Im Kanton Bern und 17 weiteren Kantonen ist es Ausländern grundsätzlich erlaubt, Ferienhäuser zu erwerben. Allerdings nur unter strengen Auflagen: Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch Lex Koller genannt, verbietet es Ausländern, allzu grosse Immobilien zu erwerben. So dürfen Grundstücke nicht grösser als 1000 Quadratmeter sein. Die Häuser selbst dürfen eine Nettowohnfläche von 200 Quadratmetern nicht übersteigen.
Wie eine Recherche des «Blicks» nun ergab, nehmen die Berner Gemeinden und der Kanton selbst das Bundesgesetz nicht allzu ernst. Die Zeitung konnte nachweisen, dass die jeweiligen Regierungsstatthalter in mindestens fünf Fällen beide Augen für schwerreiche Ausländer zugedrückt haben.
So zum Beispiel im Falle des Scheichs Mohammed bin Saud bin Salim Bahwan al-Mukhaini aus dem Oman. Er ist Zentralbanker des Wüstenstaates und gilt als einer der reichsten Menschen der Welt. 2017 kaufte er sich in Gstaad ein Chalet, das auf einem 2000 Quadratmeter grossen Grundstück steht. Also doppelt so gross wie eigentlich erlaubt.
Gegenüber dem «Blick» sagte Michael Teuscher (SVP), Regierungsstatthalter fürs Obersimmental-Saanen: «Zum Zeitpunkt des Kaufes hatte der Mann eine Niederlassungsbewilligung B. Da er angab, das Grundstück als Hauptwohnsitz zu nutzen, war das nicht bewilligungspflichtig».
Ob sich der Scheich wirklich die meiste Zeit des Jahres in seinem Chalet aufhält und in der Gemeinde integriert ist, ist zumindest fragwürdig. «Das ist bei Weltbürgern halt anders – die sind sehr mobil», sagte Teuscher dazu.
Kein B-Ausweis hat der Russe Maxim Demin, Besitzer des englischen Fussballklubs AFC Bournemouth. 2018 kaufte er sich in ebenfalls in Gstaad ein Grundstück mit 1232 Quadratmetern Fläche.
Ausländer dürfen gemäss der Lex Koller nur Grundstücke über 1000 Quadratmeter kaufen, wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass der Mehrbedarf absolut nötig ist.
Für Regierungsstatthalter Michael Teuscher eine dehnbare Vorlage: «Es hätte keinen Sinn ergeben, das Grundstück wegen 232 Quadratmetern zu verkleinern. Dies galt für uns als Nachweis für den Mehrbedarf».
Das Bundesgericht sieht das etwas anders: 2020 verwehrte es einer Deutschen den Mehrbedarf von 80 Quadratmeter im Graubünden, weil sie nicht glaubhaft darlegen konnte, warum sie diese tatsächlich braucht.
Es gibt noch weitere Fälle: So kaufte sich ein russischer Industrieller 2014 ein Chalet, das auf 1300 Quadratmeter steht. Die Nettowohnfläche durfte ein vom Russen beauftragter Notar selbst angeben, da die Gemeinde die Baupläne der Liegenschaft nicht mehr finden konnte. Er gab die Wohnfläche mit 197 Quadratmeter an. Dies bei einem Gebäude, das eine Bruttogeschossfläche von 580 Quadratmetern aufweist. Auf Anfrage des «Blicks» räumt der stellvertretende Brienzer Regierungsstatthalter Sandro Wegmüller ein, dass man die Berechnungen nicht überprüft habe. Die Liegenschaft kann man sich übrigens für 2300 Franken pro Woche mieten.
Die Lex Koller, benannt nach dem ehemaligen Bundesrat Arnold Koller, wurde 1985 eingeführt. Es hat zum Ziel, Ausländern, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, den Zugang zum Immobilienmarkt in der Schweiz massiv zu erschweren. Dies, damit die Immobilienpreise hierzulande nicht noch stärker steigen. (dfr)