Schweiz
Antiterror-Gesetz

Pro & Kontra: Braucht es das Anti-Terror-Gesetz?

Ein Mitarbeiter von der Eidgenoessischen Zollverwaltung kontrolliert Autos, welche Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz ueberqueren am Rande eines Medienanlasses zu den polizeilichen Massnahmen ...
Ein Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung kontrolliert Autos.Bild: keystone

«Verhältnismässiger Staat» oder «zu viel Macht»: Braucht es das Anti-Terror-Gesetz?

Am 13. Juni entscheiden die Stimmberechtigten, ob die Polizei mehr Möglichkeiten erhalten soll, um präventiv gegen sogenannte terroristische Gefährder vorzugehen. Notwendig oder gefährlich? Zwei CH-Media-Redaktoren sind unterschiedlicher Meinung zum Gesetz.
01.06.2021, 05:4201.06.2021, 06:45
Christoph Bernet, Andreas maurer / ch media
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Ja, weil der Staat verhältnismässig handelt

Andreas Maurer, Reporter
Andreas Maurer, Reporterbild: sandra ardizzone

Wäre nicht Coronakrise, würden wir nicht über das Anti-Terror-Gesetz abstimmen. Das Parlament hat die Vorlage mit deutlicher Mehrheit angenommen. Keine etablierte Partei hielt es für nötig, das Referendum zu ergreifen. Nur ein paar Jungparteien begannen mit der Unterschriftensammlung. Sie wären wohl gescheitert, hätten sich in der Krise nicht die «Freunde der Verfassung» gebildet und die Kampagne gerettet. Diese warnen, mit dem Gesetz könnten auch Coronamassnahmenkritiker wie sie als Gefährder eingestuft und per Hausarrest präventiv eingesperrt werden. Damit überschätzen sie sich selber. Die Terrorismus-Definition ist zwar auslegungsbedürftig – des einen Terroristen ist bekanntlich des anderen Freiheitskämpfer. Kritisches Denken genügt als Vo­raussetzung dafür aber nicht, sondern das Planen eines Anschlags.

Die Coronakrise ist dennoch der passende Rahmen, um über das Anti-Terror-Gesetz nachzudenken. Denn der Ausnahmezustand zeigt, wie das abstrakte Szenario einer Pandemie plötzlich Realität geworden ist. Derzeit scheint auch der Terrorismus nur noch eine abstrakte Bedrohung zu sein. Doch das kann sich schnell wieder ändern. Unbestritten ist, dass die geplanten präventiven Massnahmen in der Theorie sinnvoll sind. Wenn eine 15-jährige Jugendliche von Winterthur nach Syrien reisen will, wie 2014 geschehen, kann ein präventiver Hausarrest eine geeignete Sofortmassnahme sein.

Umstritten ist, ob die Massnahmen verhältnismässig oder willkürlich umgesetzt werden. Das ist eine Frage des Vertrauens in den Staat. Gegen häusliche Gewalt und Hooliganismus kann die Polizei schon heute präventive Massnahmen ergreifen. Auch vor der Einführung des Hooligankonkordats wurde vor dem Polizeistaat gewarnt, der damit gegen unbescholtene Matchbesucher vorgehen könnte. Die Befürchtungen sind nicht eingetroffen. Risikospiele wären heute ohne die Massnahmen nicht mehr denkbar.

Aber was wäre, wenn der Staat in Zukunft seine Macht anders auslegen würde? Es ist das Standardargument gegen jeden Machtausbau der Polizei. Bisher hatte diese Debatte etwas Akademisches. Doch auch dies hat sich mit der Coronakrise geändert. Plötzlich hatte der Staat so viel Macht wie kaum je zuvor. Nachbarländer haben Ausgangssperren verhängt und ihre Bürger quasi präventiv in den Hausarrest geschickt. Auch die Schweiz hätte mit dem Epidemiengesetz diese Möglichkeit gehabt. Sie hat aber darauf verzichtet; sie gewichtete die Freiheit höher. Wer der Ansicht ist, der Bundesrat habe zwar Fehler begangen, aber im Grossen und Ganzen keine unverhältnismässigen Massnahmen ergriffen, kann dem Anti-Terror-Gesetz zustimmen. Unsere Demokratie ist in der Lage, auch dieses in einem künftigen Ausnahmezustand verhältnismässig anzuwenden.

Nein, weil Grundrechte ausgehebelt werden

Christoph Bernet, Inlandredaktor
Christoph Bernet, Inlandredaktorbild: britta gut

Da kann doch niemand etwas dagegen haben: Terroranschläge verhindern, Opfer vermeiden, Sicherheit für die Bevölkerung schaffen. Auf den ersten Blick scheint das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) eine gute Sache zu sein.

Doch es gehört abgelehnt. Die Mehrheit des Parlaments ist bei der Beratung ihrer gesetzgeberischen Verantwortung nicht nachgekommen. Das Gesetz ist unpräzise formuliert und setzt sich leichtfertig über fundamentale Grundsätze unseres Rechtsstaats hinweg.

Am störendsten ist die Terrorismusdefinition. Auch wenn die Befürworter allergisch reagieren und dies in Abrede stellen: Mit dem Gesetz wird der Umfang dessen, was der Begriff Terrorismus umfasst, deutlich ausgeweitet. Wer die «staatliche Ordnung» mit der «Verbreitung von Furcht und Schrecken» verändern will, gilt unter Umständen bereits als Terrorist.

Das ist höchst problematisch: Wer mit «Furcht und Schrecken» operiert, will die öffentliche Meinung zwar auf eine unsittliche Art beeinflussen. Aber er ist deswegen noch lange kein «terroristischer Gefährder». Zu einer gesetzlichen Terrorismusdefinition gehört unbedingt ein Bezug zu einer gewalttätigen Straftat. Fehlt diese, so wird jeglicher politische Dissens potenziell kriminalisiert. Das kennt man aus autoritären Staaten. In der Schweiz hat das nichts zu suchen.

Das ist nicht die einzige Schwachstelle. Das Gesetz räumt den Sicherheitsbehörden, vor allem der Bundespolizei Fedpol, eine grosse Machtfülle ein. Sie entscheiden über die vom Gesetz vorgesehenen Massnahmen. Nur für den Hausarrest ist ein Gerichtsbeschluss notwendig. Die Behörden können die Grundrechte der Betroffenen stark einschränken: Etwa mit Kontaktverboten oder Eingrenzungen auf bestimmte Gebiete. Die Massnahmen können bis zu einem Jahr durchgehend in Kraft bleiben – bereits bei Kindern ab 12 Jahren .

Eine gerichtliche Überprüfung ist nur auf Rekurs hin möglich, wenn die Massnahmen schon in Kraft sind. Die Voraussetzungen für diese bleiben vage: Was einen «konkreten und aktuellen Anhaltspunkt» – also einen Verdacht – für die Absicht einer terroristischen Handlung darstellt, bleibt der Einschätzung der Polizei überlassen. Ebenso, welche Massnahme «verhältnismässig»sein soll. Ein Rechtsstaat sollte seinen Sicherheitsbehörden keine derart lange Leine lassen. Das endet selten gut.

Es braucht ein Gesetz, dass ausschliesslich dem Zweck dient, terroristische Anschläge zu verhindern. Das vorliegende schiesst weit über dieses Ziel hinaus und hebelt dabei rechtsstaatliche Grundsätze aus. Dieser Preis ist zu hoch.

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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mixie7
01.06.2021 06:32registriert März 2021
Die Gewaltentrennung muss unantastbar bleiben!
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Rethinking
01.06.2021 06:07registriert Oktober 2018
Ich habe NEIN gestimmt…
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Heimweh Berner
01.06.2021 08:01registriert März 2017
Für mich zu weitreichend und zu schwammig formuliert.
Habe NEIN eingelegt.
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