Der Kanton Basel-Stadt wird aller Voraussicht nach einen gesetzlichen Mindestlohn verankern. Nach Auszählung der brieflichen Stimmen zeichnet sich beim Gegenvorschlag zur Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften und Linksparteien eine Ja-Mehrheit ab.
Der Gegenvorschlag des Grossen Rats zur Initiative «Kein Lohn unter 23.-» fand eine Mehrheit von 53,53 Prozent der brieflichen Stimmen – 29'700 Ja- stehen 25'784 Nein-Stimmen gegenüber. Die Initiative dürfte mit einer Nein-Mehrheit von 51,08 Prozent der brieflichen Stimmen scheitern. Hier stehen 30'010 Nein- 28'739 Ja-Stimmen gegenüber.
Weil in Basel-Stadt die brieflich abgegeben Stimmen jeweils einen Anteil von über 95 Prozent ausmachen, gelten diese normalerweise als deutlicher Gradmesser für das Schlussresultat, das auf 15.00 Uhr angekündigt ist.
Der Gegenvorschlag sieht einen Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde vor. Darüber hinaus werden unter anderem Saläre bei allgemeinverbindlichen Gesamt- und Normalarbeitsverträgen, die bereits einen Mindestlohn festlegen, von der gesetzlichen Vorgabe ausgeschlossen.
Damit wird der Kanton Basel-Stadt aller Voraussicht nach als erster Deutschschweizer Kanton einen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Einen Mindestlohn kennen bereits die Kantone Neuenburg und Genf sowie das Tessin.
Die Initiativen für höhere Familienzulagen und mehr Prämienverbilligungen dürften im Kanton Zürich scheitern, wie die zweite Hochrechnung zeigt. Das neue Geldspielgesetz wird hingegen angenommen.
Die Initiative der EDU «Mehr Geld für Familien» dürfte gemäss zweiter Hochrechnung mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,5 Prozent scheitern. Noch gilt eine gewisse Unsicherheit, doch scheint das Nein gewiss; das sogenannte Vertrauensintervall wird zwischen 55,4 und 69,1 Prozent angegeben.
Für die Initiative «Raus aus der Prämienfalle» der Mitte, der früheren CVP, erwartet die zweite Hochrechnung ein Nein-Stimmenanteil von 63,8 Prozent (Vertrauensintervall: 55,2 bis 71,8 Prozent). Mit der Initiative sollte der Kanton verpflichtet werden, mehr Geld für die Krankenkassenprämien bereit zu stellen.
Das kantonale Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz des Bundes, das kein Verbot von einarmigen Banditen mehr vorsieht, dürfte erwartungsgemäss durchkommen: Es wird ein Ja-Stimmenanteil von 67,4 Prozent erwartet, die mögliche Marge wird mit 59,8 bis 74,1 Prozent angegeben.
Ausgezählt sind derzeit 44 der 162 Zürcher Gemeinden.
Im Kanton Schaffhausen wird die künstliche Beleuchtung nachts nicht eingeschränkt. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag die «Lichtverschmutzungsinitiative» der Grünen knapp abgelehnt. Diese hätte die schweizweit strengsten Regeln in dem Bereich vorgesehen.
«Mehr Raum für die Nacht» lautete der offizielle Titel der kantonalen Volksinitiative. Mit ihr hätte Schaffhausen in der Schweiz eine Pionierrolle bei der Verhinderung von Lichtverschmutzung einnehmen können. Aus den dunkleren Schaffhauser Nächten wird nun jedoch nichts. Der Nein-Stimmenanteil betrug 52,7 Prozent. Es wurden 18'826 Nein-Stimmen und 16'888 Ja-Stimmen gezählt.
Das Ergebnis ist überraschend knapp ausgefallen: Bis fast ganz zum Schluss hätte das Resultat in beide Richtungen kippen können. Angesichts der eher deutlichen Ablehnung im Kantonsrat mit 34 zu 21 Stimmen war das nicht zu erwarten.
Die höchste Zustimmung erhielt die Initiative wie erwartet in der Stadt Schaffhausen. Aber auch in einigen Landgemeinden kam ein, wenn auch meist knappes, Ja zustande.
Eine Annahme der Initiative hätte zu den ersten verbindlichen kantonalen Regelungen in diesem Bereich geführt, die zahlreiche Aspekte der Lichtverschmutzung abgedeckt hätten. Zu diesem Schluss gelangte die Umweltwissenschaftlerin Liliana Schönberger in einem Exposé zum Thema Lichtverschmutzung als neue Herausforderung in der Raumplanung.
Die meisten Kantone belassen es bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben, und veröffentlichen beispielsweise Merkblätter dazu, wie eine von Schönberger erstellte Übersicht zur Situation in den einzelnen Kantonen zeigt.
Die Schaffhauser Initianten warnten davor, dass die Lichtverschmutzung auch im ländlichen Kanton Schaffhausen immer mehr zunehme. Dies führe zu einem massiven Insektensterben, zu Verhaltensänderungen bei Tieren und Pflanzen sowie zu Schlafstörungen bei Menschen.
Die Volksinitiative verlangte unter anderem eine Bewilligungspflicht für Aussenbeleuchtungen. Strassenbeleuchtungen hätten gedimmt und durch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder gesteuert werden müssen.
Gegner der Initiative verwiesen darauf, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene bereits vorhanden seien und es daher keine weiteren Regelungen brauche.
Die einschlägigen Vorschriften befinden sich im Umweltschutzgesetz sowie dem Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes. (ohe/sda)