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Palästina kommt der Mitgliedschaft beim Weltstrafgericht näher

Palästina anerkennt die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs für mögliche Verbrechen – über den Antrag auf Mitgliedschaft beim «Römischen Statut» wird die UNO noch entscheiden müssen.
Palästina anerkennt die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs für mögliche Verbrechen – über den Antrag auf Mitgliedschaft beim «Römischen Statut» wird die UNO noch entscheiden müssen.Bild: HANDOUT/REUTERS
Anerkennung der Gerichtsbarkeit

Palästina kommt der Mitgliedschaft beim Weltstrafgericht näher

06.01.2015, 12:4706.01.2015, 13:08
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Die palästinensische Autonomiebehörde hat die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für mögliche Verbrechen auf dem von ihr kontrollierten Gebiet anerkannt. Damit ist theoretisch der Weg für ein Ermittlungsverfahren gegen Israel frei.

Dies bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Den Haag. «Die Anerkennung der Zuständigkeit führt aber nicht automatisch zu einem Ermittlungsverfahren», sagte er. Die Anklage müsse jeden Fall prüfen und vor Eröffnung eines Verfahrens einen richterlichen Beschluss beantragen.

Palästina ist allerdings nicht dem sogenannten Römischen Statut, dem Grundlagenvertrag des Gerichtes, beigetreten. Ein entsprechendes Gesuch der palästinensischen Regierung wird zur Zeit von den Vereinten Nationen in New York geprüft.

Die Autonomiebehörde in Ramallah bezeichnet das von ihr kontrollierte Gebiet offiziell als Palästina. Die UNO-Vollversammlung hat Palästina einen Status als Beobachterstaat eingeräumt. (sda/dpa)

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