Das geht aus einer Umfrage der «NZZ am Sonntag» bei rund einem Dutzend privater und staatlicher Stellen hervor, welche die Rechte von Asylsuchenden aus Eritrea vertreten.
Praktisch alle Rechtsvertreter der Betroffenen, die als Fluchtgrund illegale Ausreisen aus Eritrea angegeben hatten, haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Wegweisungsverfügungen eingereicht.
Alles in allem sind rund siebzig Einsprachen eingegangen. Die Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen sind aus verschiedenen Gründen brisant, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt.
Zum Ersten darf die Schweiz derartige Wegweisungen nur unter ganz bestimmten Bedingungen verfügen. Das schreibt die Kinderrechtskonvention der UNO vor, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat und die seither auch hier geltendes Recht ist.
Zweitens, und das gilt sowohl für Minderjährige als auch für Volljährige: Es ist nicht ausgeschlossen, dass den Weggewiesenen in Eritrea Haft droht und dass es in dieser Haft zu Menschenrechtsverletzungen kommt.
Und zum Dritten verlangen Bund und Kantone, das die weggewiesenen Eritreer für die Rückkehr mit ihrem Heimatstaat kooperieren – also ausgerechnet mit demjenigen Staat, vor dem sie geflüchtet sind. Konkret legen die Schweizer Behörden den Betroffenen nahe, die sogenannte Zwei-Prozent-Steuer zu bezahlen, die Eritrea bei Landsleuten im Ausland erhebt. Die Steuer ist rechtlich heftig umstritten. (jk/nordwestschweiz)