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Tierquäler in Oftringen AG: Behörden ziehen Konsequenzen

Tierquäler in Oftringen AG: Behörden ziehen Konsequenzen

06.03.2020, 10:12
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Unschöne Bilder in Oftringen.Bild: KANTONSPOLIZEI AARGAU

Nach dem Tierschutzfall in Oftringen AG haben die Aargauer Kantonsbehörden erste Konsequenzen gezogen. Ein Kontrollkonzept, regelmässige Schulungen des Personals und ein internes Monitoring der auffälligen Tierhaltenden sollen ähnliche Fälle verhindern.

Eine vertiefte interne Analyse des Tierschutzfalls habe Handlungsbedarf im kantonalen Veterinärdienst aufgezeigt, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Freitag mit. So sollen Kontrollen künftig anhand eines spezifischen Kontrollkonzepts erfolgen.

Bei der Anordnung von Massnahmen soll die Vorgeschichte beim jeweiligen Tierhaltenden angemessen berücksichtigt werden. Auch sollen auffällige Tierhaltende neu von einem interdisziplinären Team überwacht werden.

Mit konsequenten Massnahmen gegenüber wiederholt fehlbaren und renitenten Tierhaltenden sollen das Tierwohl gewährleistet und tragische Vorfälle künftig vermieden werden, wie das Departement von Jean-Pierre Gallati (SVP) festhält.

Der Tierschutzfall in Oftringen erregte im Februar Aufsehen. Ein 57-jähriger Schweizer Tierhalter war zunächst festgenommen worden, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote Tiere und Tiere in teilweise sehr schlechtem zustand entdeckt worden waren.

In einem Betrieb in Oftringen AG hat die Polizei am Dienstag mehrere schlecht gehaltene oder bereits tote Tiere entdeckt. Der Halter ist wegen Tierquälerei vorbestraft.

Der Veterinärdienst sprach in der Folge ein Tierhalteverbot aus. Gegen den Mann, der nicht mehr in Haft ist, läuft ein Strafverfahren wegen mehrfacher Tierquälerei.

Behörde: «zu wenig stark durchgegriffen»

Der Veterinärdienst hatte beim Tierhalter zwischen September 2015 bis Dezember 2019 insgesamt acht unangemeldete Tierschutzkontrollen vorgenommen. Dabei habe es keine Rückschlüsse gegeben, dass auf dem Gelände Tierkadaver versteckt worden seien, hält das DGS in seiner Analyse fest.

Der Umfang und die Intensität der Kontrollen vor Ort seien grundsätzlich der jeweiligen Situation angemessen gewesen. Das gelte auch für die jeweils angeordneten Massnahmen wie Mängelbehebungen oder Strafanzeigen.

Der Veterinärdienst habe sich jedoch zu sehr auf die Feststellungen der einzelnen Kontrollen fokussiert. Die verordneten Korrekturmassnahmen hätten sich einseitig auf einzelnen Kontrollen bezogen.

Einer Gesamtbetrachtung der Situation beim Tierhalter wurde zu wenig Beachtung geschenkt, wie das DGS einräumt. Im Rückblick sei «zu wenig stark durchgegriffen» worden. Dies habe dazu geführt, dass umfassendere Massnahmen zur Sicherstellung des Tierwohls nicht früher angeordnet worden seien. (aeg/sda)

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6 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hirngespinst
06.03.2020 10:25registriert August 2019
Wenn die Leute wüssten, auf wie vielen Bienenständen verhältnismässig ähnliche Zustände herrschen.
Nur sieht man das halt nicht.
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