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Lehrlingschef schickt Sex-SMS an Lehrtochter – diese wehrt sich

Lehrlingschef schickt Sex-SMS an Lehrtochter – diese wehrt sich

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilt einen Lehrlingsverantwortlichen wegen versuchter Nötigung. Er hatte einer 17-jährigen Lernenden pornografische Nachrichten geschickt und sie später gedrängt, schriftlich zu bestätigen, dass keine Belästigung stattgefunden habe.
26.11.2016, 06:5927.11.2016, 10:07
Fabian Hägler / az Aargauer Zeitung
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Laura (alle Namen geändert) war 17, als sie die ersten anzüglichen SMS von ihrem Lehrlingsverantwortlichen erhielt. Der damals 44-jährige Thomas schickte der jungen Frau, die ihre Lehre in einem grafischen Betrieb im Aargau absolvierte, in den folgenden anderthalb Jahren immer wieder Nachrichten mit sexuellem Inhalt, unter anderem auch Bilder seines Penis.

THEMENBILD ZU MK SIK-NR ZU NACHRICHTENDIENSTGESETZ --- Writing short text messages (sms) on the Iphone, pictured in Zurich, Switzerland, on September 5, 2012. (KEYSTONE/GAETAN BALLY / Keystone)
Monatelang belästigte ein Lehrlingsverantwortlicher eine Lernende mit Sex-SMS, die junge Frau litt sehr darunter, brauchte eine Psychotherapie und Medikamente. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

Thomas, der selber zum zweiten Mal verheiratet ist und einen 18-jährigen Sohn aus erster Ehe hat, habe ihr auch Geld für Sex angeboten, sagte Laura vor dem Bezirksgericht Lenzburg. «Er schärfte mir auch immer wieder ein, ich dürfe ja niemandem davon erzählen», berichtete sie.

Zudem habe Thomas sie wiederholt darauf hingewiesen, dass es nicht selbstverständlich sei, eine Lehrstelle zu haben und dass es ziemlich schwierig wäre, eine neue zu finden. Weiter habe ihr der Lehrlingsverantwortliche, der inzwischen als Berater tätig ist, eindringlich gesagt, sie dürfe keinesfalls eine Anzeige machen, dies würde sein Leben ruinieren.

Thomas räumte vor Gericht ein, es sei ein Fehler gewesen, Laura die anzüglichen Nachrichten zu schicken. «Mir ist damals im wahrsten Sinn des Wortes das Gehirn in die Hose gerutscht», sagte er. Wegen der Sex-SMS wurde Thomas im Herbst 2014 per Strafbefehl wegen Pornografie verurteilt. Er habe dies akzeptiert und sich mündlich und schriftlich für sein Verhalten entschuldigt.

Es sei aber keine einseitige Kommunikation gewesen, auch Laura habe ihm Nachrichten und Bilder geschickt, zum Beispiel von ihren Brüsten. Die Lehrtochter bestätigte dies, konterte aber: «Das waren nicht meine Brüste, ich habe ihm ein Bild aus dem Internet geschickt, dass ich endlich Ruhe habe, weil er ständig fragte.» Doch es folgten weitere anzügliche SMS-Nachrichten. Er sehe es nicht zwingend als Belästigung, jemandem «innerhalb einer Kommunikation» ein Penisbild zu schicken, sagte Thomas vor Gericht.

Abhängigkeit bestritten

Ob er nicht realisiert habe, dass zwischen Laura als Lehrtochter und ihm als Vorgesetzten ein starkes Abhängigkeitsverhältnis bestehe, wollte Einzelrichter Daniel Aeschbach wissen. «Ich sehe das nicht so, wir arbeiten im Team, es ist ein Zusammenspiel und es gab absolut keinen Druck», sagte Thomas. Als ihn Lauras Rechtsanwalt eindringlich darauf hinwies, dass Lernende besonders schutzwürdig seien, entgegnete der Angeklagte: «Das weiss ich, bei der Arbeit habe ich mich ihr nie genähert oder sie berührt.»

Doch die junge Frau litt: Die Beziehung zu ihrem Freund ging noch während der Lehrzeit in die Brüche, sie war wegen der sexuellen Belästigung in psychotherapeutischer Behandlung, schluckte Antidepressiva und angstlösende Medikamente. «Ich habe mir das fast zwei Jahre lang gefallen lassen, aber einmal war genug.» Vor gut drei Jahren, im Oktober 2013, zeigte Laura ihren Lehrlingsverantwortlichen an.

Und zwar nicht nur wegen der Sex-SMS, sondern auch wegen versuchter Nötigung. Thomas hatte nämlich mit allen Mitteln versucht, eine Anzeige zu verhindern. Als im September 2013 Gerüchte auftauchten, er konsumiere Alkohol am Arbeitsplatz, es sei in der Firma zu Belästigungen gekommen und eine Meldung ans zuständige kantonale Amt sei erfolgt, bestellte der Lehrlingsverantwortliche Laura und eine zweite Lernende zum Gespräch.

Danach legte Thomas den beiden jungen Frauen ein Protokoll zur Unterschrift vor, in dem es hiess, sie hätten keine Kenntnis von derartigen Vorfällen. «Er hat mich aufgefordert, sofort zu unterschreiben und gedroht, sonst könne ich meine Lehre nicht weiterführen», sagte Laura vor Gericht.

Lernende kündigt fristlos

Ihr Anwalt ergänzte, ganz offensichtlich habe Thomas seine Mandantin genötigt, das Schreiben zu unterzeichnen, um sich vom Vorwurf der Belästigung reinzuwaschen. Und er fragte: «Wie kann man so etwas überhaupt in ein Protokoll schreiben, wenn doch eindeutig eine Belästigung durch die pornografischen SMS stattgefunden hat?»

Das grenze an Falschbeurkundung, wobei die Absicht von Thomas eindeutig sei. «Er hätte die schriftliche Bestätigung wohl dem Lehrlingsamt vorgelegt, um sich zu entlasten.» Laura unterschrieb aber nicht, sondern ging nach Hause und reichte am gleichen Abend die fristlose Kündigung ein.

Darin heisst es, sie könne «die persönlichen Eigenschaften des Lehrlingsverantwortlichen nicht mehr akzeptieren». Dieser stritt die Vorwürfe ab und sagte, er habe ein Protokoll verfasst, um den Inhalt des Gesprächs mit den Lernenden schriftlich festzuhalten. Nie habe er Laura gedrängt, sofort zu unterzeichnen, das Schreiben habe keinen Zusammenhang mit den Sex-SMS. Sein Anwalt hielt fest, die zweite Lernende habe ausgesagt, dass Thomas nicht auf die sofortige Unterschrift gedrängt habe.

Gerichtspräsident Daniel Aeschbach sah dies anders, er verurteilte Thomas wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 5100 Franken und einer Busse von 500 Franken. Es sei offensichtlich ein Abhängigkeitsverhältnis gegeben, Thomas habe versucht, dieses auszunutzen, die Motivation sei klar gewesen.

Jetzt auf

Tatsächlich habe die zweite Lernende auch gesagt, es sei möglich, dass Thomas gegenüber Laura andere Aussagen gemacht habe als gegenüber ihr. «Es steht Aussage gegen Aussage, das Verhalten und die Vorgeschichte mit der Belästigung durch den Beschuldigten spricht aber klar für die Glaubhaftigkeit der Klägerin», sagte Aeschbach.

Dennoch reduzierte er die Strafe für Thomas gegenüber dem Antrag der Staatsanwaltschaft markant. Dies, weil sich der ehemalige Lehrlingschef verpflichtet hatte, Laura eine Entschädigung von 7500 Franken zu bezahlen. (aargauerzeitung.ch)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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elivi
26.11.2016 10:25registriert Januar 2014
Is ja voll billig junge mädchen zu belästigen und nötigen. Wenn man genug geld hat sind solche urteile ja freipässe.
7500 für 1.5 jahren terror während einer zeit, die für die meisten eigentlich die besten jahre sein sollten.
Und jetzt lauft der als berater rum, und leute fühlen sich beleidigt, wenn man junge frauen vor männern warnt, das nicht alle so sind. Aber bei solch milden strafen... Echt jetzt.
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HabbyHab
26.11.2016 09:23registriert Oktober 2014
" Er sehe es nicht zwingend als Belästigung, jemandem «innerhalb einer Kommunikation» ein Penisbild zu schicken, sagte Thomas vor Gericht." - ehm. DOCH. Sorry, aber Menschen können so.. ******* sein -.-
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Cardea
26.11.2016 11:44registriert Mai 2014
Wichtig ist jedenfalls, dass solche Fälle in den Medien thematisiert werden damit es anderen Opfern in Zukunft leichter fällt ebenfalls etwas zu unternehmen.
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