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Filmer fliegt mit Drohne über AKW Leibstadt

Das Drohnenvideo zeigt den Leibstadter Kühlturm in und ausser Betrieb – «im Interesse der Öffentlichkeit» hat der Filmer den Flug gewagt.
YouTube/Jürg Knobel

Filmer fliegt mit Drohne über AKW Leibstadt – und schreckt die Betreiber auf

Einen Blick in den Kühlturm werfen – wer würde das nicht gern. Ein Drohnenfilmer hat es gewagt und sein Video im Internet veröffentlicht, um «aufzuschrecken». Die Empörung ist gross, auch bei den Verantwortlichen des Kernkraftwerks Leibstadt. Doch in der Schweiz ist so etwas nicht verboten.
10.08.2016, 04:0110.08.2016, 06:14
Simone Morger / aargauer zeitung
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Der Kühlturm des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) präsentiert sich derzeit als gähnendes Loch. Am 2. August ging die Anlage zwecks vierwöchiger Revision vom Netz.

Am 5. August tauchte auf Facebook und YouTube ein Video auf, das den Leibstadter Kühlturm mit und ohne Wasserdampf zeigt. Ein Drohnenfilmer flog mehrmals mit seinem ferngesteuerten Fluggerät über die Anlage – durch den Wasserdampf und über das gähnende Loch.

Erlaubt, aber ... In Leibstadt ist man nicht gut zu sprechen auf das Video. «Wir lassen Bildaufnahmen der Anlage zu, sofern sie mit uns abgesprochen sind – aber so etwas hätten wir nie bewilligt», sagt Karin Giacomuzzi, Mediensprecherin des KKL, auf Anfrage.

«Wäre die Drohne abgestürzt, hätte sie Menschen verletzen können.»
Karin Giacomuzzi, Mediensprecherin des KKL

Zu gefährlich sei so ein Drohnenflug über den Kühlturm. «Der Wasserdampf hätte das Gerät zum Absturz bringen können», begründet Giacomuzzi. Auch die Hochspannungsleitungen, die die Anlage verlassen, seien ein Risiko. «Wäre die Drohne abgestürzt, hätte sie Menschen verletzen können», so Giacomuzzi. Oder nicht zuletzt in den Kühlturm fallen können, wo sie unter Umständen erheblichen Schaden anrichten könne.

Rechtlich hat das Kernkraftwerk kaum eine Handhabe, um gegen neugierige Drohnenfilmer vorzugehen. «Grundsätzlich ist es erlaubt, mit Drohnen über Schweizer Kernkraftanlagen zu fliegen», bestätigt Urs Holderegger, Mediensprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), die entsprechende Verordnung.

Gesetzlich geschützt vor Drohnen sind in der Schweiz militärische Anlagen, Menschenansammlungen, Flugplätze oder die Privatsphäre – nicht aber AKW. Anders als etwa in Frankreich oder Deutschland (siehe Box unten).

«Ich wollte etwas aufschrecken.»
Drohnenbesitzer Jürg Knobel

«Im Interesse der Öffentlichkeit»

Jürg Knobel aus Döttingen ist es, der das Video am Freitag auf Facebook und YouTube hochgeladen hat. «Im Interesse der Öffentlichkeit, zum Polarisieren und Diskutieren», schreibt er auf YouTube dazu.

Im Telefongespräch mit der AZ führt er aus: «Ich wollte zum Nachdenken anregen darüber, wie einfach man mit einem solchen Fluggerät an Kernkraftanlagen herankommt. Etwas aufschrecken.»

Er selbst wohne schliesslich in der Nähe des Kernkraftwerks Leibstadt – «und da ist mir manchmal schon etwas mulmig zumute». Der Filmer weiss, dass nicht verboten ist, was er getan hat. Er selbst ist es ja, der sich ein Verbot wünscht.

Noch am Freitag hagelte es auf YouTube kritische Kommentare. Diese hat Knobel inzwischen deaktiviert. Auf Facebook tönt es aber ähnlich: «Das Ganze ist doch strafbar?», schreiben dort User. Knobel sagt: «Ich wollte herausfinden, wie die Leute reagieren, die Resonanz hat mich überrascht.»

In den sozialen Medien «geächtet»

Der Drohnenflieger ist längst kein Unbekannter mehr. Auch nicht beim Kernkraftwerk Leibstadt. «Die Person ist uns bekannt», sagt Karin Giacomuzzi.

«Die Gefahr eines Absturzes war relativ gross.»
Karin Giacomuzzi, Mediensprecherin des KKL

Bei ihr hat sich auch ein Kenner der Szene gemeldet. Es ist ein Drohnenpilot aus der Region, der sich für die Ehre der Drohnenfilmer einsetzen und anonym bleiben will. «Kein verantwortungsvoller Kopterpilot würde so etwas machen», sagt er gegenüber der AZ auf Anfrage. Es existiere unter den Piloten eine Art Ehrenkodex, schutzbedürftige Anlagen nicht zu überfliegen.

«In dem Wasserdampf des Kühlturms entsteht grosse Thermik, die Gefahr eines Absturzes war relativ gross», so der Szenekenner. In den sozialen Medien sei der Drohnenflieger für sein Video «geächtet worden». 

«Wir prüfen derzeit die urheberrechtliche Situation.»
Karin Giacomuzzi, Mediensprecherin des KKL

KKL will YouTube-Video entfernen lassen

Von einer Strafanzeige sieht die Kernkraftwerk Leibstadt AG ab. Aber: «Wir prüfen derzeit die urheberrechtliche Situation», so Mediensprecherin Karin Giacomuzzi.

Das KKL hat am Dienstag in einem Brief an YouTube gebeten, den Film entfernen zu lassen. Giacomuzzi: «Weil die Verwendung des Films nicht von uns genehmigt war und wir deshalb die Veröffentlichung auf YouTube als unzulässig erachten.» Ausserdem fordern die Betreiber des KKL YouTube auf, dem Urheber des Films zu bestellen, er solle sich mit ihnen in Verbindung setzen, «um die Angelegenheit zu klären».

Jürg Knobel hat sein Ziel längst erreicht. «Ich warte ab und bin gespannt», sagt er.

Drohnen, AKW und das Recht
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Drohne über einem Atomkraftwerk in der Schweiz für Aufregung sorgt. Ein Berner Blogger und AKW-Kritiker löste eine regelrechte Lawine aus, nachdem er 2014 mit einer Drohne Fotos des AKW Mühleberg gemacht hatte. Die BKW AG, Betreiberin des AKW Mühleberg, wollte die Publikation der Fotos verbieten. Laut der auf den Plan gerufenen Polizei brauchte der Fotograf tatsächlich keine Bewilligung. Der Mühleberg-Kritiker veröffentlichte die Fotos und ein Video und berief sich dabei auf die Meinungs- und Medienfreiheit. Wie watson damals berichtete, verzichtete der Energiekonzern auf weitere Massnahmen.

In Frankreich ist es verboten, Atomkraftwerke in einem Umkreis von fünf Kilometern und einer Höhe unter 1000 Metern zu überfliegen. 2014 sorgten mehrere Drohnenflüge über französischen Kernkraftwerken für Aufruhr. Der französische Stromkonzern und AKW-Betreiber erstattete Anzeige.

In Deutschland ist das Fliegen von Drohnen laut der Deutschen Flugsicherung im Gegensatz zur Schweiz zusätzlich über «Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung» verboten, «soweit diese Stellen den Betrieb nicht ausdrücklich gestattet haben».

Das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, hielt im Februar 2016 in einem Bericht fest, dass in der Schweiz rund 20'000 unbemannte Luftfahrzeuge unterwegs sind. Es sei möglich, dass «Aktivisten oder Terroristen ein Kernkraftwerk oder andere kritische Infrastrukturen aus der Luft mit Drohnen relativ einfach observieren können, um Aktionen vorzubereiten», wie es in dem Bericht heisst. Die Forderung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats, ENSI, nach einem Flugverbot über Kernkraftwerke hält das BAZL laut des Berichts momentan aber nicht für sinnvoll: «Ob sich eine solche Flugverbotszone bei ernsthaft böswilligen Absichten beim heutigen Stand der Technik durchsetzen liesse, ist offen.» (smo/sda) (aargauerzeitung.ch)
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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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sheimers
10.08.2016 07:32registriert April 2014
Interessant, so einen Kühlturm mal von oben zu sehen. Danke für das schöne Video! Aber mal ehrlich, wenn schon eine kleine Spielzeugdrohne angeblich "erheblichen Schaden" anrichten könnte, wie kann man dann noch behaupten, die Anlage sei gegen Sabotage und Naturkatastrophen sicher?
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Scaros_2
10.08.2016 07:45registriert Juni 2015
Man kann ihn als Idiot, Tubel whatever titulieren. Aber solche Aktionen braucht es eben immer wieder um zu zeigen wie "simpel" es eigentlich wäre das etwas passiert. Wir sichern ganze Grenzen, Flughäfen etc. - Wir wollen das ganze Internet überwachen aber wenn jemand eine Drohne kaufen kann, kann er sich auch Leicht über sprengstoff etc. informieren und könnte ganz simpel einen Umfall in einem AKW verurschachen welcher ggf. weitere Folgen mit sich zieht. Es zeigt auch einmal mehr wie einfach es wäre. Ihn dafür verurteilen finde ich schlecht.
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Wilhelm Dingo
10.08.2016 07:32registriert Dezember 2014
"Wir prüfen derzeit die urheberrechtliche Situation», so Mediensprecherin Karin Giacomuzzi." Ein Skandal, vor allem Seitens der Gesetzgeber. Diese Anlagen sind derart schlecht geschützt dass einem übel wird. Sollte sich jemand zum Ziel setzen ein AKW anzugreifen dann wird er sein Ziel erreichen. Bei Nuklearanlagen besteht leider das Problem eines immensen, sehr lanfristigen, nicht beseitigbaren Schadens. Der Copterpilot hat mit seiner Aktion genau darauf aufmerksam gemacht, danke!
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