Schweiz
Abstimmungen 2021

Antiterror-Gesetz Schweiz: Das musst du zur Abstimmung im Juni wissen

Überwachungsstaat oder mehr Sicherheit? Alles zum Antiterror-Gesetz

Bei Verdacht terroristischer Machenschaften soll die Polizei in Zukunft mit unterschiedlichen Massnahmen präventiv eingreifen dürfen. Darüber stimmen wir am 13. Juni ab.
24.04.2021, 17:1804.05.2021, 13:52
Mehr «Schweiz»

Neben dem Covid-Gesetz, den Pestiziden und der Totalrevisionen des CO2-Gesetzes stimmen wir am 13. Juni über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ab. Was das konkret bedeutet, von wem die Gesetzesänderung kommt und wer das Referendum dazu ergriffen hat, erfährst du hier:

Warum stimmen wir über das Antiterror-Gesetz ab?

Um die Schweizer Bevölkerung besser vor terroristischen Anschlägen schützen zu können, haben Bundesrat und Parlament neue rechtliche Massnahmen erschaffen. Die Polizei soll bei Verdacht auf Terrorismus präventiv und gezielt handeln dürfen.

epa04553797 Thousands of people gather ahdn hold posters reading Je Sius Charlie (I Am Charlie) during the Republican march in Nantes to pay tribute to the victims of the terrorist attack against sati ...
Seit den Anschlägen von Paris im Jahr 2015 ist es in Europa zu mehreren Dutzend Attentaten gekommen.Bild: EPA

Grund für die Gesetzesänderung seien die Zunahme an Anschlägen terroristisch motivierter Täter in Europa. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bleibt die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht.

Was wäre der Polizei bei einer Annahme des Anti-Terror-Gesetzes erlaubt?

Die Polizei könnte bei Personen, bei denen man von einer konkreten terroristischen Gefahr ausgeht, selbständig Massnahmen ergreifen dürfen. Zu den Massnahmen gehören elektronische Überwachungen, Melde- und Gesprächspflichten, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzungen sowie Ausreisebeschränkungen.

Im äussersten Fall kann auch Hausarrest angeordnet werden. Dafür ist jedoch eine richterliche Überprüfung erforderlich. Für Hausarrest gilt die Altersbegrenzung von 15 Jahren. Alle anderen Massnahmen dürfen bei Jugendlichen ab 12 Jahren angewendet werden. Betroffene dürfen jede von der Polizei angeordneten Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Jede Massnahme ist auf den Einzelfall abgestimmt. Den Vorrang erhalten mildere Massnahmen wie etwa Beschäftigungsprogramme oder psychologische Betreuung. Verschärfungen kommen erst zuwege, wenn die milderen Massnahmen nicht erfolgreich waren oder nicht eingehalten wurden.

Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus?

Momentan kann die Polizei grundsätzlich erst Massnahmen ergreifen, wenn eine Person bereits eine Straftat begangen hat. Bei einem Verdacht sind der Polizei in der Regel die Hände gebunden.

Wer spricht sich für eine Annahme aus?

Bund und Parlament reichen die aktuellen Instrumente zum Schutz vor Terrorismus nicht. Man müsse Terrorismus frühzeitig erkennen und bekämpfen. Gezielte Eingriffe der Polizei seien wichtig, um die Bevölkerung zu schützen. Die Massnahmen seien vereinbar mit den Grundrechten der europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtsabkommen der UNO.

Bundesraetin Karin Keller-Sutter spricht waehrend einer Medienkonferenz zum Bundesgesetz ueber polizeiliche Massnahmen zur Bekaempfung von Terrorismus (PMT), am Dienstag, 13. April 2021, in Bern. (KEY ...
Karin Keller-Sutter eröffnete die Kampagne zum Antiterror-Gesetz.Bild: keystone

Wer spricht sich gegen eine Annahme aus?

In Hinblick auf die Menschen- und Grundrechte sei die Gesetzesänderung in vielen Hinsichten problematisch, finden die Jungen Grünliberalen, die Jungsozialist*innen, die Jungen Grünen und die Piratenpartei. Sie haben deshalb das Referendum ergriffen.

Tobias Voegeli, Co-Praesident Junge Gruenliberale Partei, JGLP, links, und Ronja Jansen, Praesidentin JUSO, rechts, bei der Einreichung der Unterschriften fuer das Referendum gegen das Bundesgesetz vo ...
Bild: keystone

Angeschlossen haben sich zahlreiche Organisationen wie Amnesty Schweiz, humanrights.ch, grundrechte.ch oder das Netzwerk Kinderrechte Schweiz. Das sind ihre Argumente:

  • Die Massnahmen werden nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin angeordnet. Dafür braucht die Polizei keine konkreten Beweise.
  • Das Anti-Terror-Gesetz sehe kein genügendes gerichtliches Kontrollorgan vor.
  • Die beschlossenen Massnahmen würden klar gegen Grund- und Menschenrechte verstossen.
  • Um als Terrorist zu gelten, müsste man neu weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, man könnte in Zukunft terroristisch tätig werden.
  • Zudem könne jeder ohne Beweise bis zu sechs Monate unter Hausarrest gestellt werden. Dies verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, welche das Recht auf Freiheit aufgrund einer schwammigen Vermutung verbietet.

(cst)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
66 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Hitsch
24.04.2021 17:44registriert April 2020
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

"Die Polizei könnte bei Personen, bei denen man von einer konkreten terroristischen Gefahr ausgeht, selbständig Massnahmen ergreifen dürfen."

Ohne Richter ?

Das bedeutet, die Polizei kann jeden zu einem Terrorist erklären und dann machen was sie wollen ..🤔..

Das ist nichts anderes als ein Polizeistaat !🤮!

Wollen wir das ??
47985
Melden
Zum Kommentar
avatar
Töfflifahrer
24.04.2021 17:46registriert August 2015
Ich denke es geht vor allem um "..bei denen man von einer konkreten terroristischen Gefahr ausgeht...". Denn wer definiert die konkrete Gefahr und wer bestimmt, dass eine vorliegt? Das muss zwingend ein Gericht vornehmen. Liegt eine konkrete Gefahr vor, hat die Polizei bereits heute Möglichkeiten.
Wir haben eine Gewaltenteilung und die muss berücksichtigt und eingehalten werden, das ist hier aber nicht mehr der Fall. Darum ein NEIN!
36768
Melden
Zum Kommentar
avatar
Lausannois86
24.04.2021 17:55registriert November 2018
Wichtig nochmals herauszustreichen:
- Gericht muss nur Hausarrest absegnen. Alles andere kann die Polizei verfügen auf einen "Verdacht". Was das konkret heisst steht nirgends. Schlimmstenfalls kann man missliebige Personen bestrafen
- ab 12 bzw 15 für Hausarrest
- wenn jemand tatsächlich verdäcjtig ist, zB einen Anschlag zu verüben, inwiefern wird diese Person mit einer Strafe auf Vorrat nichz sogar noch mehr angestachelt?
- Kauf von Materialien für Anschlag zB ist bereits heute eine Vorbereitung zur Straftat und somit strafrechtlich verfolgbar
Klares Nein!
29549
Melden
Zum Kommentar
66
ETH Zürich sieht Top-Position wegen fehlender Mittel gefährdet

Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich sieht ihre Top-Platzierungen in den Hochschulrankings gefährdet. Das Budget werde in den kommenden Jahren nicht mit den weiterhin steigenden Studierendenzahlen Schritt halten können. Deshalb müssten einschneidende Massnahmen geprüft werden.

Zur Story