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«IS»-Vorwurf gegen muslimische Schüler in Therwil fällt in sich zusammen.

«IS»-Vorwurf gegen muslimische Schüler in Therwil fällt in sich zusammen

Kommende Woche geben die Baselbieter Behörden bekannt, ob strafrechtlich gegen die beiden muslimischen Brüder vorgegangen werden muss. Es spricht zurzeit nicht viel dafür.
23.04.2016, 13:0423.04.2016, 13:09
Bojan Stula und Benjamin Wieland / bz Basellandschaftliche Zeitung
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Haben die beiden muslimischen Schüler aus Ettingen mit radikalen Einträgen auf Facebook eine Straftat begangen? Die entsprechende Voruntersuchung durch die Baselbieter Jugendanwaltschaft ist abgeschlossen. Anfang kommender Woche werden die Behörden das Ergebnis bekannt geben.

Dies bestätigt der stellvertretende Leiter der Baselbieter Jugendanwaltschaft, Lukas Baumgartner. Dann dürfte sich auch zeigen, ob gegen die beiden Händedruck-Verweigerer aus der Sekundarschule Therwil ein Ermittlungsverfahren wegen möglichem Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot terroristischer Gruppierungen («Al-Qaida-Gesetz») eröffnet wird.

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Neben dem Wirbel um die Händedruck-Verweigerung waren die beiden 14- und 15-jährigen Sekundarschüler auch ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten, weil sich auf der Facebook-Seite des älteren der beiden angebliches Propagandamaterial des «Islamischen Staats» (IS) befand. Mehrere von Medien befragte Jugendpsychologen und Extremismus-Experten befanden allerdings, dass die fraglichen Facebook-Posts kaum Hinweise auf eine Radikalisierung oder Terrorverherrlichung durch die beiden jungen Muslime bieten würden. Darum spricht momentan vieles dafür, dass die Baselbieter Jugendanwaltschaft kommende Woche die Sache ganz fallen lässt.

Allerdings redet in dieser Voruntersuchung die Bundesanwaltschaft mit, da die Prüfung des Al-Qaida-Gesetzes auch in ihre Zuständigkeit fallen könnte. Den endgültigen Bescheid werden die Baselbieter Strafverfolgungsbehörden darum erst nach Rücksprache mit Bern geben können. Laut Baumgartner handelt es sich hierbei um einen der ersten Fälle in der Schweiz, in denen gegen Jugendliche im Zusammenhang mit dem Al-Qaida-Gesetz vorgegangen worden ist. Insofern sind die Kompetenzen noch nicht eindeutig geklärt, und es besteht auch keine Lehrmeinung, ob dieser Fall in die abschliessende Zuständigkeit des Bundes oder jene der Baselbieter Behörden fällt.

KESB weiss von nichts

Sorgen bereiteten den Schulen offenbar nicht nur die beiden Brüder der Familie. Zumindest eine Tochter habe an einem Lager-Ersatzprogramm ihrer Schule nicht teilnehmen können. Das schrieb die «Basler Zeitung» gestern. Der Grund ist offenbar die rigide Islam-Auslegung des Vaters, der an der König-Faysal-Moschee in Basel tätig ist.

Das Ersatzprogramm wurde für die Tochter zusammengestellt, weil sie zuvor von einem Klassenlager dispensiert worden war – laut «BaZ» hatte der Vater die Dispens beantragt, mit der Begründung, sein Kind habe einen strengen Ramadan einzuhalten. Dazu gehörte laut Angaben der Zeitung auch, dass die Tochter tagsüber kein Wasser trinken durfte. In der Folge habe das Mädchen im heissen Frühsommer 2015 unter Dehydration gelitten, ihre Teilnahme am Ersatzprogramm sei nicht möglich gewesen.

Jetzt auf

Gemäss «BaZ» ereignete sich diese Dispensation an einer weiterführenden Schule in Oberwil. Die Schulleitung verweist an die Baselbieter Bildungsdirektion, die in dieser Angelegenheit für sämtliche Auskünfte zuständig sei. Die Direktion wiederum teilt mit, die Fragen seien an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zu richten. Die KESB jedoch hat keine Kenntnis vom Fall, wie es auf Anfrage heisst: Es sei keine Gefährdungsmeldung über ein Kind der Ettinger Familie eingegangen, sagt Jeanette Lüscher, die Leiterin der zuständigen KESB Leimental. Die «BaZ» schrieb, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde sei «eingeschaltet», unter anderem auch, weil das Mädchen vor seinem Vater ins Frauenhaus Allschwil geflüchtet sei. Das Frauenhaus wollte gestern diese Information weder dementieren noch bestätigen.

Zumindest zwei der vier Töchter des Imans besuchten auch die Sekundarschule Therwil, wo die Händedruck-Dispens erteilt wurde. Bereits Anfang April sagte Jürg Lauener, Rektor der Sekundarschule Therwil, in einem bz-Interview, dass die Mädchen von Schullagern dispensiert worden waren. Dies sei jedoch «nichts Aussergewöhnliches» und passiere auch aus anderen Gründen. Die Töchter hätten an den Ersatzprogrammen teilnehmen können.

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