Wer arbeitet, soll mindestens 23 Franken pro Stunde verdienen. Das fordert eine kantonale Initiative, über die die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt am 13. Juni abstimmen soll.
Die Idee ist nicht neu. Bereits 2014 versuchten Gewerkschaften und linke Parteien das Anliegen auf nationaler Ebene durchzubringen. Doch die Initiative scheiterte: 76 Prozent der nationalen Stimmbevölkerung sagten damals Nein zu 22 Franken Mindestlohn. Nun versuchen es die Initianten erneut auf kantonaler Ebene.
Dort stösst das Anliegen auf mehr Anklang: In den Kantonen Tessin, Genf, Neuenburg und Jura wurde ein Mindestlohn von der Stimmbevölkerung bereits gutgeheissen. Kommt es am kommenden Sonntag auch in Basel zu einem Ja, würde der erste Deutschschweizer Kanton folgen.
In Zürich geht es in zwei kantonalen Abstimmungen um mehr Geld für Familien: Die Initiative «Raus aus der Prämienfalle» wurde von der CVP eingereicht. Sie verlangt, dass der Kanton seinen Anteil an der Prämienverbilligung auf mindestens 100 Prozent des Bundesanteils anhebt. Dadurch soll die Prämienlast von Personen und Familien mit eher tiefen Einkommen gesenkt werden. Der Kantonsrat lehnte die Initiative ab.
Die EDU-Initiative «Mehr Geld für Familien» fordert, in der Kantonsverfassung festzuschreiben, dass die Familienzulagen im Kanton mindestens 150 Prozent der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze betragen. Der Kantonsrat lehnte die Initiative ab und auch zwei Gegenvorschläge fanden keine Mehrheit.
Nachdem Herr und Frau Schweizer im September 2020 das revidierte Jagdgesetz abgelehnt haben, kommt es im Kanton Graubünden bereits zur nächsten Abstimmung über die Jagd.
Die kantonale Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» wurde vom Verein Wildtierschutz lanciert und fordert unter anderem, dass trächtige Hirschkühe geschützt werden sollen und eine Winterruhe für alle Wildtiere ab dem 1. November bis zur Hochjagd gilt.
Im Kanton Jura geht es um die Gleichstellung: Eine von der Gewerkschaft Unia lancierte Initiative fordert konkrete Massnahmen, die dafür sorgen, dass das Prinzip der Lohngleichheit wirkungsvoll umgesetzt wird.
Das Volksbegehren ist eigentlich unbestritten, zur Abstimmung kommt es wegen einer Folge von verpassten Fristen: Eigentlich hätte die Initiative innerhalb von zwei Jahren im Mai 2019 umgesetzt werden müssen. Doch wegen der Corona-Pandemie war das nicht möglich.
(ohe/sda)
So sind mehr Leute zufrieden und es findet ein Ideenwettbewerb statt - gute Ideen werden sich danach überall durchsetzen.