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Was ist eine Vergewaltigung? Strafrechtsprofessorinnen diskutieren

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Was ist eine Vergewaltigung? Neue Kontroverse unter Strafrechtsprofessorinnen ausgelöst

Amnesty International fordert, dass jeder Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung gilt. 22 Gelehrte haben diesen Appell unterzeichnet. Inzwischen liegt ein Kompromissvorschlag vor. Jetzt ist nur noch eine der Expertinnen auf der Linie der Menschenrechtsorganisation.
22.03.2021, 21:2923.03.2021, 09:59
Andreas Maurer / ch media
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Das Sexualstrafrecht bildet ab, wie sich die Gesellschaft verändert. Als das Strafgesetzbuch 1942 in Kraft trat, behandelte es «Delikte gegen die Sittlichkeit» und schützte so gesellschaftliche Moralvorstellungen. Eine Vergewaltigung in der Ehe zum Beispiel gehörte nicht dazu und war legal. Das änderte sich erst mit der letzten Reform 1992. Seither schützt das Recht die sexuelle Selbstbestimmung.

Amnesty International projiziert ihre Botschaft auf den Zürcher Hauptbahnhof.
Amnesty International projiziert ihre Botschaft auf den Zürcher Hauptbahnhof.amnesty international (zürich, 7.3.2021)

Jetzt steht die nächste Reform an. Dabei geht es darum, was diese Selbstbestimmung heutzutage bedeuten soll. Die grösste Veränderung betrifft die Vergewaltigung. Denn das Verständnis davon hat sich verändert.

Die geltende Definition von Vergewaltigung besteht aus zwei Teilen. Erstens: Ein Mann zwingt eine Frau zum Beischlaf. Zweitens: Dabei bedroht er sie oder er übt Gewalt aus oder psychischen Druck oder er macht sie widerstandsunfähig. Beide Teile der Definition sollen geändert werden.

«Jede 5. Frau in der Schweiz hat bereits sexuelle Gewalt erlebt», schreibt Amnesty International auf Zürichs Fassaden.
«Jede 5. Frau in der Schweiz hat bereits sexuelle Gewalt erlebt», schreibt Amnesty International auf Zürichs Fassaden.

Neu sollen weitere sexuelle Handlungen darunter fallen: Anal- und Oralverkehr sowie Penetrationen, zum Beispiel das Eindringen in die Vagina mit einem Finger. Schon diese Ausweitung der Definition wird teilweise kritisiert, sie scheint aber mehrheitsfähig zu sein. Unbestritten ist einzig, dass künftig auch Männer Opfer werden können.

Video: watson/lea bloch

«Nein heisst Nein» – oder «Nur ein Ja ist ein Ja»

Eine heftige Debatte löst die Frage aus, unter welchen Voraussetzungen sexuelle Handlungen als Vergewaltigung gelten sollen. Amnesty International fordert, dass künftig alle Formen von nicht-einvernehmlichem Sex mitgemeint sein sollen. Es würde dabei genügen, wenn das Opfer Ablehnung signalisiert («Nein heisst Nein»). Eigentlich möchte die Organisation aber noch weiter gehen und vorschreiben, dass beide Seiten vor dem Akt ihre Zustimmung bekunden müssten («Nur ein Ja ist ein Ja»).

Vor zwei Jahren konnte Amnesty International 22 Strafrechtsprofessorinnen dazu bewegen, ihre Unterstützung für die politische Forderung zu bekunden. Das war ein Coup. Der Appell der Professoren beeindruckte das Parlament. Die Rechtskommission des Ständerats liess einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der sich bis Anfang Mai in der Vernehmlassung befindet.

Der neue Straftatbestand des sexuellen Übergriffs

Die Vorlage ist ein Kompromiss. Eine Nötigung soll eine Voraussetzung für eine Vergewaltigung bleiben. Dafür wird ein neuer Straftatbestand vorgeschlagen: der sexuelle Übergriff. Damit sind sexuelle Handlungen gemeint, die ein Täter gegen den Willen eines Opfers vornimmt. Gedacht ist diese Bestimmung zum Beispiel für Fälle, in denen ein Opfer in eine Schockstarre fällt und sich deshalb nicht wehrt.

Um derartige Fälle dreht sich die aktuelle Debatte. Ein Missverständnis dabei ist, dass solche Übergriffe heute nicht strafbar sein sollen. Das stimmt nicht. Sie würden entweder als sexuelle Belästigung oder als Schändung eingestuft. Als neue Möglichkeit dazwischen ist nun dieser Tatbestand des sexuellen Übergriffs vorgesehen, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden soll.

So soll das Strafgesetz umgeschrieben werden:

Der neue Gesetzestext wird in fetten Lettern dargestellt.

  • Straftatbestand: Sexueller Übergriff
    Definition: Wer gegen den Willen einer Person oder überraschend eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt oder von ihr vornehmen lässt.
    Strafe: Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe
  • Straftatbestand: Sexuelle Belästigung
    Definition: Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte oder Bilder sexuell belästigt.
    Strafe: Busse
  • Straftatbestand: Sexuelle Nötigung
    Definition: Wer eine Person zur Vornahme oder Duldung (…) einer sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht.
    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
  • Straftatbestand: Vergewaltigung
    Definition: Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer beischlafsähnlichen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht.
    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, mindestens ein Jahr
  • Straftatbestand: Schändung Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person
    Definition: Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zu einer sexuellen Handlung missbraucht.
    Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren

Amnesty International sieht darin einen faulen Kompromiss. «Das Signal, das an die Opfer gesendet wird, kann verheerend sein: Wenn sie sich nicht gewehrt haben, wird der Übergriff als weniger schwerwiegend angesehen», schreibt Kampagnenleiterin Cyrielle Huguenot in einer Stellungnahme.

«Wie soll denn der Täter wissen, was der Wille des Opfers gewesen ist?»
Nadja Capus

Amnesty International hat aber wichtige Unterstützerinnen verloren. Eine Umfrage bei den 22 Strafrechtsprofessorinnen zeigt jetzt: Die meisten loben den Kompromissvorschlag.

Anna Coninx ist Assistenzprofessorin für Strafrecht der Universität Luzern und eine Initiantin der Verschärfungsdebatte. Sie sagt: «Ich begrüsse die Revision sehr.» Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Sex gegen den Willen einer Person angemessen bestraft werden könne.

Über einzelne Formulierungen könne man diskutieren. «Wichtiger ist aber», sagt sie, «dass ein längst überfälliger Paradigmenwechsel hin zu einem modernen Sexualstrafrecht vollzogen wird. Und das scheint mir eindeutig der Fall zu sein.» Weitere angefragte Expertinnen, die den Appell unterzeichnet haben, äussern sich ähnlich.

«Der Gesetzesvorschlag gibt den Frauen eine Scheinsicherheit.»
Tanja Knodel

Nur eine Strafrechtsprofessorin bleibt auf der Linie von Amnesty International: Nadja Capus von der Universität Neuenburg. Sie sagt, die Vorlage zementiere ein veraltetes Verständnis von Vergewaltigung. Der neue Straftatbestand des sexuellen Übergriffs verharmlose das Problem, da er gleichgestellt werde mit überraschenden Übergriffen im Schwimmbad, wenn jemand zum Beispiel einer Frau blitzschnell unter die Badehose fasst.

Zudem kritisiert sie die Definition des sexuellen Übergriffs. Dieser muss «gegen den Willen» einer Person stattfinden. Dabei stelle sich die Frage: «Wie soll denn der Täter wissen, was der Wille des Opfers gewesen ist?» Der Fokus liege damit auf dem Opfer, wobei ein Straftatbestand das Verhalten des Täters umschreiben sollte. Sie würde dieses so umschreiben: Die Person setzt sich über «verbale oder nonverbale Ablehnung» hinweg.

Kontrovers wird der Gesetzesvorschlag auch unter Expertinnen aus der Praxis diskutiert. Angela Weirich, Erste Staatsanwältin von Baselland, begrüsst den Kompromissvorschlag grundsätzlich. Für sexuelle Übergriffe hätte man die Höchststrafe ihrer Meinung nach aber auch bei fünf statt nur drei Jahren ansetzen können.

Der schmale Grat zwischen Verführung und Vergewaltigung

Tanja Knodel, Strafverteidigerin aus Zürich, hingegen kritisiert: «Der Gesetzesvorschlag gibt den Frauen eine Scheinsicherheit.»

Man tue so, als könne man damit mehr Fälle von nicht einvernehmlichem Sex gerecht bestrafen. Aber: «In all den vielen Fällen, in denen sie sagt, sie habe den Sex nicht gewollt, und er sagt, er habe das nicht erkennen können, muss es Freisprüche geben. Damit ist den Frauen nicht gedient.» Wenn die Beweisregeln weiter gelten, würde die Verurteilungsquote sinken. Das könne nicht das Ziel sein.

Zur Erotik gehöre auch, jemanden, der noch keine oder weniger Lust verspüre, durch Berührungen und Streicheln zu verführen. Knodel warnt: «Damit wird man sich strafbar machen können, wenn die Vorschläge von Amnesty International umgesetzt würden.»

(bzbasel.ch)

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76 Kommentare
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Borki
23.03.2021 01:01registriert Mai 2018
Es läuft auf eine "Nein ist nein"-Lösung heraus, was ich sehr befürworte.
Nadja Capus definiert es gut mit "Die Person setzt sich über «verbale oder nonverbale Ablehnung» hinweg."
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ZH04
22.03.2021 21:56registriert Februar 2021
Ich fordere folgendes:

Wird eine Frau/Mann der Lüge betreffend einer Vergewaltigung überführt, gibt es die gestzlich mögliche Maximalstrafe ohne Chance auf Bewährung.

Ich kenne jemanden, der nur dank einer (korrekten) Kolleginn der angeblich Vergewaltigten frei kam. Sie wollte es durchziehen und einen Mann versenken, weil sie betrunken ihren Verlobten betrogen hatte. Sie kam mit einem Klapps auf die Finger davon, während dem angeblichen Vergewaltiger Jahre im Knast drohten.
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June
23.03.2021 08:04registriert Juli 2019
Ich habe danach ne Blasenentzündung, Wunden im Intimbereich und Blut bei Stuhlgang und urinieren gehabt, aber er hat gesagt ich hätte es doch gewollt. Dass ich ja vielleicht auf harten Sex stehen würde, hat die Polizei gesagt. Ich werde nie mehr zur Polizei gehen.
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