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Bundesamt für Verkehr: Fernbusse dürfen keine Gäste innerhalb der Schweiz befördern

Reisende warten auf die Abfahrt eines Flixbuses auf dem Carparkplatz in Zuerich am Donnerstag, 8. Dezember 2016. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV hat am Donnerstagmorgen in Zuerich gegen int ...
Flixbus auf dem Carparkplatz in Zürich am Donnerstag, 8. Dezember 2016.Bild: KEYSTONE

Bundesamt für Verkehr: Fernbusse dürfen keine Gäste innerhalb der Schweiz befördern

21.02.2017, 14:0621.02.2017, 14:16
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Der deutsche Reisebusbetreiber Flixbus ist auf Expansionskurs – auch in der Schweiz. Dem hiesigen öffentlichen Verkehr sind die günstigen Fernbusse ein Dorn im Auge. Die Angst vor einem unfairen Wettbewerb relativiert jedoch das Bundesamt für Verkehr (BAV).

So dürfen grenzüberschreitende Fernbuslinien keine Passagiere von einem Ort zum anderen innerhalb eines Landes befördern, wie BAV-Mediensprecher Gregor Saladin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA am Dienstag erklärte.

Dies besagt das Landesverkehrsabkommen mit der EU. Fernbuslinien würden sonst gegen das so genannte Kabotageverbot verstossen. Eine Aufweichung des Kabotageverbots im internationalen Verkehr stehe nicht zur Diskussion, betonte Saladin.

Strenge Auslegung des Gesetzes 

Damit relativiert er die Befürchtungen von Seiten des öffentlichen Verkehrs. So warnte Ueli Stückelberger, Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV), in einem am Dienstag publizierten Interview mit dem «St.Galler Tagblatt» und der «Luzerner Zeitung» vor ungleich langen Spiessen.

Der VöV fürchtet sich dabei nicht vor einem qualitativen Wettkampf. Aber je grösser der Preisunterschied sei, desto mehr Fahrgäste würden das schlechtere Angebot in Kauf nehmen. Man wolle kein Verbot für Fernbusse, hoffe aber auf eine strenge Auslegung der Gesetze.

So würde eine Aufhebung des Kabotageverbots zu einem unfairen Wettbewerb führen. Ein Busunternehmen, das ausländische Löhne zahlt und etwa auf dem Weg von Frankfurt nach Zürich in Basel Passagiere aufnimmt, könne sonst mit ganz anderen Kosten als die Schweizer Bahnen operieren, monierte der VöV-Direktor.

Schweizer Gesetze müssen eingehalten werden

Was den Schweizerischen Binnenverkehr betrifft, können grundsätzlich Konzessionsgesuche gestellt werden, erklärte der BAV-Sprecher. In diesem Fall sind jedoch die schweizerischen Vorschriften einzuhalten.

Dies betrifft beispielsweise die Anstellungsbedingungen der Chauffeure. Beurteilt werde auch, ob die Busse für Behinderte zugänglich sind oder ob Fahrausweise von anderen Unternehmen wie zum Beispiel das Halbtax oder das GA akzeptiert werden.

Noch kein Gesuch von Flixbus

Das deutsche Reisebusunternehmen Flixbus prüft derzeit, ob ein solches Inlandsnetz infrage kommt, wie Flixbus-Sprecher Martin Mangiapia gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bestätigte. Gemäss BAV-Mediensprecher Gregor Saladin liege aber noch kein konkretes Konzessionsgesuch vor.

Das Reiseunternehmen Domo-Reisen aus Glattbrugg ZH ist da schon ein paar Schritte weiter. Als erstes und bisher einziges Unternehmen hat es Konzessionsgesuche für drei Fernbuslinien eingereicht, welche zurzeit beim BAV geprüft werden. (whr/sda)

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Amboss
21.02.2017 14:38registriert April 2014
Natürlich sollen inländische Löhne gelten.

Aber was ich würde mir schon etwas mehr Mut vom BAV wünschen. Gerade die Auflage, dass das Halbtax gelten müsse, ist völlig absurd.
Etwa die Hälfte der CH-Bevölkerung hat kein Halbtax. Ein riesiges Potenzial an Gelegenheitsfahrer, die vom heutigen ÖV-System ausgeschlossen sind, denn die Normaltarife sind dermassen absurd hoch, das bezahlt niemand, da benutzt jeder das Auto.
Die Fernbusse könnten echt beitragen, diese Leute mit attraktiven Angeboten von der Strasse zu holen. Aber dafür müssen sie so rechnen können, dass es ihnen aufgeht.
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