Schweiz
Aargau

Er ist ein «ehrbarer Bürger», der seine Steuern immer bezahlt hat – blöd nur, dass er auf Facebook Schwarze als «Halbaffen» bezeichnet und deren Erschiessung befürwortet

Er ist ein «ehrbarer Bürger», der seine Steuern immer bezahlt hat – blöd nur, dass er auf Facebook Schwarze als «Halbaffen» bezeichnet und deren Erschiessung befürwortet

11.08.2015, 14:14
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Ein Aargauer Rentner ist wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Er hatte auf Facebook einen diskriminierenden und herabsetzenden Eintrag über Schwarzafrikaner geschrieben.

Der 67-jährige Schweizer wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Busse beträgt 900 Franken. Das Bezirksgericht Aarau bestätigte am Dienstag einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte im vergangenen April auf der Facebook-Gruppe «Jetzt erst recht SVP wählen» einen Kommentar geschrieben und veröffentlicht. Er betitelte Schwarzafrikaner als Halbaffen, Taugenichts und Abschaum. Er hatte laut Strafbefehl zudem deren Erschiessung befürwortet.

Rassismus
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Der Mann wurde von Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) des Bundes bei der Staatsanwaltschaft verzeigt. Mit einer Einsprache wehrte er sich gegen den von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verhängten Strafbefehl.

Bei der kurzen Befragung durch den Einzelrichter vor dem Bezirksgericht Aarau sagte der Mann, er habe nur das geschrieben, «was viele andere auch denken». Es werde langsam Zeit, sich gegen Asylbewerber zu wehren.

Es gebe auf der Facebook-Seite noch viel schlimmere Einträge. Der Mann war ohne Rechtsanwalt vor Bezirksgericht erschienen. Er sei ein «ehrbarer Bürger» und habe seine Steuern immer bezahlt, hielt er fest.

Meinungsfreiheit hat Grenzen

Der Richter sagte bei der Begründung des Urteils, der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei erfüllt. Seine Meinungsäusserung sei sicher diskriminierend und herabsetzend gewesen. Diese sei auch öffentlich geäussert worden. Jeder könne seine Meinung kundtun, es gebe jedoch Grenzen.

Der Rentner störte sich auch daran, dass er eine Strafbefehlsgebühr von 1100 Franken bezahlen muss. Das sei «eine Frechheit». Der Richter erinnerte ihn daran, dass gerade die bürgerlichen Parteien und damit auch die SVP entschieden hätten, dass Straftäter die von ihnen verursachten Kosten bezahlen müssten.

Gemäss Strafgesetzbuch macht sich der Rassendiskriminierung schuldig, wer vorsätzlich, also mit Wissen und Willen durch Wort, Schrift und Bild, andere Personen oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert. (wst/sda)

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8 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Louie König
11.08.2015 15:43registriert Juni 2014
Ich finde schön, wie der Richter diesem Herrn die Ironie so richtig unter die Nase gerieben hat. Die SVP fordert härteren Umgang mit Straftätern, blöd nur, dass auch Rassisten Straftäter sind. Herrlicher Artikel.
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Sauraus
11.08.2015 21:08registriert Juni 2015
Das ist der Abschaum der Gesellschaft. Ich fände am besten, wenn er gemeinnüzig Arbeit zusammen mit Asylanten leisten müsste. Alleine durch Geldstrafen ändert er sein Meinung kaum
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Cardea
11.08.2015 16:32registriert Mai 2014
Es wird Zeit, dass hetzerische Internetkommentare ernst genommen und bestraft werden. Was momentan teilweise an Hass und Drohungen in Kommentarspalten zu finden ist macht mir Angst. Das ist oft blanker unbegründeter Hass.
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