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Pädophiler Rückfall? Bieler Oberstufen-Lehrer freigestellt

Pädophiler Rückfall? Bieler Oberstufen-Lehrer freigestellt

Am Montag wurde ein Bieler Lehrer freigestellt. Es gebe Hinweise, dass der Mann gewisse Grenzen überschritten habe, so die Begründung. Bei dem Mann soll es sich um einen wegen Pädophilie Verurteilten handeln.
26.11.2015, 17:5126.11.2015, 18:01
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Die Bieler Behörden informierten heute, dass sie einen Lehrer freigestellt haben. Der Mann habe Grenzen überschritten. Was genau vorgefallen ist, sagte Bildungsdirektor Cédric Némitz heute vor den Medien nicht. Er gehe aber zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass nichts Gravierendes vorgefallen sei. Informationen seien an die Polizei weitergeleitet worden, diese führe die Untersuchung. Er habe jedenfalls keine Hinweise, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei.

Das Oberstufenschulhaus Rittermatte in in Biel.
Das Oberstufenschulhaus Rittermatte in in Biel.

Pikant ist allerdings: Bei dem Mann handelt es sich gemäss Blick.ch um einen Lehrer, der 1999 wegen Pädophilie verurteilt wurde und 2004 trotz dieser Vorstrafe an der Schule angestellt wurde. Es gab heftige Proteste vonseiten empörter Eltern, gegen 2000 Personen gingen damals gemäss Blick.ch auf die Strasse. 

Reto Meyer, Leiter der Abteilung Schule & Sport, bestätigte heute vor den Medien lediglich, dass der Mann seit langem in Biel arbeitet. Ob es sich um den Mann handelt, der im Jahr 2004 trotz der Verurteilung wegen Pädophilie angestellt wurde, liessen sowohl Némitz und Meyer offen. 

Grenzen überschritten

Im vorliegenden Fall gebe es Hinweise, dass der an der Oberstufe Rittermatte arbeitende Mann Grenzen überschritten und Abmachungen verletzt habe, sagte Némitz lediglich. Schüler, Eltern und Lehrer seien informiert worden. Im Übrigen gelte die Unschuldsvermutung.

Die kantonale Erziehungsdirektion kann eine Lehrkraft bis zur Auflösung der Anstellung im Amt einstellen, «wenn es das Wohl der Schule verlangt», wie in einem Merkblatt des Kantons steht – «insbesondere, wenn eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern zu befürchten ist».

Die Amtseinstellung soll den ungestörten Schulbetrieb gewährleisten und die betroffene Lehrkraft bis zur Klärung der Verhältnisse vom Unterricht fernhalten. Die Massnahme ist laut Erziehungsdirektion schon dann gerechtfertigt, wenn ein begründeter, ernsthafter Verdacht für eine Gefährdung vorliegt. (meg/sda)

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