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Keine Events wegen Coronavirus: Was ist mit dem ÖV? Das musst du wissen

Corona-Absage: Was ist mit dem ÖV? Was mit den Skigebieten? Das musst du wissen

28.02.2020, 12:2301.03.2020, 11:46
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Weil sich das Coronavirus auch in der Schweiz weiter ausbreitet, hat der Bundesrat eine «besondere Lage» ausgerufen. Als erste Massnahme werden Grossveranstaltungen abgesagt. Doch kann ich jetzt am Wochenende nicht mehr Ski fahren gehen? Und was ist mit dem öffentlichen Verkehr? Alle Antworten zu den drängendsten Fragen findest du hier:

Welche Veranstaltungen sind vom Verbot betroffen?

Vom Verbot betroffen sind öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Das Verbot gilt per sofort. Davon betroffen ist auch die Basler Fasnachtund die Fussball- und Hockey-Spiele der höchsten Spielklassen.

Was bedeutet das für Events mit weniger Personen?

Die Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen müssen zusammen mit den kantonalen Behörden Risikobeurteilungen vornehmen. Dabei soll geklärt werden, ob die Veranstaltung durchgeführt werden kann oder nicht.

Warum hat sich der Bundesrat zu diesem drastischen Schritt entschlossen?

Der Schutz der Bevölkerung habe für den Bundesrat oberste Priorität, so Alain Berset vor den Bundeshausmedien am Freitagmorgen. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr sei gegeben. Die Situation werde deshalb als besondere Lage eingestuft. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme eine grosse Auswirkung auf das alltägliche Leben in der Schweiz bedeute. Trotzdem will man so eine weitere Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz verhindern.

Sind auch Bahn und Bus betroffen?

ZUR HEUTIGEN MEDIENKONFERENZ DER SBB UEBER DIE ZIELVEREINBARUNGEN 2016-2021 FUER DIE ZUERCHER S-BAHN, STELLEN WIR IHNEN AM DIENSTAG, 13. SEPTEMBER 2016, FOLGENDES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG - Ein Zug f ...
Bild: KEYSTONE

Nein, der öffentliche Verkehr wird von der Massnahme nicht tangiert.

Und warum nicht?

Man habe sich auf grosse Veranstaltungen konzentrieren wollen, bei denen viele Menschen auf engem Raum sind und man sich nicht frei bewegen könne, so Bundesrat Berset. Gemäss jetzigem Stand bestehe Ansteckungsrisiko, wenn man sich mehrere Minuten lang näher als zwei Meter neben einer infizierten Person befinde. «Das ist an Bahnhöfen nicht der Fall», präzisierte Berset. Zudem können die Pendler in den Zügen und Bussen die Hygienemassnahmen weiterhin umsetzen.

Daniel Koch, Leiter Abteilung uebertragbare Krankheiten, im Bundesamt fuer Gesundheit BAG, Bundesrat Alain Berset und die St. Galler Regierungsraetin Heidi Hanselmann, Praesidentin der Schweizerischen ...
Bundesrat Alain Berset informiert die Öffentlichkeit am Freitagvormittag über neue Massnahmen.Bild: KEYSTONE

Was bedeutet diese Entscheidung für die Skigebiete?

In den Skigebieten kann der Betrieb laut Bundesrat Berset weiterlaufen. Zwar könne es in einem Skigebiet mehr als 1000 Skifahrer geben, diese seien aber nicht auf engstem Raum eingepfercht und könnten sich frei bewegen. Dadurch können sie die persönlichen Hygienemassnahmen aufrechterhalten.

Warum wurde die Grenze von 1000 Personen getroffen?

Diese Zahl kann tatsächlich etwas willkürlich wirken, meint Bundesrat Berset. Aber damit könne man eine Grenze zwischen den grossen und kleineren Veranstaltungen treffen. Bei Ansteckungen an Grossveranstaltungen kann die Ansteckungskette schnell ausser Kontrolle geraten und nicht mehr nachvollzogen werden.

Wer übernimmt die Kosten, die diese Massnahme verursacht?

Wer nach dem Veranstaltungsverbot auf einem wertlosen Ticket sitze, werde durch den Bund nicht entschädigt. Das sagte Innenminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel.

Die Stiftung für Konsumentenschutz fordert von Veranstaltern jetzt abgesagter Events Kulanz: «Sie müssen Hand bieten zu Lösungen, welche nicht ausschliesslich zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehen», so Präsidentin Sara Stalder.

Wie viele Erkrankungen gibt es in der Schweiz?

Stand Freitagmorgen haben sich in der Schweiz 15 Personen mit dem Coronavirus angesteckt. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich weitere Personen infizieren werden.

Hat das Bundesamt für Gesundheit die Situation noch unter Kontrolle?

Das BAG hat in einer früheren Pressekonferenz erklärt, man werde die «besondere Lage» ausrufen, sobald man die Ansteckungsketten nicht mehr überblicken kann. Dies sei aber momentan nicht der Fall. «Es gibt in der Schweiz keinen Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus, von dem wir nicht wissen, wo sich die Person angesteckt hat», sagt Bundesrat Alain Berset.

Das BAG hat die Neuansteckungen also noch unter Kontrolle, die «besondere Lage» wurde aus anderen Gründen ausgerufen, du findest sie oben. (pit/leo)

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173 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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creative
28.02.2020 12:29registriert November 2014
Wenn ich morgens 30 Minuten im Zug zur Arbeit fahre, bin ich sehr wohl länger als „mehrere Minuten“ und deutlich weniger als 2 Meter von anderen Menschen entfernt. 🧐
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Nervus Rerum
28.02.2020 12:49registriert Februar 2020
Wenn ich mir die Pendlerströme am Morgen und Abends an den Bahnhöfen ansehe, macht diese Entscheidung keinen Sinn.
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vescovo
28.02.2020 13:58registriert Januar 2018
Man steckt sich an, wenn man mehrere Minuten neben einer infizierten Person sitzt? Idee für den ÖV: Alle paar Minuten ertönt ein Signal und alle müssen sich einen neuen Sitznachbarn suchen! :)
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