfach gegen alles, was mit Corona im Zusammenhang steht.
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Nelson Muntz
18.04.2021 17:49registriert Juli 2017
Im Grunde wird der Neinanteil zeigen, wie viele Aluhütler stimmberechtigt sind
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