Schweiz
Asylgesetz

Tibetische Schwestern dürfen nun doch ein Asylgesuch stellen

Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.
Tenzin Tsokyi (links) und Kunga Chime (rechts) müssen die Schweiz verlassen, obwohl ihre Mutter Tenzin Damdul Tsang (Mitte) eine Aufnahmebewilligung hat.bild: chris iseli

Abgebrochene Ausschaffung: Tibetische Schwestern dürfen nun doch ein Asylgesuch stellen

Unerwartete Wende im Fall der beiden tibetischen Schwestern, deren Mutter in Ennetbaden lebt und die ausreisen mussten. Zur Ausschaffung kommt es nun doch nicht.
07.11.2016, 15:4207.11.2016, 15:50
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Vor einem Monat berichtete die «Schweiz am Sonntag» über den Fall zweier tibetischer Schwestern. Die 16- und 18-jährigen Frauen hätten Anfang Oktober nach Italien ausreisen müssen, obwohl ihre Mutter seit vier Jahren in der Schweiz lebt (seit einem Jahr in Ennetbaden) und den Status F («vorläufig aufgenommen») besitzt. Die Ausschaffung wurde aus medizinischen Gründen abgebrochen.

Nun steht fest: Die Schwestern können in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. «Es geht ihnen den Umständen entsprechend gut. Sie freuen sich, dass sie vorerst als Familie zusammenbleiben können», sagt Andriu Deflorin von der Unterstützergruppe, die sich in der Region Baden gebildet hat.

Jetzt auf

Viele Leute hätten ihre Hilfe angeboten, nachdem sie vom Schicksal der Tibeterinnen gehört hatten. «Das Hinschauen und das Begleiten durch hilfsbereite Personen waren in diesem Fall entscheidend – und ist in weiteren Fällen ebenfalls notwendig und nützlich.»

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte erst am Nichteintreten auf ihr Asylgesuch festgehalten, obwohl es die chinesische Staatsbürgerschaft der Mutter, die sich in Tibet für einen unabhängigen Staat engagierte, anerkennt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde dagegen ab.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hatte wiederholt die Überstellungspraxis der Schweiz kritisiert. In einem Bericht, den sie nach einer erneuten Abklärungsreise im März verfasste, schreibt sie: «Viele Übernahmeersuchen an Italien werden zu Unrecht gestellt und dienen eher migrationspolitischen Zwecken als einer echten Anwendung der Verordnung.»  (aargauerzeitung.ch)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kookaburra
07.11.2016 16:30registriert November 2015
Also unerwartet ist das nicht. Das schweizer (Asyl)gesetz lässt sich durch Lobbyaufwand schon seit Jahrzehnten beliebig dehnen...
3016
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Monti_Gh
07.11.2016 16:34registriert Dezember 2014
Es gibt noch Hoffnung auf dieser Welt.
Danke für Good-News Watson!
2018
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8
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