Ein Video-Clip der SBB sollte eigentlich dafür werben, dass man mit dem SwissPass auch Kino-Tickets kaufen kann. Doch nach Protesten wegen Szenen, die an häusliche Gewalt erinnern, ist das Video nicht mehr im Netz.
Der Clip war intern bei der SBB produziert und Anfang Juli ins Netz gestellt worden. Dort war er unter anderem auf Youtube und Facebook zu sehen, bevor ihn die SBB in der vergangen Woche wieder entfernte. SBB-Sprecher Daniele Pallecchi bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der «Schweiz am Sonntag».
Sorry, wie kann so ein Spot bei der #sbb durchgehen?
— AndreaJerger (@AndreaJerger) 24. Juli 2016
Der Bachelor Spot ist schon schlimm. @AndreasMeyer @sbbnews 👎🏻 pic.twitter.com/ucQwaVRsnC
Der Clip sollte dafür werben, dass Inhaber mit dem SwissPass auch Tickets für Open-Air-Kinos kaufen können. Darsteller sind eine Frau und ein Mann. Wie Screenshots der Zeitung zeigen, ist er eifersüchtig und aggressiv und will von der Frau als Beleg für ihre Aussage, sie sei im Kino gewesen, ein Ticket sehen. Als sie ihr Portemonnaie ausleert, kommt statt des Billetts die rote SBB-Karte zum Vorschein.
Weil die Szene an häusliche Gewalt erinnert, hagelte es Protest. Unter anderem empörten sich laut «Schweiz am Sonntag» Frauenhäuser und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau. Auch nach der Entfernung häuften sich namentlich auf Twitter die Kommentare von Nutzern, welche die «sexistische Werbung» anprangern.
Der Witz ist doch, dass die Frau in dem besagten #SBB #Werbespot jederzeit souverän rüberkam. Der Mann war da eindeutig der Loser. Aber ja…
— アビジツ (@____abi) 24. Juli 2016
Die SBB hat das Video in der Folge nochmals geprüft und vom Netz genommen. Das Unternehmen entschuldige sich bei jenen, die sich durch den Clip verletzt fühlen, sagte Sprecher Daniele Pallecchi. Die Darstellungen könnten tatsächlich missverstanden werden.
Gemäss polizeilicher Kriminalitätsstatistik wurden im vergangenen Jahr 17'297 Straftaten registriert, die als häusliche Gewalt zu werten sind. In fast der Hälfte der Fälle lebten die geschädigte und die beschuldigte Person in einer Paarbeziehung. (leo/sda)