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Asylgesetz

So soll das Schweizer Asylsystem in Zukunft aussehen

So soll das Schweizer Asylsystem in Zukunft aussehen

15.06.2015, 10:3515.06.2015, 11:48
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Das Asylgesetz ist in den vergangenen Jahren fast pausenlos verschärft worden. Nun will Justizministerin Simonetta Sommaruga das System grundlegend ändern. Am Montag berät der Ständerat die Reform. Das Ziel: Asylverfahren sollen weniger lange dauern.

Die heutigen Asylverfahren seien ineffizient, teuer und unmenschlich, sagte Sommaruga bei der Präsentation der Pläne. Das wolle der Bundesrat ändern. Für die Glaubwürdigkeit des Asylsystems sei es wichtig, dass die Verfahren effizient und fair seien.

Maximal 140 Tage

Künftig sollen die meisten Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden. Das gesamte Verfahren soll maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden.

Dort wären alle wichtigen Akteure des Verfahrens tätig – Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration, Rechtsvertreter, Dolmetscher und Dokumentenprüfer. Der Bundesrat rechnet damit, dass rund 60 Prozent aller Verfahren beschleunigt durchgeführt werden könnten. Den Kantonen würden nur noch jene Asylsuchenden zugewiesen, für deren Gesuche weitere Abklärungen nötig sind.

Unentgeltliche Rechtsvertretung

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Trotz des Tempos sollen die Verfahren fair und rechtsstaatlich korrekt sein. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass Asylsuchende eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung erhalten. In der Vernehmlassung war das von bürgerlicher Seite kritisiert worden, die Gegner befürchten eine Beschwerdeflut.

Im Testbetrieb in Zürich, der seit Anfang letzten Jahres läuft, bestätigte sich diese Befürchtung jedoch nicht. In der vorberatenden Kommission des Ständerates gab es in der Folge nur geringen Widerstand: Die Kommission lehnte es mit 9 zu 2 Stimmen ab, die kostenlose Rechtsvertretung zu streichen.

Kantone und Gemeinden einbeziehen

Einige Änderungen brachte die Kommission dennoch an. So will sie im Gesetz verankern, dass der Bund bei der Errichtung der Zentren die Kantone und Gemeinden frühzeitig einbeziehen muss. Dies dürfte eine Reaktion auf die Vorfälle im freiburgischen Giffers sein. Dort sorgte für Empörung, dass der Bund ohne vorgängige Information der Gemeinde ein Gebäude für ein Asylzentrum kaufte.

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Strengere Bestimmungen schlägt die Kommission für den Fall vor, dass ein Asylsuchender seine Mitwirkungspflicht am Verfahren verletzt. Steht ein Gesuchsteller ohne triftigen Grund während mehr als fünf Tagen den Behörden nicht zur Verfügung, soll das Gesuch formlos abgeschrieben werden.

Besondere Zentren umstritten

Umstritten ist, ob Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den Betrieb eines Zentrums stören, zwingend in einem besonderen Zentrum untergebracht werden müssen. Der Bundesrat möchte dies lediglich ermöglichen, eine rechte Kommissionsminderheit fordert eine zwingende Bestimmung.

Von linker Seite wiederum wird gefordert, dass der Bund für Familien, Kinder und besonders schutzbedürftige Asylsuchende ein besonderes Zentrum errichtet, das auf deren Bedürfnisse ausgerichtet ist. Die Mehrheit der Kommission möchte lediglich im Gesetz verankern, dass den Bedürfnissen von unbegleiteten Minderjährigen sowie Familien mit Kindern nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist.

Insgesamt 5000 Plätze

Vor rund einem Jahr hatten sich Bund, Kantone und Gemeinden im Grundsatz darauf geeinigt, insgesamt 5000 Plätze in Bundeszentren zu schaffen, verteilt auf sechs Regionen. In jeder Region soll ein Verfahrenszentrum entstehen. Hinzu kommen Ausreisezentren. Wo die Bundeszentren eingerichtet werden, ist erst teilweise bekannt. Die Gespräche zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sollen demnächst abgeschlossen werden.

Bereits erfolgt ist die Standortplanung für die Region Ostschweiz. Geplant sind 700 Unterkunftsplätze an den bisherigen Standorten des Bundes in Altstätten und Kreuzlingen. In Altstätten ist ein Neubau geplant, in Kreuzlingen ein Umbau.

Testbetrieb in Zürich

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Fest steht auch der Standort für das Verfahrenszentrum der Asylregion Zürich. Auf dem Duttweiler-Areal sollen 360 Asylsuchende Platz finden. Dort läuft seit Anfang 2014 der Testbetrieb für beschleunigte Asylverfahren, untergebracht sind die Asylsuchenden vorerst im Zentrum Juch. Die Standorte für die übrigen 510 Plätze, welche die Region Zürich schaffen soll, werden noch evaluiert.

In der Region Westschweiz ist bisher ein Bundeszentrum in Giffers FR mit rund 300 Plätzen geplant. Insgesamt muss die Westschweiz 1280 Plätze zur Verfügung stellen. Noch nicht bekannt sind die Pläne für die Region Nordwestschweiz (840 Plätze), die Region Bern (620 Plätze) und die Region Zentral- und Südschweiz (690 Plätze). (sda)

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