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Gambischer Ex-Minister bleibt in Schweizer Untersuchungshaft

Gambischer Ex-Minister bleibt in Schweizer Untersuchungshaft

03.08.2017, 09:2003.08.2017, 10:05
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Ousman Sonko

Der ehemalige gambische Innenminister, Ousman Sonko, bleibt weiterhin in der Schweiz in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat ihre Strafuntersuchung zudem auf weitere Tatbestände ausgedehnt.

Sie stützte sich dabei auf Aussagen von Klägern und Zeugen, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Sie bestätigte damit entsprechende Informationen der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF. Nähere Angaben, um welche neuen Tatbestände es sich handelt, machte die Bundesanwaltschaft nicht.

Wegen der Ausdehnung der Untersuchung beantragte die Bundesanwaltschaft die Verlängerung der Untersuchungshaft um weitere drei Monate. Dies wurde vom zuständigen Gericht bewilligt.

Gegen Sonko seien unterdessen weitere Strafanzeigen eingegangen, führte die Bundesanwaltschaft aus. Aus ihren Ausführungen geht auch hervor, dass sie ein Ersuchen um Rechtshilfe nach Gambia geschickt hat. Die gambischen Behörden stünden mit der Bundesanwaltschaft in Kontakt.

Ende Januar verhaftet

Der ehemalige Innenminister Gambias ist seit Ende Januar in der Schweiz inhaftiert. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Sonko bestreitet die Vorwürfe.

Sonko war von 2006 bis September 2016 Innenminister von Gambia. Bevor er zum Minister berufen wurde, hatte er als Polizeichef geamtet. Davor soll er im Jahr 2003 Kommandant der Präsidentengarde des 2016 nach 22 Jahren abgewählten Präsidenten Yahya Jammeh gewesen sein. Sonko wird vorgeworfen, bei Folterungen dabei gewesen zu sein.

Nach seiner Flucht in die Schweiz lebte Sonko einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Der Gambier wurde schliesslich aufgrund einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International festgenommen. Seither befindet er sich in Haft. Diese wurde nun bereits mehrfach verlängert.

Erst vor wenigen Tagen entschied das Bundesstrafgericht, dass die bei Sonko beschlagnahmten rund 14'000 Franken nicht freigegeben werden. Der Gambier wollte mit dem Geld seinen Wahlverteidiger bezahlen, weil er diesen einem Pflichtverteidiger vorgezogen hätte. (sda)

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