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Aargauer Psychiater wird trotz Sex mit Patientin nicht aus Verband geworfen

Aargauer Psychiater wird trotz Sex mit Patientin nicht aus Ärzteverband ausgeschlossen

Ein Psychiater verging sich in einer Aargauer Klinik jahrelang an einer Patientin, die sich wegen sexuellen Missbrauchs therapieren liess. Der Berufsverband schliesst ihn nicht aus, wie jetzt klar wird.
01.03.2020, 09:24
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Für die Patientin fühlt sich der Entscheid des Ärzteverbands «wie ein weiterer Schlag ins Gesicht» an.
Für die Patientin fühlt sich der Entscheid des Ärzteverbands «wie ein weiterer Schlag ins Gesicht» an.bild: shutterstock

Die Frau begab sich in Therapie, um sexuelle Übergriffe zu verarbeiten, die sie als Kind erlebt hatte. Doch der Aargauer Psychiater nützte diese Notlage aus. Er verordnete eine Therapie mit Körperkontakten, die er laufend steigerte. Bis er immer wieder mit der Frau schlief.

Der Arzt zeigte sich selbst an, doch der Kantonsarzt und die Regierung verhängten kein Berufsverbot. Jetzt zeigt sich, dass auch der Aargauische Ärzteverband nicht hart durchgreift. Er hatte ein Standesverfahren gegen den Psychiater eingeleitet. Laut «SonntagsZeitung» urteilte die zuständige Kommission nun, dass der Mann die Regeln zwar «in krasser Weise» verletzte. Dennoch verhängt sie keinen Ausschluss aus dem Berufsverband FMH. Der Arzt kommt mit einer Busse und einem Verweis davon.

Urs Lienhard, der Anwalt des Psychiaters, sagt zur «SonntagsZeitung»: «Die Busse von 5000 Franken und den Verweis hat mein Klient als angemessen empfunden und akzeptiert. Ein Ausschluss wäre dem Verschulden nicht gerecht.» Die Standeskommission des Aargauischen Ärzteverbands äussert sich nicht öffentlich zum Fall.

«Wenn er nicht ausgeschlossen wird, wer denn sonst?»

Das Opfer ist empört. Es sei «wie ein weiterer Schlag ins Gesicht». Auch Werner Tschan, Leiter des Beratungszentrums für sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen, spricht von einem krassen Fehlentscheid. «Wir sprechen von einem Psychiater, der Sex mit einem Missbrauchsopfer hatte. Wenn er nicht ausgeschlossen wird, wer denn sonst?»

Auf Anzeige der Patientin wurde der Psychiater hingegen bestraft. Ende 2017 verurteilte ihn das Bezirksgericht Aarau wegen mehrfacher Ausnützung einer Notlage. Der Psychiater bekam eine bedingte Geldstrafe und eine Busse aufgebrummt. Ausserdem musste er dem Opfer 45'000 Franken Entschädigung bezahlen und durfte zwei Jahre lang keine Patientinnen behandeln.

(mwa/aargauerzeitung.ch)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Green Eyes
01.03.2020 10:26registriert September 2019
Da wird mir übel. Das ist nicht nur körperlicher Missbrauch, sondern auch emotionaler und vertrauens Missbrauch.

Wer garantiert, dass er bei den nächsten Klienten nicht wieder in Versuchung gerät?

Der Frau wünsche ich alles Gute 🙌🏻
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Zorulu
01.03.2020 10:18registriert Dezember 2017
Die Einsicht reichte leider nur noch für eine Selbstanzeige. Eine Umschulung wäre vermutlich angebracht.
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So oder so
01.03.2020 12:43registriert Januar 2020
Es gab Sozialpädagogen/Arbeitsagogen usw... die nicht mal annähernd sich so was zu schulden kommen lassen haben und die Arbeiten Nie mehr auf dem Beruf. Der Entscheid ist eine Katastrophe.
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