Schweiz
Asylgesetz

Europäischer Gerichtshof: Schweiz darf Syrer nach Italien zurückschaffen

Europäischer Gerichtshof: Schweiz darf Syrer nach Italien zurückschaffen

30.06.2015, 11:3230.06.2015, 11:46
Mehr «Schweiz»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Schweiz einen Kurden aus Syrien aufgrund des Dublin-Abkommens trotz seiner psychischen Probleme nach Italien zurückschicken darf. Dort wurde der Mann im Januar 2013 registriert.

Eine Rückführung des Kurden stellt gemäss EGMR keine Verletzung der Artikel 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Darin wird das Verbot der Folter und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens festgehalten.

Wie das Gericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil festhält, kann der Kurde auch in Italien mit einer Behandlung seiner psychischen Probleme rechnen. Ebenso seien dort die erforderlichen Medikamente erhältlich.

Justiz
AbonnierenAbonnieren

Hinsichtlich der Frage des Familienlebens liegt gemäss dem EGMR kein Verstoss gegen die Konvention vor, weil der Mann in der Schweiz lediglich Beziehungen zu seinen beiden Schwestern pflegt. Diese sind nur unter bestimmten Voraussetzungen geschützt, die in diesem Fall nicht vorliegen.

Das Asylgesuch des Kurden wurde im Mai 2013 abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde gegen diesen Entscheid im Juni des gleichen Jahres ab.

Der Mann war vor seiner Einreise in die Schweiz in Italien und vorher in Griechenland registriert worden. Die italienischen Behörden hatten eingewilligt, den Syrer zurückzunehmen, da sie aufgrund des Dublin-Abkommens für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig sind. (Urteil 39350/13 vom 30.06.2013) (wst/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Helferin von belgischem Drogenboss in Zürich wegen Geldwäscherei verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag eine 36-jährige Schweizerin wegen Geldwäscherei verurteilt. Die Treuhänderin aus der Ostschweiz ist Teil des Netzwerks, das dem belgischen Drogenboss Flor Bressers ein Leben in der Schweiz ermöglichte.

Zur Story