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Ehefrau erwürgt – Russe wegen Mordes von Bronschhofen SG verurteilt

Ehefrau erwürgt – Russe wegen Mordes von Bronschhofen SG verurteilt

03.11.2017, 17:3003.11.2017, 18:06
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Weil er seine Ehefrau ermordet hat, ist ein Russe zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Der 44-jährige Asylbewerber bestreitet die Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 34-jährige Ehefrau des Beschuldigten wurde am 26. Oktober 2016 in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bronschhofen SG tot im Bett gefunden. Ihr Ehemann wurde festgenommen.

Am Freitagnachmittag hat das Kreisgericht Wil den 44-Jährigen wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Nach der Verbüssung der Strafe wird der Mann, der sein Asylgesuch vor einigen Monaten zurückzog, während 15 Jahren aus der Schweiz weggewiesen.

Wie die Staatsanwältin in dem Indizienprozess am Freitag sagte, hat der Beschuldigte seine Ehefrau erwürgt, weil sie ihn verlassen wollte. Die Frau, ebenfalls Asylbewerberin, wollte nach knapp einem Jahr in der Schweiz mit der gemeinsamen Tochter nach Inguschetien zurückkehren, weil ihre Mutter im Sterben lag. Ihr Mann hätte sie nicht begleiten können, da er gemäss seinen Angaben in der Heimat politisch verfolgt wurde und bei einer Rückkehr um sein Leben hätte fürchten müssen.

Der Beschuldigte habe nicht ohne Frau und Tochter leben wollen. Deshalb tötete er laut Anklage seine Frau nach dem egoistischen Grundsatz: «wenn ich nicht mit ihr leben kann, muss sie gar nicht mehr leben». Wegen Mordes verlangte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Kein anderer Täter

Er sitze unschuldig im Gefängnis, sagte der Beschuldigte am Freitagmorgen vor Gericht und verlangte mangels Beweisen einen Freispruch. «Wir wissen nicht, was an dem Morgen passiert ist und wer die Frau getötet hat», sagte sein Verteidiger. Stichhaltige Beweise fehlten.

Zwar fand die Polizei DNA-Spuren des Beschuldigten am Hals des Opfers, und an den Fingernägeln des Beschuldigten wurden DNA-Spuren des Opfers sichergestellt. Diese Spuren könnten jedoch auch von Zärtlichkeiten zwischen den Eheleuten stammen, sagte der Verteidiger.

Wie der Richter bei der Urteilseröffnung sagte, komme kein anderer Täter als der Ehemann in Frage. Die Version des Beschuldigten sei undenkbar. Er hatte angegeben, im gemeinsamen Schlafzimmer geschlafen zu haben, während ein Unbekannter in die Wohnung eindrang und die Frau im Nebenbett erwürgte.

Mutter und Vater verloren

Das Motiv bleibt laut dem Gericht unklar. Obwohl der Beschuldigte angegeben hatte, er habe seine Frau aus Eifersucht überwacht, glaube das Gericht nicht an einen Eifersuchtsmord. Vielmehr habe der Mann wohl aus einer diffusen Verlustangst gehandelt, was mit der relativ tiefen Strafe berücksichtigt worden sei, sagte der Richter.

Der sechsjährigen Tochter, die bei Verwandten in Russland lebt, sprach das Gericht Schadenersatz in der Höhe von 850'000 Rubel (rund 13'600 Franken) und eine Genugtuung von 20'000 Franken zu. Das Mädchen habe nicht nur ihre Mutter verloren, sondern auch den Vater, sagte die Opfervertreterin. (sda)

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