Mitte Dezember 2019 hat der Bundesrat den sogenannten «Aktionsplan Flugreisen» verabschiedet, der zum Ziel hat, den CO2-Ausstoss von Flugreisen der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 Prozent zu senken. Die Anordnungen treten auf den 1. Juli 2020 in Kraft.
Die neuen Regeln sehen wie folgt aus: Auf Dienstreisen müssen die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung in Zukunft bei einer Reisezeit von bis zu sechs Stunden mit dem Zug reisen. Auch bei einer längeren Reisedauer muss mit dem Zug gereist werden, wenn die Zugreise kürzer ist als die Reise mit dem Flugzeug.
Falls doch ein Flug notwendig sein sollte, gilt grundsätzlich, die kostengünstigste Variante in der Economy-Klasse zu buchen. Nur, wenn die reine Flugzeit mindestens neun Stunden oder – falls Zwischenlandungen nötig – elf Stunden beträgt, wird die Business-Klasse bewilligt.
Auf einer Liste sind die jeweiligen Reisezeiten für Flug- und Bahnverkehr ab Bern zu den wichtigsten Destinationen in Europa aufgelistet:
Viele Städte der direkten Nachbarländer sind innerhalb von sechs Stunden mit dem Zug erreichbar. So gilt für die Bundesverwaltung, einen grossen Teil der deutschen Städte zukünftig mit der Bahn zu besuchen: beispielsweise Frankfurt, München, Stuttgart und Köln.
Auch für Paris, Strassburg, Mailand und Luxembourg ist die Anreise per Bahn ab Juli obligatorisch. Wichtige Standorte wie Brüssel, Berlin und London dürfen aber weiterhin mit dem Flugzeug erreicht werden.
Und auch nach Helsinki, der Hauptstadt Finnlands, muss die Bundesverwaltung keine beschwerliche 47-Stunden-Zugfahrt antreten, sondern darf für sieben Stunden ins Flugzeug steigen – natürlich in die «Holzklasse».
(adi)