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Nach Crah mit 3 Toten im Aargau: Anklage fordert 7 Jahre Gefängnis

Nach Horror-Crash mit 3 Toten im Aargau: Anklage fordert 7 Jahre Gefängnis

08.03.2021, 11:3308.03.2021, 13:34
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Tödlicher Unfall auf A3 bei Effingen im Aargau

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Tödlicher Unfall auf A3 bei Effingen im Aargau
Die Unfallstelle. Zwei Lastwagen und zwei Autos waren in den Crash verwickelt.
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Ein 46-jähriger Autolenker, der 2019 im Kanton Aargau vor dem Bözbergtunnel einen Verkehrsunfall mit drei Todesopfern verursachte, ist wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung angeklagt worden. Der Mann soll eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren kassieren.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wirft dem beschuldigen Montenegriner vor, kurz vor dem Bözbergtunnel auf der A3 in Fahrtrichtung Zürich mit seinem Sportwagen ungebremst in das Heck eines aufgrund von Bauarbeiten langsam in einer Kolonne fahrenden Autos geprallt zu sein. Der Unfalllenker sei mindestens mit 133 Kilometern pro Stunde gefahren.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Auto in das Heck eines vor ihm fahrenden Sattelanhängers gestossen und zerquetscht, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag weiter mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod der Insassen des Renaults zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Opfer des schweren Verkehrsunfalls am 27. November 2019 waren eine Frau im Alter von 55 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 64 und 42 Jahren. Auf der Unfallstelle war zunächst nicht eindeutig erkennbar, wie viele Opfer sich im zusammengedrückten Auto befanden.

Angeklagter: Keine Erinnerung an Unfall

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme zur Behandlung der psychischen Erkrankung des Beschuldigten. Weiter beantragt sie zehn Jahre Landesverweisung.

Der Beschuldigte mache geltend, sich weder an die Fahrt auf dem gesperrten Überholstreifen, noch an den tödlichen Unfall erinnern zu können, hält die Staatsanwaltschaft in ihrem Communiqué fest.

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten komme zum Schluss, dass der Mann aufgrund einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sei.

Der Mann war kurz nach dem Unfall von der Polizei festgenommen worden. Nach einer vorsorglichen Untersuchung im Spital wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

Wann sich der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten muss, steht noch nicht fest. (aeg/sda)

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57 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mimimi_und_wow
08.03.2021 12:56registriert März 2018
wenn er psychisch krank ist, gehört er auch nicht auf die Strasse. Obwohl ich mit den Antidepressiva fahren darf, habe ich meinen Radius verkleinert und fahre eigentlich nur noch selten. Mit der Depression kommt eine Verminderung der Konzentration mit und deshalb verzichte ich auf die Autofahrten. Genau deshalb, dass nicht andere leiden müssen, weil ich krank bin
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Javier Espinosa
08.03.2021 12:08registriert Mai 2015
Trotz aller Tragik und Leid, die dieser Unfall ausgelöst hat. Aber bin ich eigentlich der einzige, der das Gefühl hat, dass man inzwischen als Standard-Prozedere bei der Verteidigung eine psychische Einschränkung diagnostizieren lässt, um somit das Strafmass zu mildern?
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Hans -würkli- Nötig
08.03.2021 12:13registriert Juli 2015
"wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung angeklagt" aber gefordert wird nur 2 Jahre mehr als die Mindeststrafe für einen einzelnen Fall?
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