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Übergriff in Allschwiler Kita: Der Verhaftete ist der Leiter

Übergriff in Allschwiler Kita: Der Verhaftete ist der Leiter

In einer Allschwiler Kita wurde ein Übergriff beobachtet. Der Betrieb geht normal weiter – zum Schutz der Kinder.
21.12.2019, 07:47
Tobias Gfeller / ch media
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Am Freitag vergangener Woche meldete eine Mitarbeiterin den Vorfall: Globagarden-Kita in Allschwil.
Am Freitag vergangener Woche meldete eine Mitarbeiterin den Vorfall: Globagarden-Kita in Allschwil.bild: roland schmid

Der Fall des 35-jährigen Betreuers der Kindertagesstätte Globegarden in Allschwil, der wegen einer sexuellen Handlung am 6. Dezember verhaftet wurde, erschüttert die Öffentlichkeit. Mittlerweile ist klar, dass es sich um den Leiter der Kita handelt, der erst im April eingestellt wurde. Kurz zuvor hatte Globegarden, die grösste Schweizer Kita-Kette, den Standort in Allschwil an der Steinbühl-Allee übernommen. Gegen den Mann läuft ein Strafverfahren wegen sexuellen Handlungen mit Kindern. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Nun werde abgeklärt, ob es neben dem einen Kind noch weitere Opfer gibt, sagte ein Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Christina Mair, Geschäftsführerin der Allschwiler Kindertagesstätte, ist über den Vorfall «bestürzt und erschüttert». Nach Bekanntwerden wurde die Elternschaft informiert und zum Elternabend im Beisein eines Notfallpsychologen eingeladen. «Die Elternschaft hat extrem nett reagiert», verrät Mair. Das Vertrauen in das ganze Team sei nach wie vor spürbar. Der Geschäftsführung und der Verwaltung der Kindertagesstätte sei es wichtig, offen mit dem Vorfall umzugehen. Hinweise der Eltern auf mögliche weitere widerrechtliche Handlungen des Kita-Leiters wurden der Polizei gemeldet. Der inhaftierte Leiter wurde entlassen.

Männer werden nicht strenger überwacht

Gemäss Christina Mair sei wie bei allen Mitarbeitenden das Bewerbungsdossier des Kita-Leiters im Mehraugen-Prinzip geprüft sowie Referenzen und ein Sonderprivatauszug des schweizerischen Strafregisters eingeholt worden. «Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise, die gegen eine Anstellung gesprochen hätten.»

Gemäss dem für die Aufsicht der Kindertagesstätten zuständigen Baselbieter Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote gab es in den letzten Jahren keinen vergleichbaren Fall im Landkanton. Bei den Empfehlungen für die Einstellung von Betreuungspersonal und den Arbeitsalltag beruft sich das Amt auf entsprechende Publikationen des Verbands Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.

Dieser empfiehlt Kitas ein standardisiertes Vorgehen bei der Auswahl und Einstellung von Betreuungspersonen, dazu gehört «eine kritische Auseinandersetzung mit der Berufsmotivation und dem Rollenverständnis der Person, das Einholen von Referenzen und das Einfordern des Strafregisterauszugs beziehungsweise Sonderprivatregisterauszugs aller Mitarbeitenden». Die Auszüge sollen in einem regelmässigen Abstand von fünf Jahren neu eingefordert werden.

Zusätzlich sei von den Betreuungspersonen die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex einzufordern. Bei diesen Empfehlungen handle es sich um «wichtige Mindestmassnahmen», um Missbrauchsfälle zu verhindern, schreibt kibesuisse auf Anfrage.

Kinder nicht küssen, Türen nicht schliessen

Der Verband empfiehlt die Einhaltung dieser Mindestmassnahmen unabhängig vom Geschlecht der Betreuungsperson und rät dementsprechend auch nicht zu zusätzlichen Regeln für männliche Mitarbeiter. Neben dem Einholen von Referenzen empfiehlt das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote in den Bewerbungsgesprächen das Thema «Nähe und Distanz und Umgang mit Gewalt und Sexualität» offen anzusprechen. Das trage dazu bei, problematische Personen abzuschrecken.

Die von kibesuisse publizierten Leitlinien zur Erarbeitung eines Verhaltenskodex sollen Betreuungseinrichtungen und deren Mitarbeitende sensibilisieren und ermutigen, sich mit dem Thema der psychischen, physischen und sexuellen Gewalt auseinanderzusetzen. Der Verband stellt klar: «Eine Berührung darf nie der Befriedigung der eigenen Bedürfnisse dienen. Das Küssen von Kindern ist den Mitarbeitenden untersagt. Vor dem Wickeln informiert die Bezugsperson weitere anwesende Mitarbeitende, die Tür zum Wickelraum bleibt offen. Ältere Kinder erledigen ihre Körperpflege selbstständig und werden vom Betreuungspersonal adäquat unterstützt. Fotos dürfen nicht mit privaten Geräten und nicht ohne elterliche Bewilligung gemacht werden.»

Der Betrieb in der Kita in Allschwil lief stets normal weiter. Das hat auch der Notfallpsychologe so empfohlen. Alles andere hätten die Kinder wohl nur unnötig verunsichert. (bzbasel.ch)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Firefly
21.12.2019 09:09registriert April 2016
Effizienteste und gerechteste aber nicht billigste Massnahme; Genug Personal, so dass nie jemand alleine mit den Kindern / Senioren / Patienten / ist.
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pamayer
21.12.2019 08:53registriert Januar 2016
Widerlich.
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sheshe
21.12.2019 11:41registriert November 2015
Ich empfehle den Republik Artikel zu Globegarden...
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