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Christoph Mörgeli

«Bin überrascht über das Obergericht»: Riklin zieht Urteil im Fall Mörgeli ans Bundesgericht weiter

Kathy Riklin klagt weiter gegen den Vorwurf von Christoph Mörgeli, sie habe Amtsgeheimnisse verraten. 
Kathy Riklin klagt weiter gegen den Vorwurf von Christoph Mörgeli, sie habe Amtsgeheimnisse verraten. 
Bild: KEYSTONE

«Bin überrascht über das Obergericht»: Riklin zieht Urteil im Fall Mörgeli ans Bundesgericht weiter

04.10.2015, 13:3104.10.2015, 14:29
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Eine weitere Rechtsstreitigkeit in der weitverzweigten Affäre Mörgeli beschäftigt das Bundesgericht. CVP-Nationalrätin Kathy Riklin hat ein Urteil des bernischen Obergerichts ans Bundesgericht weitergezogen.

Bei der Affäre Mörgeli geht es im weiteren Sinn um Kritik an der Arbeitsleistung von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli als Leiter des medizinhistorischen Museums an der Universität Zürich und seine nachfolgende Entlassung. Riklin war als Mitglied des Zürcher Universitätsrats Mörgelis ehemalige Vorgesetzte.

Konkret geht es bei diesem Rechtsstreit um Äusserungen Riklis in der Wandelhalle des Bundeshauses gegenüber Journalisten. Mörgeli beschuldigte Riklin, am Rande der Herbstsession 2013 der eidgenössischen Räte Journalisten Informationen über einen damals noch unveröffentlichten Bericht gegeben zu haben, in dem Mörgelis Arbeitsleistung an der Universität ein Thema war.

Auf die Frage von Journalisten, ob es im Fall Mörgeli etwas Neues gebe, soll Riklin geantwortet haben, dass es bald Neuigkeiten gebe und dass es für Herrn Mörgeli nicht gut aussehe.

Mörgeli klagte Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung an. Vor Gericht stritten die Parteien heftig, ob sich diese Äusserung auf den noch unveröffentlichten Bericht bezog oder nur allgemein auf die Person von Mörgeli.

«Obergericht hat 180 Grad anders entschieden»

Das erstinstanzliche Berner Regionalgericht sprach Riklin frei. Mörgeli zog den Entscheid an das bernische Obergericht weiter und bekam im vergangenen Mai Recht.

Nun ist publik geworden, dass Riklin diesen Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen hat. Dies meldete die «Sonntagszeitung» mit Verweis auf eine Mitteilung Riklins auf ihrer Homepage.

«Ich bin enttäuscht und überrascht ob des Obergerichtsentscheides. Dieses hat 180 Grad anders entschieden als die Vorinstanz. Ich weiss, dass ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, das Urteil durch das Bundesgericht überprüfen zu lassen», schreibt Riklin in ihrer Mitteilung vom 18. September. (sda)

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