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Hilft die Konzern-Initiative den afrikanischen Bauern oder nicht?

15 Ökonomen von sieben Hochschulen halten die Initiative für entwicklungsfördernd.
15 Ökonomen von sieben Hochschulen halten die Initiative für entwicklungsfördernd.bild: shutterstock

Hilft die Konzern-Initiative den afrikanischen Bauern oder nicht? Das sagen Ökonomen

Die Abstimmungskontroverse dreht sich auch um die Frage, ob die Konzerninitiative entwicklungspolitisch sinnvoll ist. Die Gegner führen an, die Initiative würde jenen schaden, denen sie helfen soll. Was ist daran?
29.10.2020, 05:31
doris kleck / ch media
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Eine der pointiertesten Gegnerinnen der Konzernverantwortungsinitiative ist die Grünliberale Nationalrätin Isabelle Chevalley. Das ist vor allem deshalb interessant, weil sich die Waadtländerin seit 20 Jahren in Afrika engagiert. Burkina Faso ist ihre zweite Heimat, seit drei Jahren hat sie einen diplomatischen Pass des westafrikanischen Landes. So hat sie sich vorgenommen, den «Kontinent zu reinigen» – Abfall ist ihr grosses Thema. Sie baut konkrete Projekte auf, etwa in Burkina Faso, wo Frauen Plastiksäcke zu Stoffen verarbeiten, um daraus Taschen zu nähen. Im Abstimmungskampf warnt sie nun davor, dass die Initiative die Armut von afrikanischen Bauern vergrössere.

Die Logik dahinter: Die Initiative sieht eine Kausalhaftung bei Verstössen gegen Menschenrechte und Umweltstandards vor – selbst für ökonomisch kontrollierte Zulieferer. Die Gegner der Initiative argumentieren, das berge Rechtsrisiken für Schweizer Firmen, die in Entwicklungsländern tätig sind. Das Resultat werde sein, dass die Unternehmen weniger investieren oder sich ganz zurückziehen würden. Chevalley formulierte es in einem Interview mit der Zeitung «Le Matin Dimanche» so:

«Was wird das Ergebnis sein? Wir werden kein einziges Kind von den Feldern holen. Letztlich werden wir die Armut der afrikanischen Bauern vergrössern.»
Isabelle Chevalley, Nationalraetin GLP-VD, zeigt ein afrikanisches Werkzeug neben Marco Chiesa, Parteipraesident SVP, waehrend einer Medienkonferenz eines ueberparteilichen Komitees gegen die Konzernv ...
Die Grünliberale Isabelle Chevalley ist gegen die KVI.Bild: keystone

Paul Hälg, Verwaltungsratspräsident des Bauchemiekonzerns Sika, sagte es ähnlich in einem Interview mit diesem Medium. Mit der Initiative müsste man ein hohes Rechtsrisiko bei Investitionen etwa in Afrika einkalkulieren, so Hälg:

«Sie können davon ausgehen, dass diese Kalkulation schlecht aussehen würde, mit der Folge, dass wir weniger solcher Projekte angehen und unser Wachstum anderweitig suchen würden. Dabei sind es genau diese Investitionen, die helfen, Armut zu bekämpfen. Die Initiative würde also jenen schaden, die sie schützen will.»

Entwicklungsökonomen sind irritiert über diese Aussagen. 15 Professoren von sieben verschiedenen Schweizer Hochschulen halten in einem gemeinsamen Schreiben fest, dass die Initiative ein geeignetes Instrument sei, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten von Schweizer Unternehmen entwicklungsfördernd und eben nicht entwicklungshemmend wirken. Dabei stellen sie die Bedeutung der Unternehmen für die Armutsbekämpfung nicht in Frage. Im Gegenteil: «Die Privatwirtschaft ist ein entscheidender Motor der Entwicklung und der Armutsbekämpfung», schreiben die Ökonomen. Allerdings nur, wenn dabei grundlegende Menschenrechte gewährleistet sind und keine groben Verletzungen des natürlichen Lebensumfelds einhergehen, sodass die Einkommensmöglichkeiten der Menschen nicht erheblich beeinträchtigt würden.

Worum es bei der Konzern-Initiative geht – in 70 Sekunden erklärt

Video: watson/jara helmi

Katharina Michaelowa von der Universität Zürich hält es aus entwicklungspolitischer Sicht für notwendig, dass Geschädigte vor Schweizer Gerichten klagen können:

«Grosse Unternehmen haben in schwachen Staaten eine enorme Machtposition.»

Im eigenen Land würden die Menschen nie eine Chance bekommen, ihre Rechte durchzusetzen. Daran, dass Schweizer Firmen ihre Investitionen in Entwicklungsländer aufgrund höherer Rechtsrisiken überdenken würden, glaubt die Professorin nicht. Einerseits, weil man in Entwicklungsländern bereits mit kostengünstigen Massnahmen viel bewegen könne, um etwa die Umweltsituation zu verbessern. Eine Standortverlegung verursache hingegen hohe Kosten. Andererseits aber auch, weil die Unternehmen schlicht auf die Gewinnung lokaler Rohstoffe angewiesen seien und ihre wirtschaftliche Tätigkeit nicht einfach verschieben könnten.

Entsprechend würden Firmen, die tatsächlich gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstossen, künftig Anpassungen vornehmen um rechtskonform zu werden. Michaelowa zielt mit dieser Aussage natürlich auf die grossen Rohstoffkonzerne wie Glencore, die im Zentrum der Abstimmungskontroverse stehen. Dass die Haftung auch für wirtschaftlich kontrollierte Zulieferer gilt, hält Michaelowa für notwendig: «Das ist eine Antiumgehungsklausel. Firmen könnten sonst einfach die rechtlichen Strukturen ändern, um der Haftung zu entgehen.»

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138 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Thurgauo
29.10.2020 07:52registriert November 2017
Ich will jetzt hier niemandem etwas unterstellen. Wäre aber schon spannend zu sehen, wer von wem mit wie viel Geld genau unterstützt wird.
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Sarkasmusdetektor
29.10.2020 08:26registriert September 2017
Irgendwie erinnert mich das an die ewige Diskussion bei den Steuern, von wegen die Unternehmen würden alle abhauen, wenn sie mehr Steuern bezahlen müssten. Hier ist es doch das gleiche, Unternehmen werden nicht einfach aufhören, Geschäfte zu machen, sie wollen ja Geld verdienen. Und selbst wenn ein paar wenige sich anderweitig umschauen, wird der Grossteil trotzdem weiter investieren.
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Gipfeligeist
29.10.2020 08:22registriert Januar 2016
Finde das Argument etwas schwach. Die Initiative nimmt ja in Kauf, das wir für die Afrikanische Arbeit auch einen angemesseneren Preis zahlen. Ist es in diesen Ländern nicht sehr einfach, mit geringen Lohnerhöhungen das Recht auf Bildung zu ermöglichen?
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