Im September hatte das Parlament im Covid-19-Gesetz die Grundlage für eine finanzielle Unterstützung bei Härtefällen geschaffen. Ursprünglich vorgesehen waren dafür je 200 Millionen Franken von Bund und Kantonen.
Der Bundesrat wollte das Hilfsprogramm auf März 2021 in Kraft setzen. Mit dem Aufkommen der zweiten Welle im Herbst, den daraus folgenden Einschränkungen und wirtschaftlichen Konsequenzen für viele Unternehmen wurden die Forderungen an den Bundesrat lauter: Kantone, Parteien und betroffene Branchen drängten auf mehr und schnellere Hilfe..
Die Kantone sollen zu den bereits vorgesehenen 200 Millionen zusätzliche 120 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Der Bund baut seine Beteiligung von 200 auf 680 Millionen aus. Statt wie bisher vorgesehen die Hälfte übernimmt der Bund neu also etwas mehr als zwei Drittel der Gesamtsumme von einer Milliarde, die Kantone ein knappes Drittel.
>>> Coronavirus: Alle News im Liveticker.
«Was ein Härtefall ist, definieren die Kantone», sagte Finanzminister Ueli Maurer (SVP) am Mittwoch. Weil sich die Situation je nach Kanton anders präsentiere, sei es logisch, dass diese die Voraussetzungen und den möglichen Empfängerkreis für Härtefallunterstützung unterschiedlich regelten. Der Bundesrat will ihnen aber laut Maurer «in der Verordnung ein Raster vorgeben». Diese will die Landesregierung nächste Woche verabschieden.
Der zugrunde liegende Gesetzestext spricht von «Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind». Erwähnt sind die Event- und Reisebranche, touristische Betriebe, Schausteller, sowie Gastronomie und Hotellerie.
Die Summe aus dem Härtefallprogramm wird aufgrund ihrer Bevölkerungsgrösse und ihres Anteils am Bruttoinlandprodukt (BIP) an die Kantone verteilt. Sie können besonders betroffene Unternehmen laut Maurer sowohl in Form von Darlehen als auch als A-fonds-perdu-Beiträge unterstützen.
Die erste Tranche von 400 Millionen steht bereits ab 1. Dezember zur Verfügung. Die Vorbereitungsarbeiten sind laut Maurer in allen Kantonen im Gang wenn auch unterschiedlich weit fortgeschritten: «Aber es wird klappen». Den zusätzlichen 600 Millionen des Milliarden-Hilfspakets muss das Parlament noch zustimmen. Die Schlussabstimmung findet am 18. Dezember statt.
Sie zeigen sich erfreut über die Bundesratsbeschlüsse. «Ich bin sehr zufrieden», sagt der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin, Präsident der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren. Auf die Kritik, dass die Härtefälle in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich behandelt werden dürften, sagt er: «Das ist ein Ausfluss des Föderalismus. Die Kantone weisen eine sehr unterschiedliche Branchenstruktur auf, sie haben zum Teil ganz andere finanzielle Voraussetzungen.»
Basel-Stadt wird nun eine Website aufschalten, um den Unternehmen das Vorgehen zu erklären. Die Firmen können dann ihre Gesuche per E-Mail einreichen. Erste Auszahlungen seien frühstens Mitte Dezember realistisch, sagt Brutschin.
Auch der Kanton Aargau drückt auf das Gaspedal. «Wir gehen davon aus, dass wir noch im Dezember erste Hilfsgelder auszahlen können», sagt Regierungsrat Urs Hofmann. Dies setze aber voraus, dass die Gesuche Anfang Dezember zeitnah eintreffen würde. Der Regierungsrat beabsichtige, die erforderliche Verordnung rückwirkend per 1. Dezember in Kraft zu setzen. Hier warte man noch auf den Bundesrat und das Parlament.
Österreich und Deutschland, wo derzeit ein teilweiser Lockdown herrscht, erstatten den betroffenen Betrieben, basierend auf den Zahlen des Vorjahres, einen Grossteil der Umsatzeinbussen zurück. Die Situation in den Nachbarländern könne man nicht direkt mit der Schweiz vergleichen, antwortete Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) auf eine entsprechende Frage: «Wir wollen effizient und gezielt Hilfe leisten».
Eine Pauschallösung könne dazu führen, dass auch Unternehmen von der Härtefallregelung profitieren könnten, die nicht auf staatliche Unterstüzung angewiesen seien. Auch könnten Firmen dadurch möglicherweise weniger intensiv nach innovativen Lösungen für die Herausforderungen der Krise suchen
Zusätzlich zum Härtefallprogramm beantragt der Bundesrat beim Parlament, die Kurzarbeitsentschädigung wieder auszudehnen. Dies hatte er im Frühjahr bereits einmal per Notrecht beschlossen gehabt. Nun sollen erneut befristete Arbeitsverhältnisse und Auszubildende wieder Kurzarbeitsentschädigung erhalten können. Bei Unternehmen mit besonders starkem Arbeitsausfall soll die Karenzfrist wieder abgeschafft werden.
Ausserdem will der Bundesrat vorsorgen, falls die Kreditvergabe durch die Banken an Unternehmen nicht mehr gewährleistet sein sollte. Dafür beantragt er beim Parlament vorsorglich die Kompetenz, bei einer deutlichen deutlichen Verschlechterung der Situation das Covid-19-Kreditprogramm per Verordnung wieder reaktivieren zu dürfen. Aktuell sei bei den Geschäftskrediten aber «kein Marktversagen» erkennbar. (aargauerzeitung.ch)