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Risikoländer: «Mario Fehr bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis»

Regierungsrat Mario Fehr informiert ueber die Vollzugsmassnahmen bei Reiserueckkehrenden aus Risiko- laendern, aufgenommen am Mittwoch, 5. August 2020 auf dem Flughafen in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Lea ...
Regierungsrat Mario Fehr am Mittwoch am Flughafen Zürich.Bild: keystone

«Mario Fehr bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis» – handelt der Kanton Zürich legal?

Dem Kanton Zürich mahlen die Mühlen der Bundespolitik zu langsam. Deswegen will er nun selbst Quarantäne-Verweigerer, die in Risikoländern waren, aufspüren. Neben dem BAG äussert auch die Zürcher Datenschutzbeauftragte Dominika Blonski Bedenken zur Legalität des Unterfangens.
06.08.2020, 20:5807.08.2020, 08:41
Dennis Frasch
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Zehn Tage: So lange soll es laut dem Zürcher Kantonspolizei-Kommandant Bruno Keller gehen, bis das BAG dem Kanton Zürich Passagierlisten aushändigt. Auf diesen Listen stehen Namen von Fluggästen, die aus einem Risikoland zurück in die Schweiz reisten.

Mithilfe dieser Listen soll überprüft werden, ob sich Rückkehrer bei der Gesundheitsdirektion des Kantons melden und sich tatsächlich in Quarantäne begeben.

>>> Schweiz weitet Liste der Risikoländer aus. Alle News zum Coronavirus im Liveticker.

Dumm nur: Zehn Tage müssen Rückkehrer auch in Quarantäne. Damit sei die ganze Übung letztlich sinnlos, monierte Keller an einer Pressekonferenz am Mittwoch.

«Wir müssen jetzt handeln, nicht in fünf Wochen.»
SP-Regierungsrat Mario Fehr

Regierungsrat Mario Fehr verkündete am Mittwoch an der selben Pressekonferenz am Flughafen Zürich, dass die Kantonspolizei sich ab sofort selbst die Listen beschaffen werde, direkt bei den Airlines, direkt am Flughafen. Innerhalb einer Stunde will die Behörde aus den Listen alle Zürcherinnen und Zürcher heraussieben und dann die Listen wieder bei den Airlines abliefern.

Ein Plakat weist auf die Obligatorische Quarantaene bei der Einreise aus bestimmten Laendern, bei der Ankunft am Flughafen Zuerich, aufgenommen am Mittwoch, 5. August 2020. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Ein Plakat weist auf die obligatorische Quarantäne bei der Einreise aus bestimmten Ländern bei der Ankunft am Flughafen Zürich hin.Bild: keystone

Mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons wurde dieser Plan nicht besprochen. «Wir müssen jetzt handeln, nicht in fünf Wochen», begründete Fehr das Vorpreschen des Kantons.

Ist das Vorgehen des Kantons überhaupt legal?

Kritik äusserte am Mittwoch Patrick Mathys vom BAG: «Wir setzen ein grosses Fragezeichen bei der Legalität.»

Dieses grosse Fragezeichen dürfte ob der Auslegung des Epidemiengesetzes entstanden sein. Das Gesetz sieht nämlich einen Ablauf vor, bei dem die Fluggesellschaften die Angaben dem BAG liefern. Das BAG sortiert die Angaben nach Kantonen und leitet sie an die jeweiligen Contact-Tracing-Teams weiter.

Für den Kanton Zürich dauert der Weg über das BAG offenbar zu lange. Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Dominika Blonski, steht dem Vorhaben kritisch gegenüber:

«Falls das geplante Vorgehen an mich herangetragen worden wäre, hätten wir die Rechtslage klären können und wir hätten nun eine solide Situation.»
Dominika Blonski, Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Stattdessen verfüge man nun nicht über die notwendigen Informationen, um das Vorgehen abschliessend zu beurteilen.

Wie Mario Fehr sich Recht zurecht legt

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint niemand so genau zu wissen, ob das Vorgehen von Mario Fehr durch das Epidemiengesetz gedeckt ist. Auch der Datenrechts-Experte und Rechtsanwalt Martin Steiger kann dazu keine Auskunft geben.

Er bezeichnet die Massnahme als «originell». Bemerkenswert sei vor allem, dass die Sicherheitsdirektion diese Aufgabe nun übernimmt. «Wir sehen hier ein typisches Vorgehen, wie man es im Sicherheitsbereich oft tut: Mit schwammigen Rechtsgrundlagen.»

«Wenn selbst die Datenschutzbeauftragte nicht weiss, ob alles mit rechten Dingen zu und her geht, dann deutet das stark darauf hin, dass etwas nicht stimmt.»
Rechtsanwalt Martin Steiger

Eigentlich sei es Aufgabe der Behörden zu erklären, was die Rechtsgrundlagen sind. «Wenn nun also anscheinend selbst die Datenschutzbeauftragte noch nicht weiss, ob alles mit rechten Dingen zu und her geht, dann deutet das stark darauf hin, dass etwas nicht stimmt.»

Es sei zudem nicht das erste Mal, dass Mario Fehr sich rechtlich auf dünnem Eis bewege, sagt Martin Steiger. Stichwort Staatstrojaner.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Kanton Zürich ohne Rechtsgrundlage handelt, so habe das vermutliche keine Konsequenzen: «Dann schafft man sich diese vermutlich einfach nachträglich», so Steiger.

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119 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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iudex
06.08.2020 21:16registriert April 2020
Bern, Luzern, Zug und Graubünden haben übrigens bereits schon ein Interesse an den Zürcher Daten bekundet. Auch dürfte die Bevölkerung ganz klar hinter der Massnahme stehen, politische Konsequenzen sind also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich ausgeschlossen.
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Bivio
07.08.2020 01:13registriert März 2018
Kann mir jemand erklären, warum der Bund dermassen hinterherläuft? Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Passagierlisten (inkl. mit Zwischenstopp etc.) innerhalb von Sekunden weitergeleitet werden könnten. Für alle Passagiere, welche in Zürich ankommen bräuchte es nicht mehr als eine Person, welche die Daten aufbereitet. Dies ist eine Arbeit von max. 2 Stunden.
Wenn also der Bund sagt, dies sei zu kompliziert etc., meint er vielmehr, dass die Beamten entweder zu faul oder unfähig sind.
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Terraner
06.08.2020 22:29registriert April 2020
Mir ist das echt ein Rätsel. Wo liegt den die Schwierigkeit eine Passagierliste elektronisch zu übermitteln. Was soll der ganze Stumpfsinn mit den Papierlisten? Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung.
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